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Zitat von: Andi am 04. Februar 2015, 20:33:52
Der Dienstort ist ja lustigerweise der Übungsplatz, da die Einheit ja dorthin verlegt...
Zitat von: Bjarka am 04. Februar 2015, 18:12:10
Richtig erkannt. Für volle Kalendertage, die Du nicht an deinem Dienstort bist, bekommst Du kein Trennungsgeld.
Zitat von: FmUffz am 04. Februar 2015, 12:56:28
2. Für den Aufenthalt auf einem Truppenübungsplatz kann ich kein Trennungsgeld beantragen oder?
Zitat1. Wenn ich mit meiner Einheit auf einem Truppenübungsplatz bin für 10 Tage
und ich rund um die Uhr meine Stanwaffe mit mir führen muss und kein Dienstschluss,
sondern nur Dienstunterbrechnung gegeben wird,
ist dass dann zusammenhängender Dienst, also 10 große Anrechnungsfälle?
ZitatDarf der Chef eine Stube betreten und ... Spinde öffnen die nicht verschlossen sind
Zitatwenn dann einer behauptet ihm würden die berühmten 50€ fehlen, die vorher noch auf'm Tisch lagen
Zitat von: F_K am 04. Februar 2015, 13:01:12
[...]
IdR sollte man Stuben in Anwesenheit der Soldaten betreten, dürfen darf man aber auch ohne Soldaten.
ZitatLaut ZDv bin ich der Meinung dass er das nicht darf,
genau so wie Spinde öffnen die nicht verschlossen sind.