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Autor Tommie
 - 18. März 2015, 15:28:54
Kein Ding ;) ! Die Ausfüllanleitung liest sich in etwa so spannend wie ein Telefonbuch ;D ! ich hatte auch immer wenig Bock da drauf und kann es irgendwo durchaus nachvollziehen. Aber mit der Frage können Sie hier schon rüber kommen, da ist nichts "geheimes" dabei, wenn Sie die Formulierung so wählen, wie es geschehen ist. Und die Antwort war ja letztendlich auch erschöpfend und vom S2-Fw des KarrCBw hätten Sie auch nichts anderes erfahren.
Autor strelok239
 - 18. März 2015, 15:25:06
Tommie, ich danke ihnen für ihre Hilfe. Ihre Antwort war hilfreich.
Die Anleitung habe ich genau befolgt, nur diese Frage war noch offen. Es hatte nichts damit zu tun, dass ich mir keine Mühe machte mich mit ihr auseinander zu setzen.
Autor Tommie
 - 18. März 2015, 15:13:23
Zitat von: Tommie am 17. März 2015, 19:31:06Erstens: Das Formular für eine Sicherheitsüberprüfung ist nur dann Verschlusssache -und zwar VS-NfD!- so lange es ausgefüllt ist, leer ist es "offen"! Zweitens: Ansprechpartner für Fragen zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung ist NIEMALS der MAD, sondern immer der Sicherheitsbeauftragte, der Ihnen das Formular ausgehändigt hat!

@ StOPfr:

So ging es schon deutlich vorher! Und zwar von mir! Und außerdem ist seine Fragestellung ebenfalls in der Ausfüllanleitung erwähnt!
Autor Tommie
 - 18. März 2015, 15:12:05
Zitat von: strelok239 am 18. März 2015, 14:47:56Nun denn: Ich werde noch vor Dienstantritt eine Reise unternehmen müssen die meldepflichtig wäre. Jetzt ist aber in der Anleitung nichts darüber geschrieben wie Ereignisse die erst noch stattfinden anzugeben sind. Wie verfährt man da?

Ich war mehr als nur konstruktiv und habe Ihnen mitgeteilt, wer als Hilfestellung für Ihr Anliegen zuständig ist! Das ist nämlich in der Tat nicht der MAD, sondern der Sicherheitsbeauftragte (in Ihrem Falle wohl der des KarrCBw, von dem Sie eingestellt wurden)!

Und zu Ihrer Frage: Ich bin in solchen Fällen immer so verfahren, dass ich die Reise mit dem Zusatz "geplant für [Zeitraum]" eingetragen habe!

Wenn ich jetzt aus diese Nachfrage schließen darf, dass Sie in eines der Länder aus der angehängten Liste reisen, dann können Sie sich schon mal darauf einstellen, dass Sie dazu vom MAD befragt werden. Dies passiert nicht unbedingt zwangsläufig, aber in der Mehrheit der Fälle, speziell bei Reisen in Länder, die früher zur Sowjetunion gehört haben. Allerdings sehe ich die Wahrscheinlichkeit einer Befragung dazu durch den MAD bei aktiven Soldaten deutlich höher als bei Bewerbern! In Ihrem Falle dient der Eintrag mehr als "vorauseilender Gehorsam", denn als Risikofaktor! Sie zeigen damit eindeutig an, dass Sie nichts zu verbergen haben!
Autor StOPfr
 - 18. März 2015, 15:05:42
Zitat von: Tommie am 17. März 2015, 19:31:06
Und zu der Tatsache, dass jemand mit einer Anleitung, die so geschrieben ist, dass sie ein grenzdebiler Halbidiot versteht, nicht zurecht kommt, sage ich sowieso besser nichts ;D !

Das will hier niemand hören; das Geschriebene reicht schon  >:(!

So geht es doch auch:
Zitat von: IT-Fw am 18. März 2015, 14:59:18
Bei allen Fragen rund um die Ü2 können und sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen S2-Abteilung in Verbindung setzen - dort kann man auch zusammen mit Ihnen die Ü2 ausfüllen.
Autor Tommie
 - 18. März 2015, 15:04:48
Zitat von: dunstig am 18. März 2015, 14:54:00Und deswegen muss man jemanden als grenzdebilen Halbidioten beleidigen? Aber halt, der grenzdebile Halbidiot wäre hier ja noch über dem TE anzusiedeln, da selbst dieser es ohne Nachfrage hinbekäme, den Fragebogen auszufüllen. ::)

Ich habe lediglich geschrieben, dass die Erklärung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung so ausführlich, um nicht zu sagen langatmig verfasst ist, dass sie eigentlich ein ... verstehen müsste! Viele Kameraden überfliegen diese Erklärung allerdings wegen deren Langatmigkeit nur und sparen sich so stundenlanges lesen derselben, was erfahrungsgemäß zu vermehrten Rückfragen führt, die sich durch Studium der Erklärung oft vermeiden ließen! Versuchen Sie bitte nicht, mir zu unterstellen, jemanden beleidigt zu haben, ziehen Sie sich lieber mal selbst das Teil rein ;) ! Und glauben Sie mir, es deckt wirklich mindestens 99,9 % aller Wahrscheinlichkeiten ab!
Autor IT-Fw
 - 18. März 2015, 14:59:18
Bei allen Fragen rund um die Ü2 können und sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen S2-Abteilung in Verbindung setzen - dort kann man auch zusammen mit Ihnen die Ü2 ausfüllen.
Autor dunstig
 - 18. März 2015, 14:54:00
Zitat von: Tommie am 18. März 2015, 07:25:39
Och, ich finde das lustig, wenn einer bei der MAD-Hotline oder im MAD-Amt anruft wegen des Formulars für seine SÜ ;) ! Er wird allerdings dort auch nichts anderes erfahren, als ich ihm oben geschrieben habe, was die Zuständigkeit für seine Fragen betrifft!

Und deswegen muss man jemanden als grenzdebilen Halbidioten beleidigen? Aber halt, der grenzdebile Halbidiot wäre hier ja noch über dem TE anzusiedeln, da selbst dieser es ohne Nachfrage hinbekäme, den Fragebogen auszufüllen. ::)
Autor Ralf
 - 18. März 2015, 14:50:52
Es vorab schon mal eintragen, weil wenn man die Reise unternommen hat, muss man die Änderung eh anzeigen.
Autor strelok239
 - 18. März 2015, 14:47:56
Zunächst einmal will ich sie, Tommie, darauf verweisen, dass ihr Umgangston nicht gerade angebracht ist. Wenn sie nicht hilfsbereit sind, oder nichts konstruktiv hinzuzufügen haben, dann würde ich auf ihren Ratschlag verzichten.
Nun denn: Ich werde noch vor Dienstantritt eine Reise unternehmen müssen die meldepflichtig wäre. Jetzt ist aber in der Anleitung nichts darüber geschrieben wie Ereignisse die erst noch stattfinden anzugeben sind.
Wie verfährt man da?
Autor Tommie
 - 18. März 2015, 07:25:39
Och, ich finde das lustig, wenn einer bei der MAD-Hotline oder im MAD-Amt anruft wegen des Formulars für seine SÜ ;) ! Er wird allerdings dort auch nichts anderes erfahren, als ich ihm oben geschrieben habe, was die Zuständigkeit für seine Fragen betrifft!
Autor justice005
 - 18. März 2015, 06:11:03
@ strelok239:

Nun stellen Sie schon Ihre Frage. Ob und wie sie beantwortet werden kann, können wir ja dann noch sehen.

Autor dunstig
 - 17. März 2015, 21:35:06
Naja Tommie, es gibt so viele verschiedene Individuen und immer mal wieder wildeste Fallkonstellationen, dass ich schon verstehen kann, wenn man sicherheitshalber nochmal nachfragen möchte. Gerade im Bereich der Sicherheitsüberprüfung.
Autor Tommie
 - 17. März 2015, 19:31:06
Erstens: Das Formular für eine Sicherheitsüberprüfung ist nur dann Verschlusssache -und zwar VS-NfD!- so lange es ausgefüllt ist, leer ist es "offen"! Zweitens: Ansprechpartner für Fragen zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung ist NIEMALS der MAD, sondern immer der Sicherheitsbeauftragte, der Ihnen das Formular ausgehändigt hat! Und zu der Tatsache, dass jemand mit einer Anleitung, die so geschrieben ist, dass sie ein grenzdebiler Halbidiot versteht, nicht zurecht kommt, sage ich sowieso besser nichts ;D !
Autor strelok239
 - 17. März 2015, 19:15:00
Das Erläuterungsblatt gab mir leider keine Aufschlüsse über gewisse persönliche Fragen.
Die haben nichts mit allgemeinen Informationen über mich zu tun, eher mit dem Umfeld, aber ich glaube sie haben Recht.
Ich kontaktiere lieber den MAD.

Danke für ihre Rückmeldung