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Zitat von: mirko.schlusche am 29. Januar 2015, 11:20:50
Das heißt mal angenommen ich habe morgen Dienstantritt und ziehe heute weiter weg von meine geplanten Standort als jetzt, ist das egal und ich bekomme trotzdem TG?
Zitat von: mirko.schlusche am 29. Januar 2015, 12:47:22
Ich habe mal gehört das wenn ich schon beim Bund bin und dann weiter weg ziehe als vorher ich kein TG mehr bekomme ist da was dran?
Bei mir ist das Problem das Unsere Wohnung abgebrannt ist wegen Blitzeinschlag und wir noch in einer übergangswohnung leben und ab Mai wieder in die alte Wohnung dürfen, ich ab April aber mein Dienstantritt habe und wir für die Wohnung einen neuen Mietvertrag bekommen.
Zitat von: mirko.schlusche am 29. Januar 2015, 10:15:39Nein, das verwechselt du mit dem USG. Da gibt's eine 6 Monats-Unterscheidung.
Der Mietvertrag muss glaube ich 6 Monate vor Dienstantritt bestehen. Kann aber auch sein das ich das verwechsel
Zitat von: Hg.d.R. am 29. Januar 2015, 10:08:55Wobei das auch schon wieder Nachfragen des Finanzamtes nach sich ziehen kann, denn ein Mietvertrag mit Null wird wohl so ohne weiteres nicht anerkannt.
Deshalb ja die frage ob man Mietfrei eintragen kann!