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Autor OSG Oschi
 - 16. Februar 2015, 11:58:54
Kenne es aus meinem DA auch noch so.

Dienstantritt : 05.01.
Diensteintritt: 01.01.

Das war 2009 und auch als SaZ.

Dieses Jahr war es in unserer GA Einheit auch so.
Autor Ralf
 - 16. Februar 2015, 10:36:54
Dafür ist das Forum ja da.
Autor dogfish
 - 16. Februar 2015, 10:16:56
Zitat von: Ralf am 13. Februar 2015, 10:52:03
"Wir"? Ich weiß nicht ob du es tust, ich nicht. Der Dienstantritt ist ein fester Begriff und der Diensteintritt auch. Die können von einander abweichen. Aber: man muss unterscheiden zwischen Eignungsübenden und SaZ/FWDL. Aber das führt nun zu weit. Wen es interessiert, der kann sich den Berufungserlass aus dem Intranet ziehen und das alles nachlesen.

Siehste, nun hab ich als Nicht-Personaler auch mal was gelernt - mehr wollte ich doch gar nicht ;)
Autor FrauZuhause
 - 13. Februar 2015, 13:04:03
Zitat von: DadOA am 13. Februar 2015, 10:47:05
Ich glaube hier mal gelesen zu haben, dass z.B. dieses Jahr erst zum 05.01.2015 zum Dienstantritt befohlen wurde, Diensteintritt aber der 01.01.2015 war. Auch bei den SaZ. Insofern der Diensteintritt aufschiebend bedingt zum 01.01.2015 erfolgt ist.

Ja, genau so wars :) Mein Mann hatte Dienstantritt am 05.01. Auf der Ernennungsurkunde zum SaZ stand als Diensteintritt dann aber der 01.01.15.
Besoldet wurde ab dem 05.01.
Autor mirko.schlusche
 - 13. Februar 2015, 11:47:56
Beruhigt euch wieder. Wir werden ganz normal zum 01.04. Dort zum Dienstantritt erscheinen und werden ja sehen was die tage so passieren wird.
Autor Ralf
 - 13. Februar 2015, 10:52:03
Zitat von: dogfish am 13. Februar 2015, 09:54:13
Zitat von: Ralf am 12. Februar 2015, 16:31:03
Dienstantritt ist der 01.04. nicht der 06. oder 07.04.

Betreiben wir jetzt Wortspalterei bezüglich des Wortes "Dienstantrittes" oder ist es in einem solchen Fall einfach nicht mehr üblich, Rekruten dann erst in der kommenden Woche zu "empfangen" ?
"Wir"? Ich weiß nicht ob du es tust, ich nicht. Der Dienstantritt ist ein fester Begriff und der Diensteintritt auch. Die können von einander abweichen. Aber: man muss unterscheiden zwischen Eignungsübenden und SaZ/FWDL. Aber das führt nun zu weit. Wen es interessiert, der kann sich den Berufungserlass aus dem Intranet ziehen und das alles nachlesen.
Autor ToMA
 - 13. Februar 2015, 10:47:05
Ich glaube hier mal gelesen zu haben, dass z.B. dieses Jahr erst zum 05.01.2015 zum Dienstantritt befohlen wurde, Diensteintritt aber der 01.01.2015 war. Auch bei den SaZ. Insofern der Diensteintritt aufschiebend bedingt zum 01.01.2015 erfolgt ist.
Autor KlausP
 - 13. Februar 2015, 10:02:02
Das war nur bei GWDL "üblich". Bei SaZ war und ist immer der in der Aufforderung zum Dienstantritt genannte Termin bindend, sonst kommt nämlich das Dienstverhältnis nicht zustande. Die GA-Einheit hat da auch keinerlei Spielraum.
Autor dogfish
 - 13. Februar 2015, 09:54:13
Zitat von: Ralf am 12. Februar 2015, 16:31:03
Dienstantritt ist der 01.04. nicht der 06. oder 07.04.

Betreiben wir jetzt Wortspalterei bezüglich des Wortes "Dienstantrittes" oder ist es in einem solchen Fall einfach nicht mehr üblich, Rekruten dann erst in der kommenden Woche zu "empfangen" ?
Autor Pofi
 - 12. Februar 2015, 21:43:41
Wo habe ich geschrieben, dass das eine Belastung, oder zuviel für mich ist?!? Man macht das einfach mit, selbst wenn es nur ein Tag Dienst wäre...
Autor Peinlich
 - 12. Februar 2015, 21:28:49
Der TE Ersteller kann uns ja dann kurz berichten, was geschah.

Also, es ist natürlich Kasernen abhängig,  ob Dienst ist oder nicht.
Autor Elvis22
 - 12. Februar 2015, 18:22:57
Zitat von: Pofi am 12. Februar 2015, 17:55:08
Das wird ja interessant werden... Wie Mirko muss auch ich nach Heide, allerdings komme ich aus dem Ruhrgebiet.
Heißt also, sieben Stunden Zug fahren, zwei Tage Dienst, sieben Stunden Zug fahren :( Was macht man nicht alles um seine Brötchen zu verdienen...  ::)

Also wenn dich das schon stört wirst du im Laufe diverser Lehrgänge noch viel Spaß bekommen.
Wenn ich mich recht entsinne ist Heide hervorragend angebunden. Du musst ein einziges mal umsteigen und wirst mit dem Bus am Bahnhof abgeholt und auch zurückgebracht (Ich gehe davon aus, dass dieser "service" noch existiert - alternativ kostet ein Taxi welches man sich in der Regel teilt, gerade mal ein paar euro).
Glaub mir diesen Luxus wirst du an vielen Standorten nicht finden...
Autor Ralf
 - 12. Februar 2015, 17:59:05
Zitat von: Pofi am 12. Februar 2015, 17:55:08
Heißt also, sieben Stunden Zug fahren, zwei Tage Dienst, sieben Stunden Zug fahren :( Was macht man nicht alles um seine Brötchen zu verdienen...  ::)
Mit so ner Argumention würde ich vorsichtig sein. Freiheiten als belastend darzustellen kann schnell ins Gegenteil umschlagen und führt auch am Ziel vorbei.
Ich erinnere mich dran, als ein Spieß vor 25 Jahren etwas ähnliches zu hören bekam, mit dem Resultat, dass er dem armen Rekruten aus seiner Bredouille half und ihm nen GvD von Samstag auf Sonntag verschaffte und sagte, so, nun lohnt sich das hierbleiben für Sie.
Autor Pofi
 - 12. Februar 2015, 17:55:08
Das wird ja interessant werden... Wie Mirko muss auch ich nach Heide, allerdings komme ich aus dem Ruhrgebiet.
Heißt also, sieben Stunden Zug fahren, zwei Tage Dienst, sieben Stunden Zug fahren :( Was macht man nicht alles um seine Brötchen zu verdienen...  ::)

Alternativ könnte ich mich auch über Ostern in Hamburg rumtreiben... Schlafmöglichkeiten soll es dort ja genügend geben :)
Autor Ralf
 - 12. Februar 2015, 17:44:00
Über die 4 Tage Ostern wird ganz sicher kein allg. Dienst sein.