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Zusammenfassung

Autor miT
 - 20. Februar 2015, 15:07:45
Zitat von: KlausP am 20. Februar 2015, 14:58:13
Allüren haben manche Leute ... 

Das hat die Ursel angerichtet - 100% sicher
Autor funker07
 - 20. Februar 2015, 15:03:51
Klingt doch arg nach Hören-Sagen...

Da hat mal jemand was von jemandem gehört, der zivil beim Zahnarzt war und dann die Rechnung eingereicht hat...
Das war im dem Fall dann evtl nicht in Ordnung und daraus folgt dann, dass man sich sicher ist, auf gar keinen Fall zum zivilen Arzt gehen zu dürfen.

Sehe es auch so, dass du im Recht bist.
Autor dunstig
 - 20. Februar 2015, 15:02:28
Es liegt nicht am Alter Klaus, ich kann den Witz irgendwie auch nicht entdecken. ::)
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 15:01:17
Warum kann ich darüber nicht lachen?
Autor RawMouse
 - 20. Februar 2015, 14:59:59
Zitat von: KlausP am 20. Februar 2015, 14:58:13
Allüren haben manche Leute ... 

;D
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 14:58:13
Allüren haben manche Leute ... 
Autor RawMouse
 - 20. Februar 2015, 14:54:28
Haha  :D

Gut Gut, dann lass ich mir im langen Urlaub noch die andere Seite der Kauleiste aufhübschen! Kostet auch nicht gerade wenig, mit 40-50 EUR pro Zahn  :(

ich kann auch Soldatis sagen... So nenn ich alle meine Untergebenen  ;) :D


mkG
Autor Elvis22
 - 20. Februar 2015, 14:49:17
Wie schon gesagt: Ist Blödsinn!
Aber wer oder was sind dieses Kameradis bzw der kameradi wovon du sprichst??
Ist das a) eine Eigenkreation und b) dein Ernst??
Autor RawMouse
 - 20. Februar 2015, 14:40:24
Danke Danke  :D

Kann einem ja keiner einen Strick draus drehen, weil ich mir die Zähne mal hübsch machen lasse, gibt ja genug Soldaten, die mit schlechten Zähnen rumrennen, das soll mir erspart bleiben.

Und da die Rechnung komplett auf Privat läuft, sehe ich da gar keinen Grund für ein Dienstvergehen. Der Kamerad selbst, kann dies auch nicht begründen, er verweist auf das Merkblatt, welches aber keinerlei Aufschluß über Schönheitsbehandlungen bei zivilen Ärzten gibt.

Danke für die Info! 8)
Autor Jens79
 - 20. Februar 2015, 14:34:44
völliger blödsinn. Genießen Sie Ihre neue Kauflächen und schönes WE.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2015, 14:30:39
Da frag doch mal den Kameraden, der das behauptet.
Autor RawMouse
 - 20. Februar 2015, 14:28:46
Hallo Kameradis,

ich war heute am freien Tag mal bei meiner langjährigen, zivilen Zahnärztin. Diese hat mir im bereich der Kauflächen einige Verfärbungen entfernt und diese mit einer Kunststofflösung leicht aufgefüllt, sodass die Kauflächen nun wieder schön weiß aussehen.

Die Rechnung dafür übernehme ich natürlich komplett selbst, da dies mMn eine äshtetische Angelegenheit darstellt und keinerlei Notfallbehandlung oder Unfall (gem. Merkblatt)

Nun ist jedoch ein Kameradi von mir der Meinung, dies stellt ein Dienstvergehen dar. Nun meine Frage: Wenn ich eine solch kleine Behandlung Freitagmittag (Standortfern) machen lasse und die Rechnung selbst zahle, ist das doch kein Dienstvergehen, oder doch?`

Was will man mir in einem solchen Fall denn vorwerfen? Dass ich mich um meine Zahnvorsorge einmal selbst gekümmert hat, weil der Standortzahnarzt ( der außerdem sehr unfreundlich ist) der Meinung war, dass dies medizinisch nicht notwendig sei?

Den Paragraphen möchte ich gerne mal wissen, gegen den ich dort verstoßen haben soll. Schließlich zahle ich Sachen wie Zahnschmuck, Tätowierungen und Piercings ja auch selbst und schicke die Rechnung nicht an die Bundeswehr (lächerlich!)

Wer kann mir da weiterhelfen?

Kameradschaftlichen Gruß