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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 05. März 2015, 18:10:33
Die Befehle konkretisieren ja nur das, was in der Vorschrift allgemein angewiesen ist, so war das ja auch gedacht.
Autor Jens79
 - 05. März 2015, 17:22:59
Ups. Da fehlt die Hälfte. Ich bitte um Entschuldigung.

Es wäre falsch zu behaupten das die Vorschrift das Tragen des FA außerhalb des Dienstes generell verbietet. Ansonsten wie schon vorher geschrieben kann es zusätzlich Örtliche Regelungen geben.
Autor Jens79
 - 05. März 2015, 17:12:36
Das ist falsch.

Der FA darf gemäß der Vorschrift auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle getragen werden.
Örtliche Befehle können das natürlich anders regeln.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 05. März 2015, 16:24:27
Das Tragen des FA auf Fahrten zwischen Dienststellen und Wohnung ist durch örtliche Befehle (StO/Kas/Verband/Einh) geregelt:
Übliche Regelungen sind:

  • komplett verboten
  • bis zu einer best. Entfernung/im StO-Bereich erlaubt
  • ohne Einschränkung im Bezug auf Dauer und Entfernung der täglichen Entfernung
Autor ToMA
 - 05. März 2015, 15:15:09
ZDv37/10     105.:
Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen
grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 238-249) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der
Gesellschaftsanzug (Nrn. 261-264) zu tragen. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstal-
tungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem
dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.

Von Flecktarn keine Rede. Und Schulterglatzen laufen auch in Uniform herum, ohne Dienstgradabzeichen.

Meines Wissens ist Flecktarn außerhalb des Dienstes nur zur Fahrt zum Dienst und danach wieder nach hause erlaubt.

Wenn man in seiner Freizeit einzelne Bestandteile weg läßt, ist es wieder in Ordnung, also entweder Tarnjacke und Freizeithose oder Freizeitjacke und Tarnhose.
Autor Pofi
 - 05. März 2015, 15:05:33
Zitat von: Spiritus am 05. März 2015, 14:52:04
Kleiner Tipp: Was ist eine Uniform ohne Dienstrgradabzeichen? Richtig, noch immer eine Uniform.
Nö, einfach nur grüne Klamotten...
Autor Spiritus
 - 05. März 2015, 14:52:04
Zitat von: Pofi am 05. März 2015, 14:26:20
Wenn keine Dienstgradabzeichen oder andere Dinge an der Uniform vorhanden sind, können Sie die Uniform auch zum Wandern anziehen... Theoretisch könnten Sie sich jedes Uniformteil, und jeden Ausrüstungsgegenstand auf zivilem (privatem) Wege besorgt haben... Und was Sie privat machen, kaufen oder anziehen ist ihnen überlassen...
:o  Äh... nein.
Kleiner Tipp: Was ist eine Uniform ohne Dienstrgradabzeichen? Richtig, noch immer eine Uniform.
Autor Pofi
 - 05. März 2015, 14:26:20
Wenn keine Dienstgradabzeichen oder andere Dinge an der Uniform vorhanden sind, können Sie die Uniform auch zum Wandern anziehen... Theoretisch könnten Sie sich jedes Uniformteil, und jeden Ausrüstungsgegenstand auf zivilem (privatem) Wege besorgt haben... Und was Sie privat machen, kaufen oder anziehen ist ihnen überlassen...
Autor miguhamburg1
 - 05. März 2015, 13:18:31
@ Kalender: F_K ist ein sehr genauer Mensch, der schon präzise schreibt, was er denkt. Er verwendete allerdings explizit den Begriff "Uniform" - und der umfasst eben alle Anzugsarten der Bundeswehr. Und damit war eben seine generelle Aussage so falsch!
Autor Gehirnfurz
 - 05. März 2015, 11:11:34
Wenn der TE eine "Allgemeine UTE" hat (die im Normalfall unbefristet gilt), dann bezieht sich diese auf den Dienstanzug. Und nur auf diesen! Zu welchen Anlässen er diesen tragen darf steht normalerweise auf der UTE mit drauf (festliche Anlässe, Beerdigungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.).
Für das Tragen der Flecktarn-Uniform bedarf es einer RDL, DVag oder VVag mit UTE. Bei der VVag mit UTE wird diese speziell von der zuständigen LdGrp des VdRBw oder dem zuständigen LdKdo erteilt. Ob eine private Wanderung dazu gehört wage ich zu bezweifeln.
Autor kalender
 - 05. März 2015, 10:01:15
@migu:
Es ging nicht um den Dienstanzug sondern um die "Flecktarn" Uniform.

Zitat von: Raggi am 04. März 2015, 20:34:15
[...] Es ist alles Privat. Zu diesem Marsch möchte er seine Flecki anziehen. [...]
Autor miguhamburg1
 - 05. März 2015, 09:49:34
Mit Verlaub, F_K, wenn ich als Aktiver entscheide, zu einer privaten Wanderung meinen Dienstanzug zu tragen, dann kann und darf ich dies selbstverständlich tun, so lange diese private Wanderung nicht eine Beteiligung an einer politischen Veranstaltung darstellt, bei der ich nicht dienstlich "aufzutreten" habe.
Autor Raggi
 - 04. März 2015, 22:15:01
Zitat von: F_K am 04. März 2015, 22:05:03
Antwort: Weder der Res noch der Aktive dürfen zu einer privaten Wanderung Uniform tragen.

Danke, das nenn ich eine Aussage
Autor F_K
 - 04. März 2015, 22:05:03
Antwort: Weder der Res noch der Aktive dürfen zu einer privaten Wanderung Uniform tragen.
Autor Jens79
 - 04. März 2015, 21:43:13
Zitat von: Raggi am 04. März 2015, 21:34:49
Was hat das mit Wissen zu tun? Kennen Sie jede ZDv in- und auswendig??? Ich versteh nicht so ganz, warum es immer wieder Menschen gibt, die einen Gehirnfurz von sich geben müssen, weil es andere Menschen gibt, die nicht für alles eine Antwort haben.

Sie wissen nicht mal ob ich Recht oder Unrecht habe und werfen mir vor Gehirnfürze zu verteilen?  ;D ;D ;D

Starker 4ter Post. Naja, ich bin raus. Gehirnfurzen.  ::) ;D