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Autor Aliska
 - 21. Februar 2015, 10:09:35
So jetzt nochmal  die genaue Antwort : seit dem 01.01.2012
Autor Aliska
 - 21. Februar 2015, 09:06:39
Zitat von: KlausP am 20. Februar 2015, 23:35:33
Seit wann ist das so?

Seit wann genau müsste ich nach lesen.
Aber seit dem ich bei der Bundeswehr bin (04/2012) gab es nur den einfachen Satz.
Autor ulli76
 - 21. Februar 2015, 07:50:02
Bei Standortfremder Krankschreibung auf jeden Fall den Spieß (eigentlich ist der Chef zuständig, delegiert das aber oft in unproblematishcen Fällen) anrufen. kann nämlich mal sein, dass das Fernschreiben bzw. die LoNo vom SanBereich ein paar Tage braucht, bis sie ankommt und der Chef muss es eh genehmigen.
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 23:35:33
Seit wann ist das so?
Autor Aliska
 - 20. Februar 2015, 23:34:20
Doppelten Verpflegungssatz gibt es allerdings schon lange nicht mehr. Sie bekommen 7.63€ Euro am Tag.
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 20:10:18
Zitat von: Ralf am 20. Februar 2015, 20:06:50
Zitat von: Fitmax am 20. Februar 2015, 18:13:12
Also bei uns wird das so gehandhabt, das ich einen Urlaubsantrag ausfülle also Sonderurlaub mit Bezügen, begründung KzH.  ;D Also meinen Urlaub den lass ich mir nicht nehemen :P
Du verkennst das: das ist kein Urlaub!

Er meint das anders, nämlich so, wie in meinem "kriegsgeschichtlichen Beispiel" geschildert.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2015, 20:06:50
Zitat von: Fitmax am 20. Februar 2015, 18:13:12
Also bei uns wird das so gehandhabt, das ich einen Urlaubsantrag ausfülle also Sonderurlaub mit Bezügen, begründung KzH.  ;D Also meinen Urlaub den lass ich mir nicht nehemen :P
Du verkennst das: das ist kein Urlaub!
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 19:21:20
Zitat...wie bekommt der Refü wind davon, das ich KzH bin und nicht an der Verpflegung teilnehmen kann?...

Durch die tägliche "Veränderungsmeldung", die Ihre Einheit an den ReRFü schickt.

ZitatMuss ich wenn ich wieder im Standort bin einen Urlaubsantrag nachreichen ?

Das wird Ihnen Ihr Kompaniefeldwebel dann mitteilen (lassen), wenn es so weit ist.
Autor Fitmax
 - 20. Februar 2015, 19:17:08
Da ich, als OG eh nichts ändern könnte, belasse ich es auch lieber dabei.. bei uns (seedorf) ticken eh nicht alle...  :-X

Also muss ich "nichts" machen und die KpFü regelt das mit dem Verpflegungsgeld?

Gruß
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 18:34:12
Zitat... Ihr Spieß scheint da etwas nicht richtig verstanden zu haben!  ...

Das glaube ich auch und ich war jahrelang Spieß. Mein früherer "Gelbschnur-spazieren-Träger" in der 1.7- wollte das auch so haben. Und was war das Ende vom Lied? Sein "Urlaubs-Bearbeiter" hat bei mindestens einem Soldaten (bei dem hab ich das festgestellt, als ich 11 Monate V.i.A. war) die KzH-Tage vom EU abgebucht. Daraufhin habe ich alle Uralaubsakten prüfen lassen und stichprobenartig selber geprüft. Grausame Zustände!
Autor Tommie
 - 20. Februar 2015, 18:21:34
"KzH" ist auch kein "Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge" ... niemals! Ihr Spieß scheint da etwas nicht richtig verstanden zu haben! Ich würde mir an Ihrer Stelle mal den Spaß machen, mich beim WBdDB "auszuweinen", wenn ich für "KzH" keinen Urlaubsantrag gestellt habe und deswegen kein Verpflegungsgeld bekomme ;D ! Der Spieß kriegt für die Nummer einen auf den Kopf, dass ihm die Socken durch die Stiefel wegplatzen :D !
Autor Fitmax
 - 20. Februar 2015, 18:13:12
Also bei uns wird das so gehandhabt, das ich einen Urlaubsantrag ausfülle also Sonderurlaub mit Bezügen, begründung KzH.  ;D Also meinen Urlaub den lass ich mir nicht nehemen :P
Autor Tommie
 - 20. Februar 2015, 18:07:52
Für "KzH" einen Urlaubsantrag stellen? Was haben denn Sie geraucht? Wer "KzH" geschrieben ist, wird vom Spieß bzw. GeZi automatisch aus der Verpflegung genommen und muss niemals einen Urlaubsantrag stellen! oder wird bei Ihnen "KzH" vom Jahresurlaub abgezogen ;) ?
Autor Fitmax
 - 20. Februar 2015, 18:05:55
Moin, ich bin von meinen Truppenartz KzH geschrieben worden und habe auch für den Zeitraum einen Urlaubszettel geschrieben. So nun war ich während dem KzH Standortfremd Neukrank und habe weiter den Status KzH bekommen. Nun meine Frage: Muss ich wenn ich wieder im Standort bin einen Urlaubsantrag nachreichen ? Wie wird es gehandelt mit der Verpflegung? bekomme ich den den doppelten verpflegungssatz (2 x 7,63) ausgezahlt ?, wie bekommt der Refü wind davon, das ich KzH bin und nicht an der Verpflegung teilnehmen kann?

Schönen Abend noch :)

Gruß  8)