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Autor ToMA
 - 20. Februar 2015, 15:53:40
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:38:37
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.

Aber wer kann das schon sagen? Im Leben ist gar nichts sicher (außer das Ende). Es muss ja nur etwas passieren, so dass man keinen Arbeitgeber mehr findet, der einen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Autor ExCheffe
 - 20. Februar 2015, 15:38:37
Zitat von: wolverine am 11. Januar 2015, 13:02:07
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist, dass PKV Beiträge mit steigendem Alter höher werden und hinzu kommt das Risiko nicht versicherter Vorschädigungen.

Die steigenden Beiträge sind weniger das Problem, sondern mehr die Vorschädigungen, die eine Aufnahme in eine PKV entweder komplett ausschliessen oder aber durch Risikozuschläge in astronomische Höhen treiben.

Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 21:05:51
Bis 30/35 gibt es genug Angebote zum Einstieg in PKV, so dass sich eine vorherige Anwartschaft nicht auszahlt.

Siehe oben. Grundsätzlich ja, WENN man denn gesund ist und keine Vorerkrankungen hat.

Insofern sollte man die kleine Antwartschaft als eine Art Risikoversicherung sehen, die vor allem den Gesundheitszustand "einfriert". Und das ist absolut sinnvoll, wenn man realistisch davon ausgeht, nach der Bundeswehrzeit mal eine Tätigkeit auszuüben, die eine Mitgliedschaft in der PKV ermöglicht (also z.B. Beamter, Selbständiger...).

Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass sich die kleine Anwartschaft bei mir absolut bezahlt gemacht hat, sonst hätte ich ziemlich alt ausgesehen. Und der monatliche Preis einer kl. Anwartschaft bringt nun wirklich niemanden um.
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.

Autor F_K
 - 27. Januar 2015, 08:48:31
Zitatoder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...

Sachlich unzutreffend.

Es besteht KrankenversicherungsPFLICHT - gesetzlich.

Wenn man Beihilfe beanspruchen möchte, ist eine Versicherung über die 30% nachzuweisen.
Autor LwPersFw
 - 26. Januar 2015, 22:59:35
Deshalb ja die kleine Anwartschaft für den "Fall der Fälle"... das man die 70 % Beihilfe in Anspruch nehmen muss.

Aber diese Risikoabwägung muss jeder für sich selbst vornehmen...

Um die 10 € / Monat dafür investieren ... oder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...



Autor ToMA
 - 23. Januar 2015, 21:44:06
Aber es gibt ja auch genügend Gesundheitsschäden, die man während seiner SaZ-Zeit außerhalb der Bundeswehr erleiden kann, für die der WDB-"Behandlungsschein" nicht greift. Was dann?  ???
Autor LwPersFw
 - 23. Januar 2015, 19:50:49
Wie richtig festgestellt wurde...

...bei der kleinen Anwartschaft ist das primäre Ziel in die private PKV zu kommen, wenn man der Beihilfe unterliegt,
weil man nach der Bw nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, oder studiert.

...Absicherung der 30 % Restkosten, da die Beihilfe 70 % übernimmt

...dies kann nuneinmal passieren... nicht jeder findet gleich einen Job oder Studiert oder wird Beamter...

...damit dies auch problemlos funktioniert sichert die kleine Anwartschaft das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung
bei DZE aufgenommen zu werden.

...Schäden während der Dienstzeit ... die als WDB anerkannt wurden ... sind dabei der PKV egal ... da die Behandlungskosten,
die auf Grund der anerkannten WDB nach DZE anfallen, über das Bundesversorgungsgesetz vom Staat getragen werden.
Stichwort : Bundesbehandlungsschein
Autor ToMA
 - 22. Januar 2015, 22:24:03
@Jens79
achso, sry.

Nur mal so als Beispiel: wenn jemand eine 60%ige Erwerbsminderung auf Grund seines Bw-Dienstes davon trägt, bekommt er über die WDB-Versorgung mtl. 276 € (als Einkommensminderungsausgleich).
Das würde noch nicht einmal für die Krankenversicherungsmehrkosten (auf Grund der Krankheit/Behindernug) ausreichen, wenn ihn überhaupt eine PKV nehmen würde.
Da kann man nur hoffen, dass er einen Arbeitgeber findet, der ihn dann einstellt, damit er gKV wird.
Autor Jens79
 - 22. Januar 2015, 22:04:30
Siehst du mein Augenrollen.....

Das galt einen anderen Schreiberling hier.
Autor ToMA
 - 22. Januar 2015, 21:49:42
Zitat von: Jens79 am 22. Januar 2015, 21:37:16
Wird doch alles durch WDB abgedeckt.....  ::)
Ach? Die Kosten für die höheren Krankenversicherungsbeiträge nach dem Austritt aus der Bw werden auch von der WDB-Versorgung getragen?
Ich dachte, man bekommt nur eine kleine Rente nach einer "Beschädigung"? Und auch nur dann, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
Autor Jens79
 - 22. Januar 2015, 21:37:16
Wird doch alles durch WDB abgedeckt.....  ::)
Autor ToMA
 - 22. Januar 2015, 21:14:26
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:51:55
Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.
Sei Dir da nicht zu sicher. Klar, die Versicherungen unterscheiden sich hier und da, aber der Zweck ist der Gleiche. Und das Kleingedruckte sollte man ohnehin immer (vorher) lesen.

Du weißt aber auch, wie Versicherungen kalkulieren? Den meisten passiert nichts. Und die Beiträge von denen finanzieren den "Schaden" einzelner. Das ist kein Zauber.  ::)

Es hängt natürlich auch von dem Risiko ab, welchem Du bei Deiner Tätigkeit in der Bw ausgesetzt bist. Bist Du "nur" GeZi-Soldat oder Koch (ohne diese Dienste herabsetzen zu wollen) ist das Risiko vielleicht etwas geringer, als z.B. bei den Fallies. Und ich habe gehört, einige sollen auch PTBS bekommen haben, auch nicht zu unterschätzen. Das Risiko muss schlussendlich jeder für sich einschätzen.
Und nichts anderes wird durch eine Versicherung abgedeckt.
Autor justice005
 - 22. Januar 2015, 20:51:55
ZitatEs geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".

Das wäre in der Tat ein Argument. Aber da würde mich wirklich mal das Kleingedruckte in den Anwartschaften interessieren. Ich glaube nicht, dass man für den genannten Kleckerbetrag hinterher wirklich als Invalide angenommen wird. Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.

Und wie gesagt: Nicht die Wehrdienstbeschädigung vergessen, die hier eigentlich als erstes in der Pflicht wäre, wenn was passiert.

Autor ToMA
 - 22. Januar 2015, 20:42:10
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:28:01
Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.
Du kennst aber den Zweck der Anwartschaft?
Es geht nicht nur darum, später weniger Beitrag zu zahlen.
Es geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".
Ich möchte die Versicherung sehen, die Dich nach Deiner Bundeswehrzeit bzw. nach Übergang zum BS zu einem "normalen" Beitrag aufnimmt, wenn Du nach Deiner SaZ-Zeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr den gleichen Gesundheitszustand hast, wie jetzt.
Sollte Dir in der Zeit nichts passieren, hast Du halt Glück gehabt, aber für den Fall der Fälle vorgesorgt. Und arm hat Dich der Beitrag dann auch nicht gemacht. Da gibt man für andere Unnützigkeiten viel mehr aus.  ;)
Autor justice005
 - 22. Januar 2015, 20:28:01
ZitatAlso ich hab mit meiner Anwartschaft vermutlich keinen Fehler gemacht.

Zwei Sprungunfälle, eine Verletzung im Auslandseinsatz.....

Und das alles noch als SaZ. Hätte ich erst nach Ernennung zum BS abgeschlossen hätte ich wohl schlechte Karten gehabt.....

Da sollte man sich aber ganz genau das Kleingedruckte durchlesen, ob das wirklich in der Anwartschaft drin ist. Ich bezweifle es. Dafür gibt es eigentlich die Wehrdienstbeschädigung.   

ZitatIch, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.

Das haben viele, aber ich bezweifle, dass Du, wenn Du mit 30 oder 31 eine Versicherung bei einer PKV abschließt, die Police wirklich günstiger ist als die Police des jung-dynamischen Studienabgängers, der bisher nur studiert hat und jetzt sein erstes Geld verdient.

Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.
Autor L o c o
 - 22. Januar 2015, 13:05:41
Ich, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.
Mein Versicherungs'futzi' hätte mir ja verkaufen wollen, was er möchte.
Doch er sagt ganz klipp und klar als BS brauchst du die große Anwartschaft. In meinem Fall 'SaZ12' reicht die kleine Anwartschaft aufjedenfall aus.