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Autor MMG
 - 04. Februar 2015, 12:18:45
ZitatMeine Frage wäre noch wo das steht, dass der Disziplinarvorgesetzte bzw. SchulKdr frei geben darf.
Wenn der DV keine Ahnung hat, dann fragt er seinen DV.
Und wenn dieser auch keine Ahnung hat, dann fragt man seine nächsthöhere Dienststelle.
Autor KlausP
 - 04. Februar 2015, 10:55:04
Zitat von: Micha04x am 04. Februar 2015, 10:35:44
Früher wurde "Gelöbnisfrei" gegeben aber jetzt hat sich jemand darüber beschwert auf welcher Grundlage dies geschehen soll.

Und was steht in dessen Beschwerdebescheid? Dass der Befehl unrechtmässig war und der Befehlende belehrt wurde? Oder wurde die Beschwerde zurückgewiesen?
Manche machen sich aber auch wegen jedem Mist 'n Pups in's Hemd.

Oder sollen Sie den Beschwerdebescheid für Ihren Kommandeur verzapfen?
Autor Andyxmas
 - 04. Februar 2015, 10:43:13
Ich versteh manchmal die Problematik nicht...

Kommandeur schreibt Befehl (bzw. lässt schreiben) und befiehlt dementsprechend das Dienstfrei ist und gut.
Wo kommt z.B. sonst solche Sachen her wie 24.12. dienstfrei. Ist ja auch kein einheitlicher deutscher Feiertag. Und trotzdem kenne ich (Schichtpersonal, Wachpersonal ausgenommen) kaum einen der am 24.12 in der Kaserne Dienst tut.
Kenne auch genug Einheiten in den Karnevals/Faschingshochburgen wo z.B. Rosenmontag frei gegeben wird (bis auf eingesetztes Wach/Schichtpersonal die diesen Tag dann anderweitig mal frei bekommen).
Da steht einfach im Befehl das "grundsätzlich" Dienstfrei ist und fertig ist der Laden.
Verstehe auch garnicht warum sich da drüber beschwert wird wenn ein Kommandeur einen verbindlichen Befehl in schriftlicher Form ausgibt...
Keine Kritik am TE nicht falsch verstehen...
Autor Micha04x
 - 04. Februar 2015, 10:35:44
Früher wurde "Gelöbnisfrei" gegeben aber jetzt hat sich jemand darüber beschwert auf welcher Grundlage dies geschehen soll.
Autor ulli76
 - 04. Februar 2015, 10:21:58
Wie haben die das denn bisher gemacht?
Autor Micha04x
 - 04. Februar 2015, 10:10:44
Mein Einheit weiß eben nicht genau, wie sie das "abrechnen" soll bzw. darf.
Meine Frage wäre noch wo das steht, dass der Disziplinarvorgesetzte bzw. SchulKdr frei geben darf.
Autor ulli76
 - 04. Februar 2015, 09:08:27
Was hat deine Einheit denn dazu gesagt, wie der freie Tag abgerechnet werden soll?
Autor KlausP
 - 04. Februar 2015, 08:45:31
"Dienstfrei" kann man befehlen, die Disziplinarvorgesetzten sind sogar angehalten, das in bestimmten Fällen (z.B. längerer Übungsplatzaufenthalt) für ihre gesamte Einheit zu tun. Erholungsurlaub zu nehmen darf nicht befohlen werden (steht jedenfalls so in den AusfBest zur SUV). Der Kommandeur kann auch Sonderurlaub gewähren und den Termin dazu befehlen.
Autor Micha04x
 - 04. Februar 2015, 08:09:59
Guten Morgen zusammen!

Aus aktuellem Anlass mal eine Frage zur Urlaubsverordnung bzw. Dienstfreiregelung.
An einem Donnerstag findet bspw. ein Gelöbnis statt und am Freitag sollen die Gelobenen dienstfrei bekommen.
Müssen diese an dem Tag EU nehmen? Kann der Kdr Sonderurlaub geben? Oder kann man dienstfrei befehlen?
In der Soldatenurlaubsverordnung war dergleichen nichts zu finden, deshalb meine Fragen nach den Grundlagen dazu.