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Autor KlausP
 - 07. Dezember 2016, 10:12:05
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 10:00:58
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!

Stimmt so. Das ändert aber nichts daran, dass der Dienstführerschein insgesamt nicht ungültig wird. "B" z.B. verliert die Gültigkeit ja nicht.

Ist aber recht OT.
Autor Tommie
 - 07. Dezember 2016, 10:03:50
Zitat von: HerrZog am 07. Dezember 2016, 09:42:33Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.

Welchen Teil des Zitates, das von meinem SLP-Zeugnis vom 12.06.2015 stammt, soll ich Ihnen denn noch einmal erklären ;) ? Warum muss ein SLP nach Ablauf erneuert werden? Warum benötigt man nach Ablauf des SLP einen neuen Einstufungstest?

Ich verrate Ihnen mal etwas: Bestimmt nicht, weil ein einmal erreichtes Sprach-Level für die nächsten hundert Jahre auf konstantem Niveau bleibt ;) !
Autor Tommie
 - 07. Dezember 2016, 10:00:58
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2016, 09:47:52
Der Dienstführerschein verliert seine Gültigkeit? Das wäre neu. Einzelne Klassen erlöschen, aber das ist im zivilen Führerscheinrecht angepasst. Da muss man auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres für bestimmte Klassen (z.B. C, CE) alle 5 Jahre eine neue Untersuchung vornehmen lassen.
Autor HerrZog
 - 07. Dezember 2016, 09:42:33
Naja der Bundeswehrführerschein verliert auch seine Gültigkeit, ich kann ihn aber trotzdem ins zivile umschreiben.
Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.
Aber egal, war nur ne Frage
Autor Tommie
 - 07. Dezember 2016, 08:25:41
Wozu? Sie bekommen ein Zeugnis vom Bundessprachenamt mit großem Dienstsiegel drauf und auf der Rückseite eine Erklärung für diejenigen, die lesen können ;) ! Wem das nicht reicht, der soll sich was stricken ;D !

Außerdem steht da auch noch folgender Satz drauf:

Zitat"Die in einer Fertigkeit erworbene Leistungsstufe verliert drei Jahre nach Ablegen der angegebenen Prüfung ihre Gültigkeit als Nachweis vorhandener fremdsprachlicher Kenntnisse und Fähigkeiten."

Somit hat dieses Zeugnis definitiv ein "Verfallsdatum" ;) !
Autor HerrZog
 - 06. Dezember 2016, 23:43:17
Funktioniert das ganze denn auch sinngemäß andersrum? Kann ich mein Sprachzertifikat SLP zivil in etwas brauchbarem umwandeln?
Autor Sireal87
 - 17. Februar 2015, 19:52:16
Ok, danke für die Antwort. Das Lesen, Hören und Schreiben ist nicht so das Problem, aber beim B2 haben wir keine großen Präsentationen gehalten, dass ist das einzige was mir etwas zu denken gibt. Ist aber alles durch lernen denk ich mal machbar.
Autor dunstig
 - 17. Februar 2015, 19:48:42
Dann wirst du an der Uni Gelegenheit bekommen, Defizite aufzuarbeiten.
Autor Sireal87
 - 17. Februar 2015, 19:26:54
Weil doch schon ein Unterschied zwischen SLP und dem Euro-Rahmen sein wird. Ich glaube nicht das mein Einstufungstest sagen wird... der Lehrgangsteilnehmer schafft SLP 3332 ohne Lehrgang. Was passiert eigentlich, wenn ich keine 3332 erreiche?
Autor ulli76
 - 17. Februar 2015, 18:27:42
Wenn du schon auf Niveau B2 bist, wie kommst du dann drauf, dass die Bundeswehr dir noch einen 12-Wochen-Lehrgang finanzieren soll?
Autor Sireal87
 - 17. Februar 2015, 14:15:23
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde im Rahmen meiner Weiterbildung zum 31.06. mein B2 Zertifikat bekommen und direkt ab dem 01.07. in die MarineOffz Ausbildung gehen. Ich werde aber den SLP Kurs mitmachen, weil alleine 12 Wochen Unterricht mehr wert ist als diese 14 Tage Vollzeitkurse die ich vorher gemacht habe.

Ist der SLP Kurs denn in Vollzeit also 12 Wochen durchgehend oder sind das nur Stunden die zwischen den Offz-Kursen sind?
Autor Tommie
 - 17. Februar 2015, 13:30:17
Jepp, deswegen hatte ich den Test ja mitgemacht ;) !

Ach ja, die Nachweise durch externe Zertifikate gelten auch nur dann, wenn sie in einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren (?) vor der Prüfung erworben wurden. Somit kann also nicht jeder, der irgendwann einmal ein B2-Zertifikat erworben hat, damit ungestreift zur SLP-Prüfung zugelassen werden.
Autor ulli76
 - 17. Februar 2015, 13:17:24
Man muss ja sogar den 200-Punkte-Test wiederholen, wenn der SLP, den man ohne vorherigen Lehrgang gemacht hat, abgelaufen ist.
Autor Tommie
 - 17. Februar 2015, 13:16:43
Ach ja, ich hatte beim 200-Punkte-Test letzthin 193 Punkte und darf daher meine SLP-Prüfung auf dem Level 4 wiederholen!