ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatBeruht eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein öffentliches Ehrenamt auf gesetzlicher Vorschrift,Das sehe ich hier nicht.
besteht aber zur Übernahme keine Verpflichtung, so kann der zur Ausübung erforderliche
Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
ZitatSoldatinnen und Soldaten kann Urlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gewährtDa müsstest du mal nachschauen, ob deine Organisation darunter fällt.
werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen,...
für die Teilnahme an Lehrgängen, die der Ausbildung zur Jugendgruppenleiterin zum Jugendgruppenleiter
dienen, und die Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendgruppenleiterin oder als
ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter, wenn die Lehrgänge oder Veranstaltungen von Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (§ 75 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VIII) (verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de) durchgeführt werden;