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Autor StOPfr
 - 14. Februar 2015, 13:10:50
Danke, Abt.Fw
Wenn ich es genau überlege, habe ich das wohl gemeint  ;)!
Autor Abt.Fw
 - 14. Februar 2015, 09:46:10
Zitat von: F_K am 13. Februar 2015, 15:02:23
Ein Krankenhaus ist ein 24/7 Betrieb, also passiert alles, was Montags bis Freitags passiert, auch Samstag / Sonntags (inklusive Not OP, Betreuung Intensivpatienten, Überwachung von Post OP Patienten, usw. ...).

Es wird lediglich versucht, planbare OPs / Behandlungen so zu legen, dass diese an Werktags stattfinden.

Na ja, da hat aber jemand eine sehr romantische Vorstellung vom WE-Betrieb im BwZK KO!
Ab Fr. 12:30 Uhr bis Mo. 07:00 Uhr findet sicherlich nicht der gleiche Betrieb wie in der Woche statt.
Grob gesagt, sind so gut wie alle FU's geschlossen, es findet sich niemand in der Verwaltung und der komplette Stab hält seinen wohlverdienten ,,Stabsschlaf".
Auf den einzelnen Bettenstationen sind keine GeZi's besetzt und die Pflegekräfte sind auch im Wochenend-Modus. Die Stationshilfen sind auch nur in der Woche anwesend und Entlassungspapiere werden auch nur ,,notdürftig" erstellt.
Unberührt sind natürlich Notfälle und die üblichen Überwachungen von Akutfällen und Post-OP's.
Allerdings kann ich aus jahrelanger Praxis berichten, dass ,,Beurlaubungen" über das WE durchaus üblich sind. Wenn keinerlei medizinische Gründe entgegenstehen und der Patient dieses anspricht, wird spätestens Freitagmittag eine Patientenbeurlaubung vom Abt.Fw erstellt und vom Abteilungsleiter o.V.i.A. genehmigt. Dann erfolgt eine Meldung an die Verwaltung (Pat-Refü) wegen der nicht in Anspruch genommenen Verpflegung und der Soldat kann dann bis Sonntagabend ins WE gehen.
Was die Vorschriftenlage angeht, so reden wir hier von Theorie und Praxis!!! Natürlich gibt es das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch den DV.......aber das sollte man mal dem Oberstarzt erklären, der diese Beurlaubung vornimmt!!!
Wie gesagt......jahrelange ,,Fronterfahrung"!!!
Autor StierNRW
 - 13. Februar 2015, 19:30:07
Apropos Feldjäger, die Ihnen der Oberstabsarzt "angedroht" hat:

Zitat von: Pokerfee am 04. Juli 2012, 07:19:01
Suche Tauschpartner Saz4 Mannschafter feldjager bin in Burg und würde gerne nach Berlin.

Blöde Frage, aber kann es sein, daß Sie selber Angehörige der Feldjägertruppe sind oder waren ?

Autor mailman
 - 13. Februar 2015, 17:59:21
Das haben wir schon mal geklärt.

Wenn es um den vemuteten Besuch geht, dann wird derim Krankenhaus nix finden wo er seinen "Kuckuck" drauf kleben kann. Überspitzt gesagt.
Autor DerTommy86
 - 13. Februar 2015, 17:44:53
Mach dir doch mal Gedanken darüber, ob du die Sache nicht von der anderen Seite her bereinigen kannst...

Zitatich muss dafür nicht mal irgendwo hin sondern ich muss einfach zu hause sein und kriege juristischen wichtigen besuch.....-.-

Wenn dieser wichtige juristische Besuch davon wüsste, dass du stationär im Krankenhaus liegst, dann würde er vielleicht dort vorbeischauen oder sich zumindest auf eine telefonische Klärung der Angelegenheit einlassen.
Man muss ja nur mal mit den Leuten sprechen, dann lassen sich im Regelfall auch alle möglichen Lösungsansätze finden.
Autor ulli76
 - 13. Februar 2015, 16:07:23
Wir wissen ja nicht, in welchem Zustand der Patient genau ist.
Er sprach ja von einer OP. Da kann alleine schon die Überwachung erforderlich sein, z.B. um Komplikationen im Verlauf rechtzeitig zu erkennen und dann handeln zu können.
Autor F_K
 - 13. Februar 2015, 15:26:32
@ Wolverine:

Ja, da haben wir in der Beobachtung des Handelns anderer Personen wohl ähnliche Erfahrungen gesammelt.

ZitatEs gibt durchaus auch Leute, die völlig unmotiviert sinnlosen Blödsinn machen und bei näherer Betrachtung übel auf die Nase fallen.

An diesem Beispiel erkenne ich eher jemanden, der einen letztmöglichen, juristischen Termin kurz nach eine OP gelegt hat - und sich damit die Chancen auf eine Nasenverletzung selbstverschuldet zugefügt hat ..

(Ohne weiteren Sachvortrag kommen wir inhaltlich aber kaum weiter - und der TE ist da nicht wirklich hilfreich ... )
Autor wolverine
 - 13. Februar 2015, 15:18:24
Das ist mir allerdings inzwischen etwas zu naiv. Es gibt durchaus auch Leute, die völlig unmotiviert sinnlosen Blödsinn machen und bei näherer Betrachtung übel auf die Nase fallen. Ob das hier so ist, weiß ich -wie geschrieben - nicht.
Autor Jens79
 - 13. Februar 2015, 15:15:29
Es wird schon einen Grund haben warum TE bis Sonntag im Krankenhaus bleiben soll. Auch wenn da "nichts passiert".

Ich bin ganz bei F_K.
Autor F_K
 - 13. Februar 2015, 15:02:23
ZitatWas passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus?

Ein Krankenhaus ist ein 24/7 Betrieb, also passiert alles, was Montags bis Freitags passiert, auch Samstag / Sonntags (inklusive Not OP, Betreuung Intensivpatienten, Überwachung von Post OP Patienten, usw. ...).

Es wird lediglich versucht, planbare OPs / Behandlungen so zu legen, dass diese an Werktags stattfinden.

Gehen wir doch als "Normalfall" einfach davon aus, dass alle Kameraden einigermaßen vernünftig ihren Dienst verrichten - und es daher einen medizinischen, zwingenden Grund für die geplante Entlassung an einem Sonntag geben wird.

ZitatDazu müsste man alle Details kennen.

Die unterliegen wohl der ärztlichen Schweigepflicht.
Autor wolverine
 - 13. Februar 2015, 14:55:44
Verbindlich schon; aber der Gedanke:
Zitat von: StOPfr am 13. Februar 2015, 14:36:48
Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK.
kam mir auch schon und damit könnte Rechtswidrigkeit vorliegen. Aber wie gesagt: Dazu müsste man alle Details kennen.
Autor F_K
 - 13. Februar 2015, 14:38:09
Zitat... aber lassen wir die Spekulation.

Eine gute Idee.

ZitatDer Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten.

Einem Befehl ist Folge zu leisten, wenn dieser verbindlich ist.

Eine Unverbindlichkeit ist nicht ansatzweise zu erkennen - ein Krankenhaus will seine Betten "früh" wieder freibekommen, und je nach OP Art gibt es Vorgaben bezüglich der anschließend notwendigen medizinischen Überwachung im Krankenhaus.

Und wenn der Arzt schon auf die "Bitte / Drohung" des Patienten mit "Selbstentlassung" geantwortet hat, liegen wohl entsprechende Gründe vor.

Ratschlag: Es bleibt nur die erneute Meldung beim DV / Arzt mit belegten Gründen, warum der Termin "so wichtig" ist und nicht hätte verschoben werden können - die Entscheidung liegt aber beim Arzt und ist zu respektieren.
Autor StOPfr
 - 13. Februar 2015, 14:36:48
Hmmmm.
Was passiert denn samstags oder sonntags im Krankenhaus? Wer an einem Sonntag entlassen werden soll, kann auch an einem Samstag entlassen werden!
Dringend das Gespräch mit dem Arzt suchen und die Gründe darlegen. Bei weiter ablehnender Haltung um Kurzurlaub bitten und abends zur Versorgung wieder zurück ins BWK. 
Autor wolverine
 - 13. Februar 2015, 14:00:38
Aber dessen Besuch geht ja schon ein längeres Verfahren voraus und ein rechtzeitig gefaxtes Attest ... aber lassen wir die Spekulation. Der Arzt oder mil. Vorgesetzter bestimmt den Aufenthaltsort und wenn er trifftige Gründe für seine Entscheidung hat, ist dem Befehl Folge zu leisten. Diese Gründe braucht es aber schon und bei einer Entlassung am Sonntag oder Montag hätte ich hieran meine Zweifel.
Autor ToMA
 - 13. Februar 2015, 13:57:39
Achso, Nomen est Omen. Verstehe.  8)

Dann wäre es schwierig.