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Autor justice005
 - 20. März 2015, 06:39:30
ZitatWenn der Befehl unverbindlich war, ist die Festnahme rechtswidrig und dem Soldaten entsteht kein Nachteil.

Falsches Zitat.... das hier sollte es sein...
Autor justice005
 - 20. März 2015, 06:38:11
Zitatdass er ohne einen Rausschmiss nach § 55, Abs. 4, SG noch die Leistungen des BFD und die Übergangsgebührnisse abgreifen kann

Dann hat er sogar das Recht, sich im Rahmen der Notwehr mit Gewalt gegen die Festnahme zu wehren.

Dann sollte man sich aber wirklich verdammt sicher sein, dass man Recht hat!  ;D ;D ;D

Denn einer von beiden steht danach definitiv vor Gericht. Entweder der Vorgesetzte wegen Misshandlung Untergebener und versuchter Freiheitsberaubung oder aber umgekehrt der Untergebene wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten.

Aber warum nicht, ist wie beim Poker: Manchmal einfach mal "all in" gehen.  ;D ;D ;D
Autor funker07
 - 19. März 2015, 23:53:35
Hier wird immer wieder das klärende Gespräch vorgeschlagen. In meinen Augen ist doch genau das schon gelaufen, mit dem Ergebnis, dass der Vorgesetzte an dem Befehl/der Einteilung fest hält. Der nächste Weg wäre dann die Beschwerde.

Klar, mag es das eine Mal kein großer Aufwand sein, Essen zu holen....
Klar ist es manchmal besser, auch mal unnötige Dinge zu tun.
Aber jedes Mal den Frust in sich rein fressen? Nö, das sollte nicht sein, ist hier aber offensichtlich der Fall, wenn der TE das sogar (fälschlicherweise) für menschenrechtswidrig hält.

Jaja, "früher" war alles besser, da hat man das einfach gemacht. Aber nur, weil man ein Problem angeht, heißt das ja nicht, dass das die einzige Sorge des TE ist.


Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23
Rechtswidrig? Nein, ist nicht unverhältnismäßig und dient einen dienstlichen Zweck( militärisches Belangen= Förderung der Kameradschaft)
Somit rechtmäßig und muss ausgeführt werden.
Schwachsinn.
Kameradschaft ist rechtlich definiert als "Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein."
Von Arschkriecherei, um bei den anderen besser anzukommen steht da (zu recht) nichts.
Ansonsten könnte man ja auch jeden Scheiß z.B. Privatauto wachen (na, kennen wir das Beispiel nicht aus ein paar Unterrichten) damit begründen.


Zur Verweigerung des Gehorsam: Weil der TE sich nicht sicher ist, ist er doch hier. Außerdem hat er den Befehl ja bisher jedes Mal ausgeführt.
Natürlich verweigert ein normal denkender Soldat keinen Gehorsam, wenn er sich über die Verbindlichkeit nicht sicher ist.
Wenns zur Festnahme kommt: Wenn der Befehl unverbindlich war, ist die Festnahme rechtswidrig und dem Soldaten entsteht kein Nachteil.
Autor justice005
 - 17. März 2015, 18:28:04
ZitatNein, Sie schütten mit Ihrer Forderung immer wieder Öl in's Feuer der von Ihnen losgetretenen Diskussion auf einem Nebenkriegsschauplatz.

Vielleicht sollten Sie mal (wieder) einen Blick in die Wehrbeschwerdeordnung werfen. Der Soldat hat das Recht, jeden Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.

100%ige Zustimmung! Der Soldat braucht keine Rechtsberatungsstelle, sondern nur ein Blatt Papier und einen Stift.

Ich frage mich, was die ganze Diskussion soll. Wir leben in einem Rechtsstaat und es ist völlig legitim, sich zu bewschweren, wenn man glaubt, unrichtig behandelt worden zu sein.

Wenn der TE also glaubt, es sei falsch, dass er Frühstück holen muss, dann möge er sich halt beschweren. Das geht auch ganz einfach und problemlos. Der Disziplinarvorgesetzte wird dann entscheiden und dann weiß der Soldat auch, ob er Recht hat oder nicht. Wenn er sich dann immernoch unrichtig behandelt fühlt kann er sich weiter beschweren und dann dann sogar ein echtes Gericht (Truppendienstgericht) darüber entscheiden lassen, ob der Befehl nun rechtmäßig ist oder nicht.

Wir hier im Forum können zwar eine Einschätzung zur Rechtslage abgeben (was ja auch schon erfolgt ist), aber wir können das konkrete Problem nicht lösen.

Autor KlausP
 - 17. März 2015, 06:20:54
Zitat... Ich verfolge nur mit Genuss ...

Nein, Sie schütten mit Ihrer Forderung immer wieder Öl in's Feuer der von Ihnen losgetretenen Diskussion auf einem Nebenkriegsschauplatz.

Vielleicht sollten Sie mal (wieder) einen Blick in die Wehrbeschwerdeordnung werfen. Der Soldat hat das Recht, jeden Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.
Autor ulli76
 - 17. März 2015, 04:09:36
Solange der TE meine Rückfragen nicht beantwortet, lässt sich die Frage, ob der Befehl rechtmäßig ist oder nicht, nicht beantworten.
Autor andynm
 - 17. März 2015, 03:16:26
Ich glaube nach wie vor, das die Idee falsch verstanden wurde (weil es immer heisst "juristischen Beistand" um den es mir nicht geht. Lediglich um UNSICHERHEITEN im Vorfeld zu beseitigen) aber dies ist der falsche Platz für weitergehende Disskusionen. Ich verfolge nur mit Genuss die Disskusion, ob der Befehl rechtmässig und verbindlich ist oder nicht.
Autor dunstig
 - 17. März 2015, 02:48:41
Die Gründe, warum diese Idee sinnlos und juristisch nicht haltbar ist, wurden doch in dem entsprechenden Thread von unzähligen Personen schon genannt.

Darüber hinaus ist es wirklich Schwachsinn, für solche wie hier genannten Lappalien juristischen Beistand einzufordern. Es steht dem Soldaten doch sowohl hier als auch in deinem Beispiel frei, sich zu beschweren? Warum bitte braucht jemand, der sich ungerecht behandelt fühlt, weil er die Zigarettenkippen von anderen wegmachen muss, rechtlichen Beistand? Einfach eine Beschwerde schreiben und gut ist. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, hat man mehr als genug Möglichkeiten prüfen zu lassen, ob dem auch wirklich so ist. Wenn man selbst diese gegebenen Möglichkeiten nicht nutzt, ist man halt selber Schuld.

Aber das Thema wurde schon mehr als ausführlich behandelt. Und wenn alle anderen (inklusive erfahrener Soldaten aller Dienstgradgruppen und mehrere studierte Juristen) geschlossen der Meinung sind, dass Ihre Petition überspitzt gesagt Schwachsinn ist, dann sollte man sich vielleicht mal Gedanken machen, ob die exklusiv vertretene eigene Meinung wirklich die richtige ist.
Autor Jens79
 - 17. März 2015, 02:44:14
Super Beispiel:

Ich muss immer den Eingangsbereich sauber kehren, obwohl ich gar keine Blätter verliere....

Rechtsbeistand bitte.....

::)
Autor andynm
 - 17. März 2015, 02:25:32
Superbeispiel, warum ich meine, das es auch für Untergebene eine Stelle geben sollte, um sich rechtlich kurz erkundigen zu können. Weiteres Beispiel: Zigarettenkippen sammeln vorm Kompaniegebäude... als Nichtraucher.
Autor StOPfr
 - 16. März 2015, 22:50:15
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. März 2015, 21:36:13
Wie kommen solche Erwachsenen Menschen im täglichen Leben außerhalb der Bw mit ihren täglichen Problemchen klar?

Die geschilderten Verhältnisse sind aber nicht einmal ein Problemchen, sondern wurden erst zu einem gemacht. So etwas löst man durch "miteinander reden". Aber das wurde und wird hier im Forum häufiger als Defizit benannt. Sollte man vielleicht mal wieder ändern.   
Autor InstUffzSEAKlima
 - 16. März 2015, 21:36:13
Bei uns sind auch nur jene das Frühstück holen gegangen, die auch selber was benötigt haben, egal ob zu Essen oder zu Lesen (B-Zeitung). Aber dass es da solche Diskussionen darüber gab, ist mir nicht bekannt. Die einen beklagen sich, dass den ganzen Tag nur Langeweile und Eierschaukeln befohlen ist. Da wird mal jemand ins Mann'heim oder die Kantine/UHG/... geschickt, wird gleich aufbegehrt und die Analyse des Befehls vorgenommen. Wie kommen solche Erwachsenen Menschen im täglichen Leben außerhalb der Bw mit ihren täglichen Problemchen klar?
Autor justice005
 - 16. März 2015, 06:48:44
Zitatweil man selber der Meinung ist er erfülle keinen dienstlichen Zweck, kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen.
In der Praxis heißt das: Wenn man sich nicht sicher ist ob ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann sollte lieber ausführen und dann ggf. Beschwerde einreichen.

100%ige Zustimmung !

Autor C_kills
 - 16. März 2015, 01:26:20
Zitat von: Interessierter03 am 16. März 2015, 01:06:11
Ob es befohlen werden kann oder nicht, ist glaub ich zweitrangig, was wäre die Konsequenz bei Verweigerung ? das ist glaub ich mal viel interessanter ::)

Naja, kommt drauf an was für einen Befehl man verweigert ;) In manchen fällen ist die Konsequenz auch ein Schulterklopfer und ein "Gut gemacht" :D
Autor dunstig
 - 16. März 2015, 01:19:27
Och man könnte das auch bis zur Festnahme hocheskalieren lassen.