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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Bjarka am 02. Februar 2015, 19:53:05
Wenn danach seitens des Dienstherrn keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, dann wirst Du dich ausserhalb der Kaserne einmieten müssen. Den Höchstbetrag der Miete erfährst Du vor Ort vom Rechnungsführer des zuständigen BwDLZ. Dann legst Du zusammen mit deinem Trennungsgeldantrag den Mietvertrag vor und erhälst monatlich Trennungsübernachtungsgeld. Sollten deine Angaben stimmen, so wirst Du Trennungsgeldempfänger und bekommst alle 15 Tage eine Reisebeihilfe (Familienheimfahrt).
Da im Bereich Trennungsgeld und Trennungsübernachtungsgeld gerade viel Bewegung ist, was Erlasse und Durchführungsbestimmungen angeht, bitte ich Dich, wenn es soweit ist, rechtzeitig auf das BwDLZ (Refü/Kostenabrechnung) zu zugehen, und Dich ausgiebig beraten zu lassen. Insbesondere die Zeit nach der Grundausbildung. Dann kann wie in vielen Standorten tatsächlich die Situation eintreten, dass keine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann.
Zitat von: KlausP am 02. Februar 2015, 19:47:49
Wenn es in der Liegenschaft freie Unterkunftskapazitäten gibt auch dann. Außerdem gibt es zu demThema "Trennungsgeldempfänger und Unterkunft" gefühlte 284 Threads.
ZitatUnd wie war das nochmal mit dem Zuschuss für 2 Heimfahrten im Monat?