Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor renlips
 - 21. März 2006, 10:43:52
bin jetzt zu Hause. Hab gestern morgen erstmal in der Einheit angerufen, dass ich nicht kommen kann und dass ich bei mir in der Nähe zum Standortarzt fahre. Der Arzt hat mich dann zu einem zivilen Orthopäden zum Röntgen überwiesen und mich noch ne Woche KzH geschrieben. Dann hab ich sofort bei der Einheit wieder angerufen, gesagt dass ich noch ne Woche KzH bin und dass ein Fernschreiben vom Arzt in paar Tagen kommt. Davon war mein TE-Führer zwar nicht so begeistert, aber was soll man machen... :-\ Beim Orthopäden war ich heute, der hat mir den Hals "eingeränkt" und jetzt sind die Schmerzen schon viiiieeeel geringer  :D

Danke allen an der regen Teilnahme an meinem kurzen dramatischen Lebensabschnitt  :)
bis zum nächsten kdLa ;)
Autor madu
 - 21. März 2006, 08:15:36
@renlips
wo bist du nun eigentlich und was ist bei der ganzen sache rausgekommen???
Autor renlips
 - 20. März 2006, 23:18:20
für ne 4-Mann Stube zahlt man knappe 100 euro im Monat. Und für ne 6-Mann Stube um die 40 euro wenn ich das noch richtig im Kopf habe, will mich aber nicht festlegen. Für eine Feldwebelstube (quasi Einzelzimmer) weiß ich nicht was man da zahlt.
Aber dass ein Soldat zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, wüsste ich jetzt nicht. Ich habe nämlich vor kurzem mit dem ReFü über dieses Thema geredet da es preislich für meine Eltern besser kommen würde, wenn die Kaserne mein Wohnort wäre und das konnte er mir nicht genau sagen. Dann hab ich mit nem Zivilangestellten der extra für Wohnungsfragen eingestellt war geredet und der hat gemeint, dass die Kaserne eigentlich nicht als Wohnort geltend gemacht werden kann. Aber da gibt es ein paar Klauseln, dass das doch geht ???....also so richtig genau ist das wohl nicht definiert
Autor Huey
 - 20. März 2006, 21:43:26
Ja, das hängt aber vom Dienstgrad und von der Möglichkeit der jeweiligen Unterkunft ab.

Jedem Dienstgrad stehen gewisse Räumlichkeiten mit bestimmten Ausstattungen zu. Stehen diese nicht zur Verfügung (Platzmangel) muss man weniger zahlen..

Die genauen Summen habe ich nicht im Kopf..
Autor peppie
 - 20. März 2006, 20:22:28
Zitat von: Huey am 20. März 2006, 19:50:03
Du kannst aber natürlich deinen alten Wohnsitz beibehalten, da in den meisten Fällen (gerade bei Wehrpflichtigen) der Lebensmittelpunkt nich t der Dienstort ist, sondern der Ort, an dem die Eltern/Freundin/Bekannte wohnen...

Um ehrlich zu sein, hier hält mich nichts mehr. Meine Eltern wohnen zwar hier, aber die kann ich auch an Wochenenden besuchen... Ich behalte zwar mein Zimmer, zum übernachten, bis ich es mir leisten kann eine eigene Wohnung zu bezahlen, aber ich glaube nicht, dass ich noch sehr oft hier sein werde. Höchstens in der AGA am WE "nach Hause", wenn ich Dienstfrei habe, aber ab dem 1.7. bin ich sowieso auf mich alleine gestellt  ;D (Wenn ich meine Heimatstadt besuche...)

Es kommt mir also entgegen (falls ich die erforderliche Eignung und Planstelle bekomme), dass SaZ ihren Wohnsitz in der Kaserne haben. Dann spar ich mir auch das Geld für die eigene Wohnung. Was müssen SaZ eigentlich bezahlen um in der Kaserne wohnen zu dürfen? SaZ müssen doch bestimmt eine Pauschale entrichten oder?
Autor Huey
 - 20. März 2006, 19:50:03
Nein.

Du musst deinen Hauptwohnsitz an dem Ort anmelden, an dem du dich die meiste Zeit aufhälst-und das ist i.d.R. die Kaserne, wenn du auch dort übernachtest.

Du kannst aber natürlich deinen alten Wohnsitz beibehalten, da in den meisten Fällen (gerade bei Wehrpflichtigen) der Lebensmittelpunkt nich t der Dienstort ist, sondern der Ort, an dem die Eltern/Freundin/Bekannte wohnen...

Du musst dich als Wehrpflichtiger also nicht ummelden.

Als SaZ hast du ja die Wahl: Entweder du ziehst an den Dienstort (dann ist dort dein Lebensmittelpunkt), oder du nimmst Trennungsgeld in Anspruch (auf bestimmte, festgelegte Zeit).
Da du aber dann auch in der Kaserne wohnen wirst (oder in der Nähe), ist auch dort wieder dein Lebensmittelpunkt-also ist dort auch dein Hauptwohnsitz.


Autor peppie
 - 20. März 2006, 19:45:19
Also muss ich mich bis zum 3.4 beim Einwohnermeldeamt melden und denen mitteilen, dass ich nun in Schwalmstadt in der Kaserne wohne? Ich dachte bisher man müsste länger als 3 Monate am stück vom Meldeort abwesend sein und Wochenenden heben die die Abwesenheit auf.
Autor mailman
 - 20. März 2006, 19:02:07
Das heißt aber nicht das du in der Kaserne wohnen mußt.
Bei uns sind die SaZ die nciht weit von der Kaserne weg wohnten auch immer nach Hause gefahren,
MIt und ohne Heimgschläferantrag
Autor Huey
 - 20. März 2006, 18:45:21
Grundsätzlich für alle Soldaten, die nicht vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind....
Autor peppie
 - 20. März 2006, 18:43:42
Zitat von: Huey am 20. März 2006, 17:08:25
Und noch etwas: Du bist-solange du nicht verheiratet bist bzw. über 25-zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

D.H. streng genommen ist deine Wohnung in der Kaserne.

Das gilt nur für SaZ oder auch für GWDL/FWDL?
Autor Huey
 - 20. März 2006, 17:08:25
Versicherungstechnisch macht es eben keinen Unterschied:

Baust du auf der 40 Km Strecke einen Unfall, obwohl du nicht fahrtüchtig warst, bist du genauso dran wie auf der 400Km-Strecke.

Einzig die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles scheint nicht so hoch-aber das täuscht; es geschehen statistisch gesehen mehr Unfälle auf kurzen Strecken.

Und noch etwas: Du bist-solange du nicht verheiratet bist bzw. über 25-zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

D.H. streng genommen ist deine Wohnung in der Kaserne.


Autor renlips
 - 19. März 2006, 22:09:14
Zitatbin Gwdl'er...
ich meinte KEIN Gwdl'er... :)
Autor renlips
 - 19. März 2006, 22:06:39
ZitatJepp, genau das - "ein bisschen fahrtüchtig" gibt es nicht!
Ich finde das macht schon einen Unterschied ob ich nur eine kurzzeitige Belastung von 20 min habe, oder eine von 4 Stunden...
ZitatDarüber hinaus solltest du auch den versicherungstechnischen Hintergrund nicht aus den Augen verlieren: Wenn du in einen Autounfall verwickelt wirst und zur gleichen Zeit wegen einem Schleudertrauma in Behandlung bist, dann kann dir möglicherweise eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Unfall angelastet werden, auch wenn du diesen nicht verursacht hast!
Ich habe eh schuld  ::)

ZitatAnsonsten ist es zumindest bei Wehrdienstleistenden so, dass diese zwischen Heimatort und Kaserne kostenlos mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln reisen können
bin Gwdl'er...
ZitatWie auch immer: Lass es dir eine Lehre sein und kümmer dich, wenn dir in deiner weiteren Dienstzeit oder im späteren Berufsleben nochmal etwas ähnliches passieren sollte, das nächste Mal rechtzeitig vorher darum, dass "Arbeitgeber" und Arzt informiert sind. Hättest du direkt am Donnerstag oder Freitag telefonisch Kontakt mit deiner Dienststelle und dem behandelnden Arzt aufgenommen, hättest du dir heute nicht den Kopf wegen der ganzen Geschichte zerbrechen müssen.
hast recht. Ich hätte am Freitag schon mal Spieß und TE-Führer Bescheid sagen sollen, seh ich ein  ::)

Danke für die Tipps (auch wenn ich denen dummerweise nicht nachgegangen bin...), mal schaun was morgen dabei rauskommt.
Autor Timid
 - 19. März 2006, 20:50:46
Jepp, genau das - "ein bisschen fahrtüchtig" gibt es nicht! Entweder man kann fahren, dann sind auch die 400 km kein Problem. Oder man kann nicht fahren, dann wäre eventuell sogar zu prüfen, inwiefern eine stationäre Aufnahme oder eine Behandlung durch einen zivilen Arzt vor Ort (bis die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist) der Heilung förderlich ist.
Darüber hinaus solltest du auch den versicherungstechnischen Hintergrund nicht aus den Augen verlieren: Wenn du in einen Autounfall verwickelt wirst und zur gleichen Zeit wegen einem Schleudertrauma in Behandlung bist, dann kann dir möglicherweise eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Unfall angelastet werden, auch wenn du diesen nicht verursacht hast!

Ansonsten ist es zumindest bei Wehrdienstleistenden so, dass diese zwischen Heimatort und Kaserne kostenlos mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln reisen können - damit wäre auch sichergestellt, dass die Aussage "ich kann momentan nicht Auto fahren" keine Entschuldigung ist  ;)


Wie auch immer: Lass es dir eine Lehre sein und kümmer dich, wenn dir in deiner weiteren Dienstzeit oder im späteren Berufsleben nochmal etwas ähnliches passieren sollte, das nächste Mal rechtzeitig vorher darum, dass "Arbeitgeber" und Arzt informiert sind. Hättest du direkt am Donnerstag oder Freitag telefonisch Kontakt mit deiner Dienststelle und dem behandelnden Arzt aufgenommen, hättest du dir heute nicht den Kopf wegen der ganzen Geschichte zerbrechen müssen. :)
Autor Huey
 - 19. März 2006, 20:25:05
Das ist ja alles richtig und nachvollziehbar, aber:

Entweder du bist in der Lage, zu fahren, oder du bist es nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, das dein Arzt dich KzH geschrieben hätte, wenn er gewusst hätte, das du selbst nach Hause fährst-wenn doch, war das grob fahrlässig.

Auch dein KpChef hat dann einen Fehler begangen...

Und es macht auch keinen Unterschied, ob du nun 40 Km fährst oder 400-das ist eher ein Grund, dich stationär zu legen..