ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 10:00:58
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!
Zitat von: HerrZog am 07. Dezember 2016, 09:42:33Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.
Zitat"Die in einer Fertigkeit erworbene Leistungsstufe verliert drei Jahre nach Ablegen der angegebenen Prüfung ihre Gültigkeit als Nachweis vorhandener fremdsprachlicher Kenntnisse und Fähigkeiten."