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Zitat von: Cougar Boost Swoosh am 21. Februar 2015, 15:20:59Welche Übungen müssen diese denn vollbringen, nach erhalt der Heeresbergführereigenschaft, im Gegensatz zu den Mannschaftern?
Zitat"b) Die Heeresbergführereigenschaft und damit die Trageberechtigung für das Heeresbergführerabzeichen sind durch jährliche bergsteigerische Tätigkeit aufrechtzuerhalten und im Heeresbergführerbuch nachzuweisen.
c) Die Trageberechtigung erlischt, wenn die Heeresbergführereigenschaft aus folgenden Gründen aberkannt wird:
− der Heeresbergführer führt die jährlich geforderten Bergtouren nicht durch (Ausnahme Nr. 6 h),
− der Heeresbergführer besteht nicht den vorgeschriebenen ,,Überprüfungslehrgang für Heeresbergführer" an der Gebirgs- und Winterkampfschule (Ausnahme Nr. 6 h),
− grobe Verstöße gegen die Pflichten der Heeresbergführer,
− grobe Verstöße gegen die allgemeinen militärischen Pflichten, auf jeden Fall dann, wenn diese mit Freiheitsentzug bestraft werden.
...
h) Nach zwölfjähriger Tätigkeit als Heeresbergführer müssen die geforderten Leistungen nicht mehr nachgewiesen werden. Sofern nicht eine Aberkennung nach Nr. 6 c erfolgt, darf das Abzeichen weiter getragen werden."
Zitat von: Tommie am 21. Februar 2015, 15:35:19
Siehe auch ZDv 37/10, Anhang 8!
ZitatUnd ... es gibt keine ATB Heeresbergführer für Mannschaftsdienstgrade! Diese ATB gibt es für UmP und Offz! Der Lehrgang dauert ein Jahr ...