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Autor Tommie
 - 21. Februar 2015, 16:19:04
Zitat von: Cougar Boost Swoosh am 21. Februar 2015, 15:20:59Welche Übungen müssen diese denn vollbringen, nach erhalt der Heeresbergführereigenschaft, im Gegensatz zu den Mannschaftern?

Dann sollten Sie Ihre Fragen vielleicht in verständlichem deutsch stellen ;) ? Ich verstehe diese Frage so, dass Sie dabei nach der Weiterbildung der Gruppenführer fragen und die sind nun mal, im Gegensatz zu den Mannschaftern im Hochzug, alle Heeresbergführer!
Autor Tommie
 - 21. Februar 2015, 16:17:16
Aha, lesen können Sie aalso auch nicht ;D :

ZDv 37/10, Anhang (, Nr. 6:

Zitat"b) Die Heeresbergführereigenschaft und damit die Trageberechtigung für das Heeresbergführerabzeichen sind durch jährliche bergsteigerische Tätigkeit aufrechtzuerhalten und im Heeresbergführerbuch nachzuweisen.
c) Die Trageberechtigung erlischt, wenn die Heeresbergführereigenschaft aus folgenden Gründen aberkannt wird:
− der Heeresbergführer führt die jährlich geforderten Bergtouren nicht durch (Ausnahme Nr. 6 h),
− der Heeresbergführer besteht nicht den vorgeschriebenen ,,Überprüfungslehrgang für Heeresbergführer" an der Gebirgs- und Winterkampfschule (Ausnahme Nr. 6 h),
− grobe Verstöße gegen die Pflichten der Heeresbergführer,
− grobe Verstöße gegen die allgemeinen militärischen Pflichten, auf jeden Fall dann, wenn diese mit Freiheitsentzug bestraft werden.
...

h) Nach zwölfjähriger Tätigkeit als Heeresbergführer müssen die geforderten Leistungen nicht mehr nachgewiesen werden. Sofern nicht eine Aberkennung nach Nr. 6 c erfolgt, darf das Abzeichen weiter getragen werden."

Ob Sie einen Unterschied sehen ist nicht relevant! Fakt ist, dass sowohl die Zugführer, als auch die Gruppenführer im Hochzug HBF sein müssen. Damit unterliegen diese der jährlichen Weiterbildungspflicht, die ich oben zitiert habe!
Autor Cougar Boost Swoosh
 - 21. Februar 2015, 16:09:21
Zitat von: Tommie am 21. Februar 2015, 15:35:19
Siehe auch ZDv 37/10, Anhang 8 ;) !

Wenn du die Bergtouren meinst, diese sind nach erhalt der Heeresbergführereigenschaft nicht mehr zu erbringen. ZDv 37/10; Anhang 8; 6.; h)
Ich sehe dann keinen Unterschied mehr, in der In-Übung-Haltung der Hochgebirgsjäger GrpFhr/ZgFhr und Gebirgsjäger GrpFhr/ZgFhr.

ZitatUnd ... es gibt keine ATB Heeresbergführer für Mannschaftsdienstgrade! Diese ATB gibt es für UmP und Offz! Der Lehrgang dauert ein Jahr ...

Es ging um Reservisten bei den Hochgebirgsjägern, nicht um Heeresbergführer. ;)
Autor Tommie
 - 21. Februar 2015, 15:35:19
Siehe auch ZDv 37/10, Anhang 8 ;) ! Und ... es gibt keine ATB Heeresbergführer für Mannschaftsdienstgrade! Diese ATB gibt es für UmP und Offz! Der Lehrgang dauert ein Jahr ...
Autor Cougar Boost Swoosh
 - 21. Februar 2015, 15:20:59
Welche Übungen müssen diese denn vollbringen, nach erhalt der Heeresbergführereigenschaft, im Gegensatz zu den Mannschaftern?
Autor Tommie
 - 20. Februar 2015, 16:25:41
Es gibt die Möglichkeit, einzelne Dienstposten für die Reserve zu spiegeln, aber einen kompletten "Hochzug" der Reserve gibt es in keinem GebJgBtl! Oder wie stellen Sie sich z. B. die In-Übung-Haltung der GrpFhr und des ZgFhr vor, die gemäß Soll-Org eines Hochgebirgsjägerzuges Heeresbergführer sein müssen?
Autor Cougar Boost Swoosh
 - 20. Februar 2015, 15:31:23
Gibt es Hochgebirgsjägerzüge in der Reserve?