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Autor wolverine
 - 24. Juni 2015, 16:50:38
Aber die Ausbildungshöhe 7 steht doch auch im Fettdruck gleich im ersten Absatz der Anl. 7 ZDV 37/10?! Mit der AAP kann man diese ersatzweise erreichen, aber dass man sie braucht ist doch damit nicht ausgeschlossen. Also müsste über eine AAP der Uffz-Fachteil vermittelt worden sein. Sonst halte ich das für einen Fehler.
Autor Opa_Hagen
 - 24. Juni 2015, 16:03:12
Hallo F_K,

ja, der Kamerad ist MatBewSdt seit 2010, hat AAP genossen und einen SASPF Lehrgang besucht... .
Tja, und die Frage, warum es solange gedauert hat: hier herrschte unter den Persern die Meinung, AH7 ist Pflicht, und damit fallen Mannschafter raus.
Ich habe die Vorschriften gewälzt und genervt, jetzt lieben mich die Perser im Bat, weil es sich rumgesprochen hat unter den Kameraden;)

Autor F_K
 - 24. Juni 2015, 15:52:56
ZitatBei einer Ausbildung am Arbeitsplatz/Fachausbildung bestätigt die bzw. der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte  den Erwerb der erforderlichen Ausbildungshöhe.

Die Bestätigung lag vor?

(Wenn ja, warum hat es dann so lange gedauert?)
Autor Opa_Hagen
 - 24. Juni 2015, 15:44:28
Hallo Kameraden,

da immer wieder die Frage auftaucht, ob Mannschafter Tätigkeitsabzeichen erhalten können:

Heeresvorschrift: Anlage 3 zu HA II - Az 49-01-00
Marine              : A2-2630/0-0-5

...

Für Soldatinnen und Soldaten des Heeres gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn die für den
jeweiligen Dienstposten erforderliche Qualifikation durch
• erfolgreiche Teilnahme am militärfachlichen Teil eines Unteroffizierlehrgangs oder
• erfolgreiche Teilnahme an einem für die Wahrnehmung des Dienstpostens vorgeschriebenen
Fachlehrgangs oder
• eine Ausbildung am Arbeitsplatz bzw. eine Fachausbildung nachgewiesen wird.


Wer Zugriff hat, wurde im Ausbildungsforum Bw auch diskutiert: -> http://forum.ausbildung.bundeswehr.org

Hab es jetzt für einen unserer OSG durchgeboxt bekommen, hat aber 4 Monate gedauert...
Autor MaikG
 - 22. Juni 2015, 10:28:36
Ok, danke.
Autor F_K
 - 22. Juni 2015, 10:15:18
ZitatDer betreuende Truppenteil hat aber wohl versäumt, das Tätigkeitsabzeichen zu verleihen.

Zitatauf einen BFD-Dienstposten versetzt wurde

Der Soldat (nicht der Truppenteil) beantragt Silber / Gold TA - nur Bronze wird von Amts wegen verliehen.

BFD Zeiten rechnen in der Regel nicht auf Tätigkeitszeiten an.
Autor MaikG
 - 22. Juni 2015, 08:49:14
Kann das eigendlich auch noch weit im "nachhinein" verliehen werden?

In meiner Vordienstzeit habe ich das Versorgertätigkeitsabzeichen in Bronze erhalten. Während meinem Vollzeitbfd während dem ich in eine andere Einheit auf einen BFD-Dienstposten versetzt wurde (der war ebenfalls als Transportuffz gekennzeichnet) lief die Standzeit für silber ab. Der betreuende Truppenteil hat aber wohl versäumt, das Tätigkeitsabzeichen zu verleihen. Nun 8 Jahre später werde ich in einer anderen Verwendung Wiedereingestellt. Kann man da noch was machen, oder ist der Drops gelutscht?

Danke
Autor StierNRW
 - 20. Juni 2015, 22:25:00
@ Tommie

Vielen Dank ! ;)
Autor Tommie
 - 20. Juni 2015, 22:14:58
Beispiel: Ein Unteroffizier der Sanitätstruppe bekommt das Tätigkeitsabzeichen Sanitätspersonal ausgehändigt und macht in seiner Verwendung als SanUffz im Rahmen von RDL noch weitere Fachlehrgänge, z. B. den militärischen Teil des EinsSan. Das sind anrechenbare Tage im Sinne der Verleihungskriterien für die Stufe Silber, aber ... Achtung: Es zählt als Jahr für die z. B. für die Stufe Silber notwendigen fünf Jahre immer nur das Kalenderjahr, in dem tatsächlich auch mindestens 12 Wehrübungstage in der Funktion geleistet wurden!

Erneutes Beispiel: Im Jahre 2000 bekam ein SanUffz sein Tätigkeitsabzeichen in der Stufe Bronze ausgehändigt. In diesem Jahr hat er auch 12 Wehrübungstage geleistet. Gleiches gilt für die Jahre 2001 und 2002. Im Jahre 2003 war er krank und konnte nicht wehrüben, im Jahr 2004 macht er wieder eine RDL mit 24 Tagen. Das reicht nicht für die Stufe Silber, weil das Jahr ohne Wehrübungen nicht als Jahr im Sinne einer höheren Stufe des Tätigkeitsabzeichens zählt. Erst mit einer erneuten Wehrübung von mehr als 12 Tagen im Jahr 2005 hat er die notwendigen fünf anrechenbaren Jahre für die Verleihung der Stufe Silber zusammen!
Autor StierNRW
 - 20. Juni 2015, 20:56:10
Hallo :)

Da ich eine Frage habe, die sich auch um das Thema "Tätigkeitsabzeichen" dreht, wollte ich deswegen keinen eigenen Thread aufmachen ;)

Und zwar:

Das Tätigkeitsabzeichen wird ja ab Fachtätigkeitsstufe 7 (Unteroffizier) + 6 Monaten Dienstzeit verliehen.

Für einen Reservisten gelten zwei Wochen WÜ/RDL bekanntlich wie ein Jahr bei der Anrechnung aufs Tätigkeitsabzeichen.

Wenn jemand als Reservist nach der Ernennung zum Unteroffizier der Reserve noch weitere WÜ/RDL in dieser Laufbahn macht, gelten dann auch Module weiterführender fachbezogener Lehrgänge als grundsätzlich anrechenbar fürs Tätigkeitsabzeichen ?

Das müsste doch eigentlich so sein. Ich wollte aber mal kurz nachfragen :)

Danke und freundliche Grüße,
StierNRW
Autor F_K
 - 19. März 2015, 13:03:16
ZitatAlso könnte ich mir auch quasi das Führungsdienstabzeichen geben lassen?

NEINNNNNNNNNNNNNNNNNN.

In jeder TSK ist ggf. einer AVR ein Tätigkeitsabzeichen zugeordnet - da gibt es keinerlei "Wahlmöglichkeit" oder "Doppelverleihung".

Das die Zuordnung der Luftwaffe Dienstbereich und Tätigkeitsabzeichen etwas "unstimmig" ist, ändert nichts an den Vorgaben.
Autor 14Maverik8
 - 19. März 2015, 12:52:58
Vielen dank für die ausführliche Antwort.

Also könnte ich mir auch quasi das Führungsdienstabzeichen geben lassen?
Autor Ralf
 - 19. März 2015, 12:30:15
Beide haben Recht  ;)
In dem "gelben Buch" = PersKlKatLw war FlBtrb der 36CB01 zugeordnet. D.h. der Dienstbereich war 36=Stabsdienst, C= DTBer = Eins/Pl/Org/Ausb, CB= Gefechtsstandpersonal. Somit war es Stabsdienst.

Mit Herausgabe der Fachlichen Weisung LwA ,,Fachlichen Weisung zur Strukturierung von PersBegr im Uniformträgerbereich Luftwaffe" vom 05.03.2012 findet sich in Anlage 3 der FlBtrbFw unter 13DA03 wieder. 13 ist der Dienstbereich Führungsdienst.
Nun kommt aber ein "aber". Ist ja alles nicht so einfach. Die Anlage 1 der o.a. Weisung legt fest, dass das Tätigkeitsabzeichen Stabsdienst zugeordnet wird. Somit hat dein PersFw was das Tätigkeitsabzeichen betrifft Recht, die Kameraden haben hinsichtlich der Zuordnung zum Dienstbereich recht.
Autor 14Maverik8
 - 19. März 2015, 11:20:53
Guten Tag
Und vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten.

Heute war es soweit habe mein tätigkeitsabzeichen bekommen und zu meiner Verwunderung stabsdienst...

Zu mir:
OFw
Flugbetriebsfeldwebel

Und habe ihn dort auch drauf angesprochen das ich andere Informationen hätte und das sich das wohl geändert hat...daraufhin musste ich mit ihm er in seine Liste geschaut von 2012 und dort steht stabsdienst...und andere sind genau der gleichen Meinung flugbetriebsfeldwebel sind Führungsdienst

Bitte um Hilfe wo ich aktuelle Informationen her bekomme
Autor Roadrunner1987
 - 12. März 2015, 20:47:25
Okay, Sonderzeichen entschuldigt die Ungenauigkeit.