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Autor Sachsenmädel1980
 - 20. Februar 2015, 14:57:39
Ich kann nur für mich sprechen.
Mein Zeitraum liegt, wie bereits geschrieben, länger zurück und ich gehe natürlich mit Ihnen, dass die Erfolgschancen gen 0 tendieren. Hinzukommt, dass ich dieser DSt nicht mehr angehöre.
Allerdings gibt es mittlerweile weitere Betroffene bei gleicher Thematik + gleichem Personenkreis. Vielleicht ist in meinem Fall nichts mehr möglich, jedoch kann mein Schreiben andere Aussagen stützen/untermauern. Getreu dem Motto "Da ist ja doch was dran". Sollte dennoch alles ins Leere laufen, kann ich für meinen Teil sagen "ich habe es versucht".

Nochmals vielen Dank für Ihre Antworten. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende  :)
Autor F_K
 - 20. Februar 2015, 14:42:49
Wenn schon alle Gremien genutzt worden sind, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts mehr bringen - ausser eine weitere Belastung des Klimas.
Autor Sachsenmädel1980
 - 20. Februar 2015, 14:31:57
F_K, vielen Dank für Ihre Antwort sowie Ihren Hinweis.
Belege, um mein Anliegen zu untermauern, sollte ich vorlegen können, sonst läuft mein Anliegen tatsächlich ins Leere, da gebe ich Ihnen völlig Recht.

Es handelt sich bei der Thematik um einen Prozess, der sich mittlerweile länger zieht. Nachweislich habe ich alle mir möglichen Wege genutzt, um eine friedliche Problemlösung herbeizuführen. Dabei habe ich alle mir zur Verfügung stehenden Gremien (unmittelbar Vorgesetzer, GleiBe, PersRat, S1, persbearbeitende Stelle) beteiligt, jedoch erfolglos. Es geht hierbei nicht um Zickerein aus dem Alltag oder persönliche Befindlichkeiten gegenüber eines Vorgesetzen oder Kollegen. Ob es Sinn macht, nach einem längeren Zeitraum ein solches Schreiben zu verfassen, ist sicherlich Ansichtssache.

Dennoch herzlichen Dank für die erhaltenen Antworten.
Autor Hawkeye
 - 20. Februar 2015, 13:56:33
Zitat von: Sachsenmädel1980 am 20. Februar 2015, 12:47:16
Nun gut. Aus "fruchtlos" ziehe ich den Schluß, dass es sowieso nichts bringt. Welchen Vorschlag hätten Sie, lieber Hawkeye, um ggf. Abhilfe zu schaffen?

Die Erfolgsaussichten einer Dienstaufsichtsbeschwerde tendieren erfahrungsgemäß gegen 0. Jedoch ist es der Weg, der Ihnen offen steht. (s. F_Ks Kommentar)

Autor F_K
 - 20. Februar 2015, 12:58:30
Liebes Mädel,
wenn es tatsächlich belegbar ein Verbesserungspotential gibt, kann eine Meldung / Dienstaufsichtsbeschwerde schon Erfolg zeigen.

Nach Zeitablauf von 18 Monaten sind Tatsachen aber schwer zu belegen - und so wichtig kann es ja nicht gewesen sein ...
Autor Sachsenmädel1980
 - 20. Februar 2015, 12:47:16
Nun gut. Aus "fruchtlos" ziehe ich den Schluß, dass es sowieso nichts bringt. Welchen Vorschlag hätten Sie, lieber Hawkeye, um ggf. Abhilfe zu schaffen?
Bitte nicht "Mädel, schluck runter, das Leben bei der Bundeswehr ist nun mal so". Diesen Spruch habe ich bereits zur Genüge gehört.
Autor Hawkeye
 - 20. Februar 2015, 12:41:29
Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 11:44:54
Für solch dramatische Dinge wie eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gilt der alte aber sehr bewährte juristische Grundsatz "formlos, fristlos, fruchtlos!" ;D !

Als langjähriger Verwaltungsheini möchte ich dazu Stellung nehmen: Ich liebe diesen Satz und er ist inhaltlich korrekt. ;D
Autor Sachsenmädel1980
 - 20. Februar 2015, 12:28:41
MMG, da muss ich Sie leider enttäuschen. Mir ist dieser Vorgang nicht bekannt.

Tommie, Danke.

Schönes Wochenende

Autor MMG
 - 20. Februar 2015, 12:17:59
Zitat[...] als Sie sich hier über die Dame ausgeheult haben.[...]

Ich nehme an, Sie sind besagte Dame.


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51539.0


Autor Tommie
 - 20. Februar 2015, 11:44:54
Für solch dramatische Dinge wie eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gilt der alte aber sehr bewährte juristische Grundsatz "formlos, fristlos, fruchtlos!" ;D !

Schreiben Sie also was Sie wollen aber richten Sie es an den Vorgesetzten der Gestalt, über die Sie sich beschweren möchten ;) !
Autor Sachsenmädel1980
 - 20. Februar 2015, 11:40:19
Guten Morgen,

ich habe mich durch das gesamte Forum gesucht, jedoch kein passendes Thema zum Betreff gefunden.

Wie verhält es sich, wenn Zivilbeschäftigte, die unter Militär ihre Arbeit verrichten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde
verfassen möchten. Kann ich das formlose Schreiben einfach verfassen und natürlich unter Einhaltung des Dienstweges seinen Weg gehen lassen oder muss ich etwas Spezielles beachten?
Soweit ich las, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde an keine Fristen gebunden. Heißt das, dass ich auch nach 1,5 Jahren noch schreiben kann, weil mir die Sache keine Ruhe lässt z.Bsp.?

Vielen Dank für Informationen.