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Autor Melanie270188
 - 02. März 2015, 16:49:06
Danke !
Und habe dann samstags (28,2) die eingangsbestätigung aus Erfurt erhalten .... nun bin ich mal gespannt wann die Einladung kommt ich kanns kaum abwarten :'(
Autor Pofi
 - 26. Februar 2015, 22:18:15
Na dann viel Erfolg  ;)
Autor Melanie270188
 - 26. Februar 2015, 18:29:13
Soooo habe nun *endlich* alles zusammen die Dame bei der Rentenversicherung und die vom jobcenter waren so nett und haben "zusammen gearbeitet" jetzt ist alles vollständig seid dem 17,2 abgegeben meine Bewerbung wurde nach Erfurt geschickt (23,2)... nun heißt es wohl warten .... :'(
Autor Pofi
 - 20. Februar 2015, 11:55:38
Das überrascht mich jetzt etwas. Haben sie außer dieser Erklärung noch etwas abgegeben, z.B. einen Auszug ihrer Rentenversicherung?!? Dort sind (wenn vollständig) alle Daten aufgelistet. So habe ich damals bei meiner Bewerbung den Nachweis erbracht.

Den Lebenslauf einfach mit den Daten aus dem Auszug füllen und dann dazuschreiben, was sie wo gemacht haben. Sofern eine sozialvers.pfl. Beschäftigung vorlag, den Arbeitgeber angeben, Zeiten beim AA entsprechend als arbeitssuchend benennen... Das war in meinem Fall ausreichend.
Wenn sie Lücken in dem Auszug haben, dann benennen sie diese sinngemäß.

Wenn sie allerdings nur diese Erklärung abgegeben haben, ohne weiteren Nachweis, dann hat es offensichtlich nicht gereicht...
Autor KlausP
 - 20. Februar 2015, 11:52:07
Ich hab keine Ahnung, wie der Berater auf so eine Aussage kommt. Fragen Sie ihn doch mal, wo das genau steht, was er da behauptet.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2015, 11:43:58
Dann ist das halt so. Wenn du nichts hast, hast du nicht. Und natürlich reicht eine dienstl. Erklärung aus. Gibst du sie halt später ab.
Autor Melanie270188
 - 20. Februar 2015, 11:04:20
Und es wurde Nicht anerkannt ! Da die eidesstattliche Erklärung die ich geschrieben habe,  nicht nur ein oder 2 Tage erklärt wird sondern für 1 woche das wäre zu lang meinte der gute Herr "das können sie vielleicht für 2-3 Tage machen die nicht nachweisbar sind aber nicht für eine Woche ... so läuft das hier nicht"
Autor StOPfr
 - 04. Februar 2015, 15:23:56
Zitat von: Melanie270188 am 04. Februar 2015, 06:48:07
Deshalb frag ich ja ob das dann anerkannt wird ... was anderes bleibt ja nicht übrig ???

Na also! 
Autor Melanie270188
 - 04. Februar 2015, 10:12:33
Das weiß ich NOCH nicht ... sie wollen mich zurück rufen
Autor KlausP
 - 04. Februar 2015, 08:56:09
Was hat denn der Karriereberater am Telefon dazu gesagt?
Autor Melanie270188
 - 04. Februar 2015, 06:48:07
Deshalb frag ich ja ob das dann anerkannt wird ... was anderes bleibt ja nicht übrig ???
Autor Ralf
 - 04. Februar 2015, 06:45:52
Wenns nichts gibt, was willst du sonst machen außer eine Erklärung schreiben?
Autor Melanie270188
 - 04. Februar 2015, 06:42:37
 Moin ! Ich muss diesen lückenlosen Nachweis auch abgeben ! Problem !!! Das arbeitsamt hat vom 17,1,2006 - 25,1,2006 keinerlei Unterlagen da nach 5 Jahren alles gelöscht wird ... darf ich für diesen Zeitraum denn eine eidesstattliche  Erklärung abgeben ? Bzw wird sowas dann anerkannt denn für diese Zeit gibt es null nachweise das ich Arbeitssuchend war ... ich hoffe jemand kann mir helfen  :'(
Autor BlueTitan
 - 13. Oktober 2014, 21:33:10
Zitat von: ulli76 am 13. Oktober 2014, 21:28:25

Kleiner Tip: Das Abschlusszeugnis vom Taliban-Ausbildungs-Camp in Pakistan bringt keine Vorteile und wird auch nicht auf die Grundausbildung angerechnet. ;)

haha der war gut xD nein ich ab mein grundwehrdienst schon lange hinter mir, bin wiedereinsteller

ja ich werde ein Schreiben dazulegen, bei der Wehrdienstberatung werden Sie mir ja sagen ob das nötig ist oder nicht.
Ich nehme es sicherheitshalber mit ;) danke schön
Autor ulli76
 - 13. Oktober 2014, 21:28:25
Beim lückenlosen Lebenslauf geht es um 2 Sachen:
1. Damit die Prüfer sehen, was du bisher gemacht hast- häufige Arbeitsplatzwechsel oder Abbrüche der Ausbildung können dann natürlich zum Problem werden und
2. Damit man sieht, was du die Jahr über so getrieben hast. Für den Nachweis ist dann auch nicht so entscheidend ob es das Abschlusszeugnis ist, aus dem der Zeitraum hervor geht oder der Ausbildungsvertrag.
Kleiner Tip: Das Abschlusszeugnis vom Taliban-Ausbildungs-Camp in Pakistan bringt keine Vorteile und wird auch nicht auf die Grundausbildung angerechnet. ;)