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Autor ToMA
 - 13. März 2015, 15:17:34
Mh, ok, danke für die Auskunft.
Müssen dazu Unterlagen mitgebracht werden?
Wenn ja, müßte ich mich wohl mal mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen, ob die noch Unterlagen von mir im Archiv haben.
Autor F_K
 - 13. März 2015, 15:10:11
Ja, weil jede OP anzugeben ist.
Autor ToMA
 - 13. März 2015, 14:58:27
Ich klinke mich mal kurz mit ein, apropos Meniskus:

wenn die OP so um die 25 Jahre her ist ("nur" Glättung von Ausfransungen) und man keine Unterlagen mehr dazu hat und man seit der OP beschwerdefrei ist, würde das jetzt bei der ärztlichen Untersuchung (ROA) auch noch einmal ein Thema werden?
Autor F_K
 - 13. März 2015, 14:42:56
... Bei außergewöhnlich guten Heilungsverläufen ist das möglich - aber entsprechend unwahrscheinlich bis unmöglich.
Autor Müller 2015
 - 13. März 2015, 13:29:49
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)

Die Erläuterung klingt logisch, aber du schreibst "in der Regal dauerhaft", bedeutet das es gibt dennoch Ausnahmen bei einer III59?

Autor ulli76
 - 13. März 2015, 12:56:16
Du hast wohl eine III59 als Gesundheitsziffer und die ist in der Regel dauerhaft.
Würde es an der kurzen Zeit nach der OP liegen, wäre es die V59- und damit vorübergehend nicht tauglich.

Das Knie ist nach einer Meniskus-OP im militärischen Sinne nie so fit wie ein Knie ohne Meniskusschaden.
Autor Müller 2015
 - 13. März 2015, 12:44:59
Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu dem Thema "Verwendungsauschlüsse" bei der Bundeswehr. Zuerst etwas zu meiner Vorgeschichte.
Im Jahr 2010 wurde ich bereits mit T1 gemustert, also hatte ich damals keine Verwendungsausschlüsse bei der Bundeswehr.

In diesem Frühjahr habe ich dann erfolgreich das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr in Köln absolviert.

Nun zu meinem eigentlichen Thema, bei der ärztlichen Untersuchung im Assessmentcenter in Köln wurde ich mit T2 gemustert (mit Verwendungsausschlüssen für z.B Gebirgsjäger, Fallschirmjäger oder auch Feldjäger etc.) aufgrund eines Meniskusschadens in meinem Knie (dieses wurde im Oktober 2014 erfolgreich operiert).

Als Erklärung nannte mir die Ärztin, das meine OP erst kürlich gewesen sei und ich deshalb diese Verwendungsausschlüsse hätte.

Nun zu meiner Frage ist es möglich, dass bei der Dienstantrittsuntersuchung diese Verwendungsausschlüsse revidiert werden? Ich meine nach Aussage der Ärztin, liegt es an der erst kürzlichen Operation meines Knies.
Dann könnte es doch möglich sein diese Entscheidung zu revidieren?
Ich habe mir zusätzlich noch ein Attest meines Orthopäden ausstellen lassen, in dem mir bescheinigt wird, dass mein Knie voll belastbar ist.

Über eure Meinungen oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank
Müller 2015