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Zusammenfassung

Autor ToMA
 - 05. März 2015, 12:24:55
Zitat von: NinaMarie am 05. März 2015, 12:00:42
Nur bin ich eben bei der Recherche auch immer wieder auf Fälle gestoßen, in denen der Hausstand trotz Untermietvertrag anerkannt wurde.
Diese Fundstellen würden mich auch interessieren! Bitte hier posten.  ;)
Autor NinaMarie
 - 05. März 2015, 12:00:42
So hatte ich das schon auch ergoogelt, dass der Gesetzesstand grundsätzlich so ist, war mir ja durchaus bewusst. Nur bin ich eben bei der Recherche auch immer wieder auf Fälle gestoßen, in denen der Hausstand trotz Untermietvertrag anerkannt wurde.
Aber in jedem Fall trotzdem danke für eure Hilfe!
Autor ToMA
 - 04. März 2015, 22:05:19
"Wann liegt ein eigener Hausstand vor?
Hier ist eine Wohnung i. S. d. § 10 Abs. 3 BUKG gemeint. Danach besteht eine Wohnung aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Außerdem gehören Wasserversorgung, Ausguss und Toilette dazu.
Sie müssen die Verfügungsgewalt über solch eine Wohnung haben, z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit als Hauptmieterin oder Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Bei einem Untermietverhältnis mit Mitbenutzung von Küche oder Bad liegt jedoch kein eigener Hausstand vor."

Schnell gegoogelt  ::)
Autor F_K
 - 04. März 2015, 22:00:32
Ein Untermietverhältnis begründet keinen eigenen Hausstand - so die Vorschriften.

Deshalb klappt das mit den Bären auch nicht, nicht das Fell ist das Problem, sondern Vorschriften ...
Autor Jens79
 - 04. März 2015, 20:23:09
Zitat

Und ich weiß ja nicht was bei euch der Grund ist, aber bei uns haben sich die geparkten Bären immer gegenseitig das Fell über die Ohren gezogen. Schlimme Sache.


Sehr gut....  ;D
Autor NinaMarie
 - 04. März 2015, 20:21:23
Wieso der Hauptmieter das macht, ist hier doch nicht relevant. Der kann auf unbestimmte Zeit im Ausland sein oder was auch immer für sonstige Gründe haben, seine komplette Wohnung unterzuvermieten. Man nehme das einfach mal als gegeben an.

Was der Unterschied und stellenweise auch nicht vorhandene Unterschied zwischen Haupt- & Untermietverträgen ist, speziell im Fall der komplett untervermieteten Wohnung, ist mir durchaus bewusst, deshalb stellt sich mir ja auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit.

Und ich weiß ja nicht was bei euch der Grund ist, aber bei uns haben sich die geparkten Bären immer gegenseitig das Fell über die Ohren gezogen. Schlimme Sache.
Autor F_K
 - 04. März 2015, 19:55:06
Frage:

Wie will dann der Hauptmieter die Wohnung ohne Küche und Bad und ohne Hausstand nutzen?

Warum gibt es Untermietverträge und was ist deren Kennzeichen?

Warum können wir nicht auf Bären zur Arbeit reiten?
Autor KlausP
 - 04. März 2015, 18:08:00
Sie bekommen so lange kein TG, wie Ihr Hausstand nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt wurde - das wäre also Schritt 1. Bei Ablehnung dieses Antrages erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie die Begründung entnehmen können und der rechtsbehelffähig ist.
Autor NinaMarie
 - 04. März 2015, 17:50:32
Vielen Dank! Ich hatte nur die anderen Beiträge zum TG in Familie und Angehörige Forum gefunden, deshalb habe ich es auch dort rein gepostet.
Autor Ralf
 - 04. März 2015, 17:42:14
Hierher verschoben, weil es mit Familie und Angehörige nicht so richtig was tun hat.
Autor NinaMarie
 - 04. März 2015, 17:37:06
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Trennungsgeld. Mir wurde gesagt, Trennungsgeld sei generell nicht möglich, wenn man nur einen Untermietvertrag hat.
Bei ein paar Nachforschungen habe ich aber auch häufig gelesen, dass das Vorliegen eines eigenen Hausstandes ausschlaggebend sei.

Verstehe ich das also richtig, dass wenn ich zwar nur einen Untermietvertrag habe, aber explizit darin festgehalten ist, dass ich alleiniger Mieter des Hausstandes, also Zimmer, Küche, Bad bin, trotzdem Anspruch auf Trennungsgeld habe?

Oder ist das als Untermieter tatsächlich einfach nicht möglich, Trennungsgeld zu bekommen?

Wäre toll, wenn jemand dazu etwas wüsste!

Liebe Grüße