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Autor wolverine
 - 27. Januar 2015, 19:05:13
Stimmt, jetzt wo ich das lese: Die ersten beiden Semester hätte ich Aufschub gehabt aber Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte eingereicht. :D
Autor turbotyp
 - 27. Januar 2015, 18:50:20
Bei mir ist es so, dass ich erst am Ende des Semesters die entsprechenden Anträge einreichen kann. Ab dem 3. Semester musste ich zusätzlich einen Nachweis über erbrachte Leistungen anfügen.

Sollte aber auch in dem Schreiben stehen, welches die Maßnahme genehmigt.
Autor Peinlich
 - 27. Januar 2015, 18:44:48
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten. Habe über ein Fernstudium, bei Sgd gemacht, als Telekommunikationstechniker.  (Ist nur ein kleines Fernstudium. )

Ich musste meinen Abschluss nachweisen und dann habe ich 80% wieder erstattet bekommen. 

Mich würde es auch interessieren,  wie es bei einem Bechelor Studium ausschaut. 
Autor wolverine
 - 27. Januar 2015, 18:42:09
Wenn ich mich noch richtig an mein seinerzeitiges Vollstudium erinnere, habe ich auch Semestergebühren und Lernmaterialen immer in nachhinein erstattet bekommen. Und ich musste für jedes Semester mindestens eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen. Selbst als ich "scheinfrei" war musste ich daher immer noch "Anfängerklausuren" mitschreiben, damit der BFD glücklich war.

Aber das ist bei mir jetzt wirklich schon lange her. Als Tipp: Einfach mit dem BFD persönlich über die Situation reden und wenn dann glaubhaft wird, dass man ernsthaft ein sinnvolles Ziel verfolgt, waren die bei mir eigentlich sehr zugänglich. Und manche Bürokratie muss man halt akzeptieren und einfach erfüllen.
Autor DerTommy86
 - 27. Januar 2015, 18:36:32
Hallo,

seit diesem Semester befinde ich mich in einem vom BFD genehmigten Fernstudium, in dem ich gem. Studienplan zwei Module belegt habe. Als zu Beginn des Semesters die erste Rechnung ankam, die neben den diversen Einmalkosten (Einschreibung, Verwaltungsgebühren etc.) auch die beiden Module (Lernmaterialien etc.) enthielt, schickte ich diese an den BFD.

Der zuständige Berater rief mich daraufhin an um mir mitzuteilen, dass die Kostenübernahme erst dann stattfindet, wenn ich einen Nachweis über die Teilnahme an den Veranstaltungen erbringe. Mich hat das erstmal stutzig gemacht, aber ich hab's hingenommen.

Jetzt ist die Situation die, dass ich für eines der beiden Module (Mathe & Statistik) eine erheblich längere Vorbereitungszeit benötige und die Klausur deshalb ins nächste Semester schieben werde. Im nächsten Semester stehen allerdings wieder zwei Module an, die bezahlt werden wollen.
Ich hab also im Wesentlichen das Problem, dass der Kostenberg stetig wächst und für mich nicht absehbar ist, wann der BFD das übernimmt. Ich bleibe also immer sehr lange (mind. sechs Monate) auf meinen Kosten sitzen, was ich mir derzeit überhaupt nicht leisten kann, da meine Hochzeit ansteht.

Deshalb meine Frage: Ist es tatsächlich die Praxis, dass der BFD Kosten nicht nach Inrechnungstellung, sondern erst nach erbrachter Leistung übernimmt? Gibt es hier vlt. andere Fernstudenten, die da ihre Erfahrungswerte mitteilen können?
Ich werde natürlich demnächst das Gespräch mit dem Berater suchen, bräuchte aber davor zumindest einige grundlegende Informationen zu dem Thema.

Gruß!