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Zusammenfassung

Autor HG Samy
 - 14. Mai 2015, 16:35:45
Weiß jemand wo die neuen Sätze zu finden sind? Habe gehört sie wurden von ca 15 Euro ab 2012 verdoppelt.
Autor MMG
 - 12. März 2015, 12:15:58
Letzteres wollte ich damit verdeutlichen.
Autor Tommie
 - 12. März 2015, 09:00:10
Jo, im Prinzip richtig, aber wenn der Leistungszuschlag bereits ausgeschöpft wird, erhält der RDL, den das betrifft ja keinen mehr, weil er alles schon bekommen hat ;) ! Dann geht auch wieder erhöhter Wehrsold ...
Autor MMG
 - 12. März 2015, 08:22:59
Zitat von: Tommie am 12. März 2015, 07:35:17
§ 8a Wehrsoldgesetz:

Zitat"1. Soldaten, die auf Dienstposten der Verstärkungsreserve oder Personalreserve der Streitkräfte oder als Zivilpersonal der Bundeswehr für Verwendungen im Soldatenstatus eingeplant sind, erhalten für die Teilnahme an Wehrübungen, die jeweils länger als drei Tage dauern, ab dem insgesamt 25. Wehrübungstag einen Leistungszuschlag**** zum Wehrsold.
..."

Ich spreche jedoch vom erhöhten Wehrsold, der dem Reservisten, der Leistungszuschlag erhält, exakt nicht zusteht ;) !

**** Sofern dieser nicht ganz ausgeschöpft ist.
Autor Tommie
 - 12. März 2015, 07:36:51
Autor Tommie
 - 12. März 2015, 07:35:17
§ 8a Wehrsoldgesetz:

Zitat"1. Soldaten, die auf Dienstposten der Verstärkungsreserve oder Personalreserve der Streitkräfte oder als Zivilpersonal der Bundeswehr für Verwendungen im Soldatenstatus eingeplant sind, erhalten für die Teilnahme an Wehrübungen, die jeweils länger als drei Tage dauern, ab dem insgesamt 25. Wehrübungstag einen Leistungszuschlag zum Wehrsold.
..."

Ich spreche jedoch vom erhöhten Wehrsold, der dem Reservisten, der Leistungszuschlag erhält, exakt nicht zusteht ;) !
Autor F_K
 - 11. März 2015, 17:26:22
Och Tommie,
zumindest Deine zweite Aussage ist sachlich nicht zutreffend. Lies einfach mal 8 a (1) WSG, gleich der erste Satz ...
Autor Tommie
 - 11. März 2015, 15:56:31
Zitat von: Bene05 am 11. März 2015, 15:05:26wenn man nicht beordert ist hat man kein Anspruch auf auszahlung von DZA.

Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch! Ich habe eben den "DZAE" (Dienstzeitausgleichserlass) durchsucht und keine derartige Regelung gefunden! Auch der erhöhte Wehrsold bei RDL, die nicht beordert sind, ist nicht durch die Nicht-Beorderung ausgeschlossen!
Autor Bene05
 - 11. März 2015, 15:05:26
Hi,
wenn man nicht beordert ist hat man kein Anspruch auf auszahlung von DZA.

Habe ich selber gegen ende meiner Wehrübung erfahren als ich das einreichen wollte...

Versuch lieber die Wehrübung zu verlängern und lass dich dann vorzeitig in Marsch setzten.

Dann nimmst du die DZA Tage als Urlaub und kriegst so wenigstens den Tagessatz an Sold.
Autor alter Geist
 - 11. März 2015, 14:53:51
Du solltest dir RDL mit der Einheit, Arbeitgeber und KC gleich länger planen um am Ende den Urlaub und deinen Dienstausgleich nehmen zu können. Bei sechs Wochen hast du schon einen Anspruch von min. zwei Tagen.
Autor MarcAurel
 - 11. März 2015, 12:54:14
Das Problem ist, dass ich ja nie Urlaub nehme in einer RDL und so alles wunderbar verfallen lasse.
Bei sechs Wochen in See sind das sicher mehr als 13,XX Euro. Nein. Ich bin leider auch kein Einsatzreservist.
Autor KlausP
 - 11. März 2015, 10:49:45
Stimmt. Für die Tage, für die Anspruch auf Leistungszuschlag besteht gibt es keine finanzielle Abgeltung für mehrgeleisteten Dienst. Das ist aber schon ein alter Hut und jeder ReFü sollte das inzwischen kennen. Deshalb erhält der ReFü ja von der Einheit diesen Vordruck mit der Übersicht, wann der RDL tatsächlich Dienst geleistet hat und von der kalenderführenden Dienststelle das "Festsetzungsblatt für Leistungszuschlag".
Autor Opa_Hagen
 - 11. März 2015, 10:35:45
Guten Tag Kameraden,

willst Du Dir wirklich die 13,xx€ für einen AF antun (lassen)? Und wenn Du in Freizeit abgelten willst, dann pass auf, Urlaub muss immer in der jeweiligen RDL abgebaut werden, in der auch der Anspruch auf diesen entstanden ist.
Und nochmal zum Thema Auszahlung: ich erinnere mich dunkel, dass mir mal ein ReFü einen Vortrag gehalten hat (mit Fundstellen) belegt, dass ein RDL nur einmal erhöhten Wehrsold bekommt (falls Du Einsatzreservist bist oder Leistungszuschlag bekommst) - also nix mit Auszahlung....
Autor MarcAurel
 - 10. März 2015, 17:12:24
Zitat von: KlausP am 10. März 2015, 10:48:42
Ja, die gibt es. Die Vergütung entspricht der der FWDL, wobei die bisher geleistete Dienstzeit angerechnet wird.

Vielen Dank für die Antwort! Das lässt doch hoffen bei sechs Wochen in See! :)
Autor KlausP
 - 10. März 2015, 10:48:42
Ja, die gibt es. Die Vergütung entspricht der der FWDL, wobei die bisher geleistete Dienstzeit angerechnet wird.