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ZitatWenn der Befehl unverbindlich war, ist die Festnahme rechtswidrig und dem Soldaten entsteht kein Nachteil.
Zitatdass er ohne einen Rausschmiss nach § 55, Abs. 4, SG noch die Leistungen des BFD und die Übergangsgebührnisse abgreifen kann
Zitat von: SKYecR33 am 13. März 2015, 14:18:23Schwachsinn.
Rechtswidrig? Nein, ist nicht unverhältnismäßig und dient einen dienstlichen Zweck( militärisches Belangen= Förderung der Kameradschaft)
Somit rechtmäßig und muss ausgeführt werden.
ZitatNein, Sie schütten mit Ihrer Forderung immer wieder Öl in's Feuer der von Ihnen losgetretenen Diskussion auf einem Nebenkriegsschauplatz.
Vielleicht sollten Sie mal (wieder) einen Blick in die Wehrbeschwerdeordnung werfen. Der Soldat hat das Recht, jeden Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu lassen, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.
Zitat... Ich verfolge nur mit Genuss ...
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. März 2015, 21:36:13
Wie kommen solche Erwachsenen Menschen im täglichen Leben außerhalb der Bw mit ihren täglichen Problemchen klar?
Zitatweil man selber der Meinung ist er erfülle keinen dienstlichen Zweck, kann auch ganz schnell mal nach hinten losgehen.
In der Praxis heißt das: Wenn man sich nicht sicher ist ob ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann sollte lieber ausführen und dann ggf. Beschwerde einreichen.
Zitat von: Interessierter03 am 16. März 2015, 01:06:11
Ob es befohlen werden kann oder nicht, ist glaub ich zweitrangig, was wäre die Konsequenz bei Verweigerung ? das ist glaub ich mal viel interessanter