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Autor DerTommy86
 - 09. März 2015, 16:21:56
@ Ulli:

Doch, siehe dazu Antwort von Rollo83.

Ich bin durch die Heirat TG-Empfänger geworden, als ich versetzt wurde. Und da mir am neuen Dienstort keine Bude zur Verfügung gestellt werden kann, gibt's Trennungsübernachtungsgeld.

Ich hatte heute übrigens das Gespräch. Ergebnis ist, dass der Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld erst ab dem tatsächlichen Dienstantritt besteht, nicht ab dem Datum der Versetzung.
Autor ulli76
 - 09. März 2015, 04:17:19
Du ziehst doch in eine Wohnung am neuen Dienstort- also gibt es dort kein Trennungsgeld.
Evtl. steht dir aber Trennungsgeld für die Zeit zu, wo du eine Wohnung am neuen Dienstort hast, aber wieder an deinen alten Standort kommandiert bist.
Frag mal bei dem nach, der bei euch die TG-Anträge bearbeitet (ReFü oder DLZ)
Autor DerTommy86
 - 08. März 2015, 20:40:19
Hallo, muss nochmal diesen Thread ausgraben um eine Kleinigkeit zum Thema zu klären:

Zitat
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlass der
1.
Versetzung aus dienstlichen Gründen, [...]

Ab wann gilt nun konkret der Anspruch auf Trennungs- und Trennungsübernachtungsgeld?

Konkret geht es um einen Fall, bei dem der Soldat zum 1.1. versetzt, danach jedoch unmittelbar in seine alte Einheit zurück kommandiert wird. Die Kommandierung endet dann am 27.02., Dienstantritt in der neuen Einheit am 02.03.

Also, gilt der Anspruch ab dem Datum der Versetzung, oder erst ab dem Datum des Dienstantritts?

Gruß!
Autor DerTommy86
 - 05. Februar 2015, 15:35:26
Ich bin seit Kurzem verheiratet und werde deshalb mit der nächsten Versetzung zum TG-Empfänger. Am neuen Dienstort gibt es keine unentgeltlichen Unterkünfte.

Zur Sache selbst: Hab befürchtet, dass es so ist... dann werd ich mir wohl irgendetwas einfallen lassen müssen.
Autor Bjarka
 - 05. Februar 2015, 07:37:26
Ich gehe mal von seiner Formulierung aus, dass er bereits weiß das er am neuen Dienstort TG-Empfänger wird und bereits die Information hat, dass es keine amtlich unentgeltliche Unterkunft gibt. Somit muss er sich am neuen Dienstort eine TÜG-Wohnung suchen. Sollte dies nicht der Fall sein, so beachte die korrekte Antwort von Ulli76!
Autor Rollo83
 - 05. Februar 2015, 06:30:39
Er schreibt doch das er TG Empfänger wird, also wird er wohl am jetzigen Dienstort eine Wohnung haben die anerkannt wurde.
Autor ulli76
 - 05. Februar 2015, 04:16:06
Wieso sollst du Trennungsübernachtungsgeld bekommen wenn du dann eine Wohnung am neuen Dienstort hast?
Außer dem Umzug wenn die UKV zugesagt wird, bekommst du nichts weiter. Warum auch?
Autor Bjarka
 - 04. Februar 2015, 20:55:33
Zitat von: DerTommy86 am 04. Februar 2015, 20:33:49
das Trennungsübernachtungsgeld auch schon einen Monat vor dem eigentlichen Dienstantritt gezahlt werden kann

Das darf in der Praxis aber nicht passieren! Trennungsübernachtungsgeld darf nur im Rahmen der Trennungsgeldsverordnung gewährt werden. Und den Anspruch auf Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung erhälst Du erst nach Dienstantritt am neuen Dienstort. Leider darf Dir der Monat aufgrund deiner Problematik nicht gezahlt werden. Demnach musst Du dir etwas anderes suchen. Ein BwDLZ die das nicht zustehende TÜG zahlen machen ihren Job nicht korrekt.
Autor DerTommy86
 - 04. Februar 2015, 20:33:49
Hallo,

ich trete im März den Dienst in meiner neuen Einheit an und bin jetzt auf der Suche nach einer Wohnung am Dienstort. Mit dieser Versetzung werde ich TG Empfänger und soll am neuen Standort Trennungsübernachtungsgeld bekommen.
Jetzt habe ich einen Vermieter gefunden, der laut eigener Aussage seine Appartements häufig an Soldaten vermietet. Der gute Herr möchte nur die Wohnung nicht einen Monat leer stehen lassen und besteht darauf, dass das Mietverhältnis asap beginnt. Schlimmstenfalls findet er nen anderen Mieter und ich darf weitersuchen.

Und jetzt kommt mein eigentliches Anliegen: Laut seiner Aussage weiß die Bundeswehr ja über die Schwierigkeiten einer Wohnungssuche, gerade in Ballungszentren, bescheid. Er hat mit anderen Mietern, die Soldaten waren, die Erfahrung gemacht, dass vor dem Hintergrund dieser Problematik das Trennungsübernachtungsgeld auch schon einen Monat vor dem eigentlichen Dienstantritt gezahlt werden kann, damit der Soldat dann seine vier Wände mit 'nem Dach überm Kopf hat.

Ich selbst war bisher kein TG Empfänger und hatte auch nie einen Zweitwohnsitz, deshalb ist mir dieses ganze Thema neu. Bevor ich morgen bei der Wohnungsfürsorge/Rechnungsführer anrufe, wollte ich mich Mal erkundigen, ob jemand von Euch diese Aussage/Erfahrung des Vermieters bestätigen oder widerlegen kann.

Danke!