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Zitat von: justice005 am 04. Februar 2015, 18:32:54Das geht nach §63b SVG. Die Bw erstattet Versicherungs-Ausfälle wegen der Kriegsklausel in angemessenen Umfang.ZitatDie zahlen ja beide nicht bei Tod durch Kriegsereignisse (auslandseinsatz).Soweit ich weiß springt in diesen Fällen die Bundeswehr ein, wenn eine LV aufgrund der Kriegsklausel nicht zahlt. Daher sollte man die LV nicht kündigen, sondern sich in der Tat beim Sozialdienst der Bundeswehr erkundigen.
Zitat von: F_K am 04. Februar 2015, 15:41:58
Warum sollte man eine "falsche" Risiko LV nicht kündigen?
Im Einsatzfall würde ich jedenfalls die richtige Absicherung wählen.
ZitatDie zahlen ja beide nicht bei Tod durch Kriegsereignisse (auslandseinsatz).
ZitatWie sieht es aus mit Dienst und Berufsunfähigkeitsversicherung die konnte mir die Continental nicht anbieten die meinten
das es ein andere Versicherungsvertreter in der Kaseren ansprechen