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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat1) Bewerber/innen für den freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die Laufbahn der Mannschaften als SaZ
Vom FWD sind vorbestrafte Bewerber/innen ausgeschlossen, sofern sich aus der Vorstrafe ergibt, dass bei deren Heranziehung zum Wehrdienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr gefährdet würden. Aus diesem Grund müssen Bewerber/innen Angaben zum Inhalt des Bundeszentralregisters in Bezug auf sich machen (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister sowie Inhalte, die einer Behörde nur im Rahmen der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses mitgeteilt werden, müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens werden die Bewerber/innen aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31 Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen.