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Autor Altrec
 - 26. Januar 2015, 13:51:18
Ok, alles klar.
Dann weiß ich ja Bescheid.
Autor Ralf
 - 26. Januar 2015, 10:20:47
Führungsunterstützung in der Luftwaffe ist i.d.R. IT-Offz. Dafür sind zwingend bestimmte Studienabschlüsse erforderlich.
Die Betreuungsoffiziere sind keine geschulten Karriereberater, sondern sie kommen aus der Truppe, um halt eben auch authentisch darüber berichten zu können. Von daher denke ich mal, dass sie das nur aus ihrer täglichen Dienstbetriebs-Warte gesehen hat.
Autor Altrec
 - 26. Januar 2015, 06:50:50
Als ich zur Eignungsfeststellung in Köln war, hatte ich unter anderem mit dem Betreuungsoffizier der Luftwaffe gesprochen und angesprochen, dass ich noch nach einer Beorderung ausschau halte. Die Frau Oberleutnant meinte dann, dass sie in der Führungsunterstützung in Köln-Wahn eingesetzt sei und sie dort eigentlich immer Hilfe gebrauchen könnten. Sie wollte dann mal nachfragen, ob es da was für mich geben würde.

Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich a.d.W.'ler bin und ob das für sie dann ein Unterschied gewesen wäre.
Autor Ralf
 - 25. Januar 2015, 20:38:11
Es muss halt eine Verwendung sein, wo ein (bestimmtes) Studium nicht zwingend vorgeschrieben ist und dann muss es mit der Ausbildungsdauer passen.
Da wird es schon eng mit der Auswahl. Ich weiß ja nicht, woran du gedacht hast.
Autor Altrec
 - 25. Januar 2015, 18:54:17
Na ja, 1:5 ist ja nicht "entspannt", da würde ich dann schon eher von einem 3:5 oder 4:5 ausgehen.
Aber wie Ralf schon sagte ist das dann ja eh eine Einzelfallentscheidung.

@Ralf
Weißt du, ob es für einen a.d.W.'ler möglich ist in der Luftwaffe auch andere Verwendungen außer den 5 genannten zu bekommen oder führt da kein Weg dran vorbei? (PersOffz, Objektschutz, PresseOffz, MilNwOffz, ABC)
Autor F_K
 - 25. Januar 2015, 15:06:31
Naja, wenn man von 1 zu 10 kommt, ist 1 zu 5 vorteilhaft - aber noch weit entfernt von einem besonderen Bedarf.
Autor Ralf
 - 25. Januar 2015, 15:05:42
Verallgemeinern kann man das i.d.R. sowieso nicht.
Zum einen gibts verschiedene Verwendungen, da kann der Bedarf schon mal unterschiedlich sein, dann gibts noch unterschiedliche TSKs, auch da kann der Bedarf unterschiedlich sein und letztendlich kann sich das auch auf der Zeitachse ändern/ verschieben.
Nunja und eigentlich ist es ja auch egal, denn Einstellungen erfolgen immer individuell. Selbst wenn der Bedarf mal gedeckt sein sollte und jemand einen brillanten Eignungstest hinlegt, kann der Bedarfsträger trotzdem eine Einstellung zusagen. Das geht dann halt zu Lasten der Quote nächsten Jahres oder es war sowieso eine Unterdeckung oder oder oder.
Personalführung ist nicht digital, also 0 oder 1.
Autor Altrec
 - 25. Januar 2015, 14:59:46
Für a.d.W.'ler scheint die Bedarfslage dieses Jahr jedenfalls besser auszusehen.
Zumindest nach Aussage eines Mitbewerbers, nachdem er von der Einplanung wieder kam. Ihm wurde gesagt, dass die Lage für a.d.W.'ler entspannt sei, da das Verhältnis zwischen Bewerbern und möglichen Stellen günstig sei.

Das würde in diesem Punkt zumindest F_Ks Aussage entgegen stehen, sofern eine offene Stelle, die nicht von jüngeren Bewerbern besetzt wird/ werden kann, bereits ein "besonderer Bedarf" ist. Deswegen fragte ich hier auch nochmal nach.
Autor Ralf
 - 25. Januar 2015, 12:23:36
Da macht die 20/7 keinen Unterschied. Brauch sie ja auch nicht, weil das eine Bedarfsfrage ist, die der Bedarfsträger jährlich neu bewertet.
Autor Altrec
 - 25. Januar 2015, 09:25:09
Sprechen wir bei dem besonderen Bedarf nun nur von ROA i.W.?
Autor F_K
 - 24. Januar 2015, 18:44:52
... Und wir alle wissen, das auf die wenigen Plätze sehr viele geeignete Bewerber vorhanden sind - ein besonderer Bedarf also nicht vorliegt.
Autor Ralf
 - 24. Januar 2015, 17:23:33
Na das möchte ich sehen, wenn man einen Ü30 einstellt und der dann gerne sein Dienstverhältnis umgewandelt bekommen will in aktiv, was nicht selten vorkommt.

Nachtrag, in der ZDv 20/7 steht es so geschrieben:
ZitatBei besonderem Bedarf ist die Zulassung als ROA bis zum vollendeten 35. Lebensjahr – in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung auch darüber hinaus, jedoch nur innerhalb der Wehrpflichtgrenzen – möglich.
Autor Altrec
 - 24. Januar 2015, 17:08:17

Zitat von: Ralf am 24. Januar 2015, 16:54:41
ZitatWie ist es denn nun bei: ROA i.W. Truppendienst?
;)
Reserveoffizier

;)
Autor Ralf
 - 24. Januar 2015, 16:54:41
ZitatWie ist es denn nun bei: ROA i.W. Truppendienst?
;)
Autor Altrec
 - 24. Januar 2015, 14:19:33
Das Höchstalter für ROAs ist mittlerweile doch schon auf 35 angehoben worden. (Zumindest bei a.d.W.)