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Autor Altgedienter 1
 - 18. Oktober 2016, 13:25:34
@Papierberg: Eben dieses Herunterbrechen der gelernten Ansaetze, Theorien und Modelle ist doch genau die Anforderung an die Absolventen, was sie koennen sollen. Sie sollen diese auf Probleme anwenden. Das ist ja gerade das Positive, was sie von Anderen unterschiedet.
Autor Papierberg
 - 16. Oktober 2016, 19:16:37
Ihr Plädoyer hat ist sicher nicht unangebracht, denn im Bereich der internationalen Vergleichbarkeit von Qualifikationen ist ein solches Übersetzungsinstrument sinnvoll, vielleicht als Zwischenschritt im Zeitalter der Globalisierung sogar unabdingbar. Dennoch legen Arbeitgeber besonderen Wert auf die Fähigkeit, wissenschaftliche Kenntnisse in der betrieblichen Praxis anwenden zu können - und darum ging es mir in meiner Einlassunf. Im Zweifelsfall wird ein akademisierter Praktiker deshalb in vielen Fällen den Vorzug vor einem "nur-Akademiker" erhalten.
Mit Blick auf das Anliegen des ursprünglichen Themas soll es das hierzu aber auch gewesen sein. Ich habe zum Ausdruck bringen wollen, dass mich die Entscheidung von BW-Fan ebenfalls erstaunt hat, wünsche ihm aber unbeschadet dessen viel Erfolg, Berufszufriedenheit und im Bedarfsfall kompetente Beratung des BFD.
Autor Papierberg
 - 16. Oktober 2016, 18:53:27
Ja, vielen Dank für den berechtigten Hinweis, ich habe es zwischenzeitlich auch gefunden.  ;)
Autor Tommie
 - 16. Oktober 2016, 18:51:36
Das sind der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und sein deutsches Pendant (DQR) ;) !

Das war der erste Link bei Google mit "EQR" ;) :

http://www.dqr.de/content/2323.php
Autor Papierberg
 - 16. Oktober 2016, 18:48:55
Kann mir jemand sagen, was EQR und DQR bedeuten? Ich habe die Beiträge vom Kollegen Altgedienten leider nicht übersetzen können...
Autor Getulio
 - 16. Oktober 2016, 13:54:45
Zitat von: BW-Fan am 16. Oktober 2016, 08:38:20
Zitat von: Getulio am 03. Oktober 2016, 13:27:12
Dann drücken wir mal fest die Daumen, dass Ihnen diese (für mein Empfinden) heftige Naivität nicht eines Tages auf die Füße fällt...

Danke für das Daumendrücken!
Ich habe konsequent daran gearbeitet mir meinen alleinigen Berufswunsch zu erfüllen. Warum soll das naiv sein? Wenn ich entgegen meines Berufwunsches weiterhin einem zivilen Job hinterherhecheln würde, wäre das für Ihr Empfinden eine intelligente Entscheidung?

Ich denke, dass es jedenfalls naiv ist, ein Berufsleben lang so unterfordert tätig sein, wie man es eben ist, wenn das Potenzial für eine akademische Ausbildung da ist, man aber lediglich auf Hilfsarbeiterniveau arbeitet. Und das mit dem alleinigen Berufswunsch ist auch so eine Sache, nicht umsonst wird hier regelmäßig zu Plan B-D geraten, weil der "alleinige Berufswunsch" Bundeswehr schon beim KC ein jähes Ende nehmen kann.
Autor KlausP
 - 16. Oktober 2016, 10:34:24
Wen wollen Sie jetzt eigentlich hier in diesem Forum mit Ihrer Meckerei erreichen?
Autor Altgedienter1
 - 16. Oktober 2016, 10:07:11
Altgedienter1 schrieb:
"[...] für das dieses Studium vorsieht [...]"

Streiche: "das"
Setze: "die"

Merci beaucoup!
Autor Altgedienter1
 - 16. Oktober 2016, 10:03:18
Da die Prüfungsphase ebenfalls schon ab der ersten Veranstaltung beginnt, ist der ausschließliche Blick auf den Abschluss weder dem neuen System entsprechend, noch der Beurteilung der Qualifikationen Rechnung tragend sondern am Ziel, Zweck und der Bedeutung des neuen Systems vorbeigehend und nicht mehr zeitgemäß.
Man sollte sich hierzulande endlich von diesen überkommenen Sichtweisen verabschieden.
Wo schreibt ein Absolvent noch 100 Seiten wie beim MA oder gar 40- 50 wie beim BA? Außerdem hat er bis dahin schon etliche Teile erfolgreich absolviert, was in den Modulzeugnissen bescheinigt wird.
Nirgends! Wenn er nicht gerade die Forschungsrichtung einschlägt, die ohne mindestens einen MA nicht möglich ist,, schreibt er mehrheitlich Papers und erstellt Präsentationen.
Endlich umdenken hierzulande!!!
Autor Altgedienter1
 - 16. Oktober 2016, 09:53:31
Papierberg schrieb: "[...] ohne praktische Erfahrungen als Gesundheits- und Krankenpfleger o.ä. dort m.E. mangels Kenntnisse des Stationsbetriebes eher nicht einstellen wird. [...]"

Die Ebene Gesundheits- und Krankenpfleger ist im EQR und DQR deutlich unter dem des Studiums und beinhaltet keine Tätigkeiten, für das dieses Studium vorsieht.
Was zudem hierzulande auffällt, ist das Festkleben weiterhin am Abschlusszeugnis, ohne dem EQR oder DQR Rechnung zu tragen und bereits die Module als Qualifikationen zu sehen. Hier ist etlicher Nachholbedarf von Nöten in der Umsetzung und ein rasches Umdenken erforderlich! Sonst brauche ich die nämlich EQR, DQR und die ganzen Module inklusive ihrer Ausplanung und Beschreibungen nicht!!!




Autor Ralf
 - 16. Oktober 2016, 09:46:56
Studiengänge sind nicht im AVK SK enthalten.
Das liegt daran, dass gem. Laufbahnrecht eine Einstellung mit einem höheren DGrad nur in eine für die Verwendung erforderliche Fachrichtung erfolgen kann. Dieses ist gem. Lesart der maßgeblichen Juristen nur, wenn es entweder am Dienstposten als Vorqualifikation steht (z.B. Ärzte, Juristen, MilGeo...) oder aber für den speziellen Dienstposten geprüft wird.
Da gibt es ja mittlerweile Erfahrungswerte und nach denen wird dann geprüft und eingestellt. Auch nach Meinung dieser maßgeblichen Juristen nutzt da die Bw ihren Spielraum und ziemlich weit aus, wenn man die "Erfahrungswerte" als Maßstab nimmt.
Von daher gibt es keine "Änderungsdienststelle" wie es z.B. beim AVK SK gibt. Hier kann man per Ausnahmeregelung prüfen lassen, ob ein nichtaufgeführter Beruf doch mil. verwertbar ist (das ist ein Prüfungsverfahren i.Z.m. der fachlich zuständigen Stelle, BIZ und BAPersBw, also nicht nur eine DstSt).
Autor Papierberg
 - 16. Oktober 2016, 08:57:09
Falls Sie Ihr Berufsziel in der Bundeswehr nicht dauerhaft erreichen oder die Berufszufriedenheit in der Mannschaftslaufbahn nur vorübergehend ist, könnten Sie darüber nachdenken, Ihren Studiengang durch ein Masterstudium fortzusetzen. Inzwischen gibt es im Gesundheitswesen verschiedene Ausrichtungen von Masterabschlüssen, die Ihnen entsprechend Ihrer Neigungen eine große Bandbreite an Inhalten für eine Vertiefung/Spezialisierung bieten.
Mit Ihrem Diplom sind Sie zwar hervorragend ausgebildet, im zivilen Bereich ist die Akademisierung im Bereich des Pflegepersonals aber bereits seit Jahren in vollem Gange, so dass man Sie ohne praktische Erfahrungen als Gesundheits- und Krankenpfleger o.ä. dort m.E. mangels Kenntnisse des Stationsbetriebes eher nicht einstellen wird.
Autor BW-Fan
 - 16. Oktober 2016, 08:38:20
Zitat von: Getulio am 03. Oktober 2016, 13:27:12
Dann drücken wir mal fest die Daumen, dass Ihnen diese (für mein Empfinden) heftige Naivität nicht eines Tages auf die Füße fällt...

Danke für das Daumendrücken!
Ich habe konsequent daran gearbeitet mir meinen alleinigen Berufswunsch zu erfüllen. Warum soll das naiv sein? Wenn ich entgegen meines Berufwunsches weiterhin einem zivilen Job hinterherhecheln würde, wäre das für Ihr Empfinden eine intelligente Entscheidung?

Zitat von: Altgedienter1 am 07. Oktober 2016, 18:14:28
Wenn das Studium nicht im AVK SK angegeben ist, dann wäre es mal eine Überlegung wert, es bei der Änderungsdienststelle anzuregen, die Inhalte auf Adäquatheit zu einer Tätigkeit in der Bw zu überprüfen und dieses Studium dann in den AVK aufzunehmen. Studieninhalte aus der Studienordnung abgleichen mit Tätigkeiten in einer militärischen ATB/ATN. Stichwort: Kompetenz- und Qualifikationsabgleich.

Änderungsdienststelle? Ich werde mal im Intranet danach suchen.

Kameradschaftliche Grüße!

BW-Fan
Autor Altgedienter1
 - 07. Oktober 2016, 18:14:28
Die Leitung der Pflege auf einer Station in einem Krankenhaus oder Management eines Krankenhauses ist mit dem Studium nicht machbar?
Das wäre doch passend zu diesem Studium. Ich habe jetzt mal rasch die Inhalte überflogen. Mir fielen sofort diese beiden Bereiche ein.
Wenn das Studium nicht im AVK SK angegeben ist, dann wäre es mal eine Überlegung wert, es bei der Änderungsdienststelle anzuregen, die Inhalte auf Adäquatheit zu einer Tätigkeit in der Bw zu überprüfen und dieses Studium dann in den AVK aufzunehmen. Studieninhalte aus der Studienordnung abgleichen mit Tätigkeiten in einer militärischen ATB/ATN. Stichwort: Kompetenz- und Qualifikationsabgleich.

MkG
Altgedienter1
Autor Getulio
 - 03. Oktober 2016, 13:27:12
Zitat von: BW-Fan am 03. Oktober 2016, 11:07:02
Mittlerweile ist mir mein Diplom egal, denn es hat mir nichts als Kummer bereitet. Mein Herz schlägt für die Bundeswehr, das ist das einzige, was zählt.

Dann drücken wir mal fest die Daumen, dass Ihnen diese (für mein Empfinden) heftige Naivität nicht eines Tages auf die Füße fällt...