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Zitat von: Ralf am 01. März 2015, 13:29:28Zitat von: Bolle_hh am 01. März 2015, 12:18:05Nein.
Fazit ist also, dass die "Wunschverwendung" in der Bewerbung überflüssig ist. Die Wahl der Teilstreitkraft aber bindend?
Bindend ist am Ende die Stellenzusage.
In den Bewerbungsbogen kannst du deinen Verwendungswunsch eintragen. Das ist ja schon mal wichtig, weil ggf. eine deswegen eine spezifische Prüfung erfolgt (Wehrfliegerverwendungsfähigkeit, Borddienst, Berufseignungsuntersuchung...).
Schreib doch einfach rein, was du dir wünscht und gut ist. Alles weitere ergibt sich dann aus dem Bearbeitungsgang, haben doch zig-tausende auch so vorher gemacht.
Zitat von: Bolle_hh am 01. März 2015, 12:18:05Nein.
Fazit ist also, dass die "Wunschverwendung" in der Bewerbung überflüssig ist. Die Wahl der Teilstreitkraft aber bindend?
Zitat von: Tommie am 01. März 2015, 11:54:27
....Aber nochmal: Es ist schön, zu wissen was man will, aber entschieden wird dann, wenn die Bundeswehr weiß, wofür Sie verwendungsfähig sind!
Zitat von: KlausP am 01. März 2015, 12:00:08
Doch, genau das heißt es.
Zitat von: Ralf am 01. März 2015, 12:02:24
Du unterschreibst deine Verpflichtungserklärung (natürlich) vor der Grundausbildung und auch für die Stelle.
Ja, es gibt "Offiziere des allg. Fachdienstes", jedoch ist das etwas, worauf man sich erst ab Feldwebel bewerben kann.
Deine Wünsche passen mit deinen Berufen nicht zusammen. Man wird dir entweder eine IT-Verwendung anbieten oder etwas im mit kfm. Hintergrund. Das sind i.d.R. Stabdienstverwendungen (Also Schwerpunkt Schreibtisch, nicht romantisch hinter feindlichen Linien rumturnen und gucken/petzen).
Vielleicht wird es noch eine ElokaVerwendung Sprache. Je nachdem, wie flexibel du auch mit der Ortswahl bist.
Zitat von: Bolle_hh am 01. März 2015, 11:50:51
Naja NACH der Eignungsfeststellung heisst sprachlich ja nicht zwingend VOR der Grundausbildung ...
Zitat... Ist denn die Einteilung etwas, was noch vor der AGA passiert? ...