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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Sammy91 am 03. März 2015, 15:14:51
@F_K:
keine Sorge, ich bin gemeldet, mit Erstwohnsitz in D. bei meinen Eltern, dorthin geht auch der E-Bescheid.
Es geht aber hier nur um die Anreise bei Aufenthalt im EU-Ausland, vlt hat da jemand Erfahrungen gemacht.
ZitatEs geht aber hier nur um die Anreise bei Aufenthalt im EU-Ausland, vlt hat da jemand Erfahrungen gemacht.
ZitatMelderechtsrahmengesetz (MRRG).
§ 11 Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden
Zitat§ 37 (Fn 4)
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,
2. vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 13 Abs. 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 oder 2, Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 26 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 3, oder § 28 Abs. 1 Satz 2 oder 3 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt,
....
(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Zitat von: F_K am 03. März 2015, 12:17:38Soweit ich weiss, gibt es derzeit keine Wehrueberwachung mehr, wo man seinen Aufenthalt jederzeit dem Kwea melden muss.
Du scheinst Deinen Meldeverpflichtungen nicht nachzukommen - könnte zumindest eine OWi sein.
Zitatlebe und arbeite aber derzeit in Polen.