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Zitat von: F_K am 19. Februar 2015, 15:15:46
Siehst Du, Elvis, schon wird auch Dein Post "falsch":
UnsinnZitatIn der Praxis wird es (aus Erfahrung) aber eben meist so gehandhabt, dass alle Lehrgangsteilnehmer als "gleichberechtigt" angesehen werden
Quatsch - was nicht gleich ist, kann auch nicht als gleich angesehen werden - auch in der Praxis nicht.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass z. B. ein Stabsoffizier, der dem DV (Hptm) wechselseitig vorgesetzt ist, "gleich" zu einem Obergefreiten gesehen wird?
Ich habe deutlich gesagt dass es (aus Erfahrung) so gehandhabt wird, was impliziert, dass es auf dem UL den ich besucht habe so gehandhabt wurde!
Von Lehrgängen auf denen sich Stabsoffiziere tummeln habe ich nie gesprochen. Und selbst die als Offz eingestellten Anwärter im OAL wurden genauso behandelt wie jeder andere auch. Auch wenn das nochmal eine andere Situation ist, da es sich um einen Anwärterlehrgang handeltZitatund sich auch so zu Verhalten haben, außer es wird etwas anderes gesagt.
Doppelquatsch - Die Pflichten ergeben sich aus dem Soldatengesetz, und da haben Vorgesetzte nun mal andere Pflichten.
Das mag in deinen ZDV's auch alles so sein, ich rede aber von der PRAXIS IM UL. Da hatte KEIN Soldat sich unterscheidende Rechte oder Pflichten. Vollkommen unabhängig von Dienstzeit oder Dienstgrad. Mit Ausnahme einzelner Situation die aber jeweils vom Hörsaalleiter festgelegt wurden und natürlich dem Hörsaalältesten.ZitatDas sind allerdings Dinge, die der Hörsaalleiter bzw. der DV entscheiden
Oh man - weder ein Hörsaalleiter noch ein DV ändern SG, VorgV oder sonstige Gesetze.
Mal ehrlich: Stellst du dich dumm?
Ich rede davon, dass es auf besagten Lehrgängen sinngemäß hieß: "Sie sind hier alle Lehrgangsteilnehmer und haben sich auch untereinander entsprechend zu Verhalten. Ich will nicht erleben, dass jemand aufgrund seines höheren Dienstgrades auf die Idee kommt, seinen Kameraden befehle zu erteilen, solange er nicht explizit dazu aufgefordert wird"
Aber das steht so wohl auch nicht in deiner ZDVZitatund daher auch der Hinweis bei Problemen in dieser Richtung das Gespräch zu suchen.
In der Praxis gibt es wenig Probleme - in aller Regel führen dann die Vorgesetzten ein Gespräch mit dem Soldaten - da gibt es dann EM, DM und weitere Maßnahmen.
Das ist die einzige Aussage, die nicht als vollkommener Schwachsinn (Im Bezug auf das hier vorliegende "Problem") zu werten ist.
Natürlich gibt es in der Regel keine Probleme, aber wenn es eben doch mal der Fall ist, regeln das die Vorgesetzten. Daher mein Hinweis mit diesen ggf das Gespräch zu suchen.
ZitatIn der Praxis wird es (aus Erfahrung) aber eben meist so gehandhabt, dass alle Lehrgangsteilnehmer als "gleichberechtigt" angesehen werden
Zitatund sich auch so zu Verhalten haben, außer es wird etwas anderes gesagt.
ZitatDas sind allerdings Dinge, die der Hörsaalleiter bzw. der DV entscheiden
Zitatund daher auch der Hinweis bei Problemen in dieser Richtung das Gespräch zu suchen.
ZitatWährend der Lehrgänge seid ihr in erster Linie alle Schüler.
ZitatZwar ist die VVO natürlich nicht außer Kraft gesetzt,
Zitatdennoch bestehen für jeden Lehrgangsteilnehmer dieselben Pflichten