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Autor Verteidiger
 - 26. Februar 2015, 01:45:56
Es wäre für die Bundeswehr eine Schande wenn man sie Wiedereinstellen würde. Jemand der drei mal sich von der Truppe entfernt, was will man mit dem?
Was haben Sie eigendlich seit der Bundeswehr gemacht?
Ist ja sogar noch ein schlimmer Fall als die Leute mit den KDV Anträgen
Autor Tommie
 - 25. Februar 2015, 21:20:27
Und mit der Ralf´schen Prophezeiung verdunkelt sich der Himmel der Glaskugel ganz gewaltig ;) ! Ich würde dringend zum etablieren eines "Plan B" raten ... für den TE!
Autor DonFluppo
 - 25. Februar 2015, 21:18:08
Diese habe ich ausversehen übersehen entschuldigung.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2015, 21:12:18
Zitat von: Ralf am 25. Februar 2015, 17:34:19
Rechtlich ist die Einstellung zwar zulässig, jedoch bedarf sie einer Einzelfallprüfung und Genehmigung des Nachfolgereferats BMVg PSZ/PM.
Die Rahmenbedingungen hab ich ja bereits genannt.
Autor DonFluppo
 - 25. Februar 2015, 21:02:59
Ist das hier eine Sache für die Glaskugel ?? ^^ Es ist doch gar nicht möglich Ihnen dort eine genaue Angabe zu machen..... Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Berater in der nähe drüber.
Autor Flexscan
 - 25. Februar 2015, 19:32:45
gut das sich die Bundeswehr inzwischen aus einer Vielzahl von Bewerbern die Besten raussuchen kann und auf sowas nicht angewiesen ist.


Um es auf den Punkt zu bringen.
Möglich ist eine erneute Bewerbung, die Wahrscheinlichkeit, genommen zu werden, dürfte sehr gering sein.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2015, 19:16:06
Zitat von: Bürgerausköln am 25. Februar 2015, 17:13:35
anfangs standen auch 2 1/2 Jahre im Raum, und mein Richter war alles andere Als GNÄDIG um genauzusein hatte ich sogar, eine der härtesten Richterinen am Amtsgericht Köln,wie gesagt meine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat. Seelsorger und ein gutachten vom Psychiater haben es letztendlich möglichgemacht das meine begangene Straftat nicht geahndet wurde.

dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen...

Dass Sie es mit dem Schreiben nicht so haben, ist mir schon aufgefallen. Aber beim verstehenden Lesen hapert's mindestens genauso.
Autor BulleMölders
 - 25. Februar 2015, 19:12:01
Zitat von: Bürgerausköln am 25. Februar 2015, 17:13:35
dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen.

Da frage ich mich, warum ich das hier
Zitat von: BulleMölders am 25. Februar 2015, 16:24:14
Da wir Ihnen nichts übrig bleiben und sich Bewerben und abwarten was passiert.

Auch ich sehe die Chancen nicht sehr hoch an aber man weis ja nie. Auf jede Fall sollten Sie sich auf eine längere Wartezeit, wegen der Entscheidung des Rechtsberaters, gefasst machen.
Und bei einer Einladung zur Eignungsfeststellung auf eindringliche Frage zur 3 maligen Eigenmächtigen Abwesenheit.
geschrieben habe, wenn Sie es doch nicht lesen oder verstehen.

Oder wollten Sie nur so was hören?
"Klar werden Sie wieder eingestellt."
Bitte schön.
Autor dunstig
 - 25. Februar 2015, 18:21:23
Also bewerben und besser einen Plan B und C in petto haben, da es mit Plan A sehr wahrscheinlich nichts werden wird.
Autor F_K
 - 25. Februar 2015, 17:42:03
.. Unabhängig von den 3 Straftaten würdest Du ja fristlos entlassen, also "unehrenhaft".

Damit ist eine Wiedereinstellung praktisch unwahrscheinlich bis unmöglich - Gewissheit bringt erst die Bewerbung.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2015, 17:34:19
Rechtlich ist die Einstellung zwar zulässig, jedoch bedarf sie einer Einzelfallprüfung und Genehmigung des Nachfolgereferats BMVg PSZ/PM.

Das solltest du also schon etwas mitbringen (z.B. einen begehrten Zivilberuf), damit du etwas zu bieten hast.
Autor mailman
 - 25. Februar 2015, 17:25:49
Zitatmeine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat.

Man hätte auch damals mit dem Vorgesetzten oder mit dem Truppenarzt, Standortpfarrer oder Sozialdienst reden können.
Autor Steve87
 - 25. Februar 2015, 17:17:50
Die Antwort haben sie doch bekommen. Die Chancen sind sicherlich nicht sehr hoch. Aber ob es klappt sehen sie nur wenn sie es probieren!
Autor Bürgerausköln
 - 25. Februar 2015, 17:13:35
anfangs standen auch 2 1/2 Jahre im Raum, und mein Richter war alles andere Als GNÄDIG um genauzusein hatte ich sogar, eine der härtesten Richterinen am Amtsgericht Köln,wie gesagt meine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat. Seelsorger und ein gutachten vom Psychiater haben es letztendlich möglichgemacht das meine begangene Straftat nicht geahndet wurde.

dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen...



Autor KlausP
 - 25. Februar 2015, 16:39:13
Mal im Ernst: Sie haben drei Wehrstraftaten nach § 15 Wehrstrafgesetz begangen (Eigenmächtige Abwesenheit), die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht sind und nur deshalb einer Vorstrafe entgangen, weil Sie einen "gnädigen" Richter hatten. Da habe ich schon deutlich mehr bei diversen Verhandlungen gegen ehemalige Soldaten meiner Einheit erlebt.