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Zusammenfassung

Autor Dumdidum
 - 12. März 2015, 23:28:01
Warum wurdest du abgelehnt?
Autor qranny
 - 02. März 2015, 13:24:14
Ich wurde auch einmal abgelehnt 2010 und jetzt genommen.
Autor Dumdidum
 - 02. März 2015, 06:39:46
ZitatDas Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentral- register (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG). Es sind deshalb auch solche Registerinhalte (strafgericht- liche Verurteilungen einschließlich Strafbefehle sowie weitere Inhalte gemäß § 3 BZRG anzugeben, die ansonsten nicht in ein Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind. Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen Sie nicht zu offenbaren.
Hiermit werde ich darüber belehrt, dass durch das Bundesministerium der Verteidigung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundes- zentralregister eingeholt wird. Mit einer Einsichtnahme in Straf- bzw. Verfahrensakten bin ich einverstanden.

Bin heute durch Zufall auf den "neuen" Bewerberbogen gestoßen und da wurde der oben genannte Abschnitt über der Frage nach Straftaten ergänzt. Also hätte ich nichts angeben müssen.
Ich denke damit ist das ganze etwas klarer....
Ich habe alles angegeben obwohl ich es nicht musste. Für alle nachfolgenden ist es klarer definiert- finde ich gut !!
Autor Ralf
 - 07. April 2014, 05:58:56
Beliebt ist das schon und gesucht wird auch, nur nicht jeder wird es.
Autor Dumdidum
 - 07. April 2014, 01:50:51
Wie sieht denn der Bedarf bzw die Beliebtheit bei den Verwendungen aus?
Autor Ralf
 - 06. April 2014, 15:17:28
Zitat von: NebellebeN am 06. April 2014, 13:45:41
Körperverletzung ist immer so eine Sache. Aber Menschen ändern sich ja auch über der zeit. Versuchen sie es nochmal und wenn sie keiner drauf anspricht sagen sie erstmal nichts. Das Ding ist schon lange aus ihrer Akte raus und steht auch nirgendwo
Die Sache ist doch ganz einfach. Im Bewerbungsbogen steht drin, was anzugeben und das ist dann wahrheitsgemäß so hinzuschreiben. So eine Pauschalaussage wie hier hilft keinem weiter und verleitet letztendlich dazu, ggf. die Unwahrheit zu sagen. Du solltest mit deinen Aussagen schon überlegen, was du damit anrichten kannst.
Autor Pericranium
 - 06. April 2014, 14:31:29
Autor NebellebeN
 - 06. April 2014, 14:24:32
Das es in der Bundeswehrakte steht, ist ja wohl klar. Meine in der zivilen :)

Musst du sehen. Ansonsten musst du das sachlich erklären und das es hoffentlich auch die einzige Straftat war... Jugendsünde  ;D
Autor Firli
 - 06. April 2014, 14:20:42
Ich mag sowas ja. Also wenn Leute zum Einstellungsbetrug anstiften.  8)
Autor BulleMölders
 - 06. April 2014, 14:13:55
Nein, steht natürlich nirgendwo, außer in der Akte aus der letzten Bewerbung.
Autor NebellebeN
 - 06. April 2014, 13:45:41
Körperverletzung ist immer so eine Sache. Aber Menschen ändern sich ja auch über der zeit. Versuchen sie es nochmal und wenn sie keiner drauf anspricht sagen sie erstmal nichts. Das Ding ist schon lange aus ihrer Akte raus und steht auch nirgendwo
Autor Dumdidum
 - 06. April 2014, 13:42:14
Doch hatte sie . War wegen Körperverletzung auf dem nach Hause weg von  der Schule damals.
Na ja ich habe mir auch gesagt hätte ich mir das besser mal gespart, aber andererseits bin ich da wirklich lieber ehrlich, hab dann einfach ein ruhigeres Gewissen.
Autor NebellebeN
 - 06. April 2014, 13:38:53
Ja sowas kam schon vor... Nur würde ich sone Kleinigkeit wie Sozialstunden die in keiner Akte mehr stehen und auf keinem brz sagen. Man muss auch mal Schwein sein um in leben weiter zu kommen.

Natürlich löblich das sie ehrlich waren. Hatte der Psychologe nicht mal nach dem Grund gefragt? Warum hatten sie denn die Sozialstunden machen müssen?
Autor Ralf
 - 06. April 2014, 12:37:36
Ja. Das kam schon mal vor.
Autor Dumdidum
 - 06. April 2014, 12:19:31
Es ging halt hauptsächlich darum, ob jemand schonmal genommen wurde nachdem er abgelehnt wurde. Da wären Erfahrungswerte interessant für mich.....?!?