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Zitatbist Du aus meiner Sicht
Zitat von: wolverine am 17. März 2015, 13:56:57
Zur Frage: Die bisherigen Unterlagen beilegen und dann möglichst vernünftig formulieren, was man denn genau möchte (Antrag). Dabei kann man sich im Groben von der Rechtshilfestelle des Gerichts auch "helfen" lassen. D. h. nicht inhaltlich aber die können das grob in Antragsform bringen.
Oder man beauftragt hierfür einen Anwalt; das kostet aber Geld.
Zur Sache: Ganz klar trennen in 1. Verhalten des Arztes und 2. evtl. Fehler beim Einstellungsverfahren. Das Verhalten des Arztes ist m. M. nach abgearbeitet und es steht dem Beschwerdeführer schlicht nicht zu über die getroffene Maßnahme zu urteilen. Sollte diese im Missverhältnis stehen, ist das beurteilungsrelevant für den Vorgesetzten, der die Maßnahme verfügt hat.
Ob beim KarrC oder der Einstellungsuntersuchung des Arztes Fehler aufgetreten sind, ist eine völlig andere Frage. Wurde gegen die Entlassung/ Nichteinstellung fristgerecht Widerspruch eingelegt?
Zitat von: F_K am 17. März 2015, 14:21:50ZitatIch bin multipler primärer Impfversager. ...."Immunisierung kann nicht nachgewiesen werden jedoch aufgrund der Anzahl der Impfungen ist eine Immunisierung wahrscheinlich".
.. ich bin ja kein Arzt - aber diese Bescheinigung bei einem primären Impfversager erscheint mir als schriftliche Lüge.
Zitat von: ulli76 am 17. März 2015, 19:16:50
Nein, du hast das System nicht richtig verstanden- das wäre T6.
ZitatIch bin multipler primärer Impfversager. ...."Immunisierung kann nicht nachgewiesen werden jedoch aufgrund der Anzahl der Impfungen ist eine Immunisierung wahrscheinlich".