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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 17. September 2017, 07:43:50
Zitat von: Demis am 17. September 2017, 02:09:10
Also wer fahnenflucht begannen hat, kann nicht wieder in den Dienst der Bundeswehr eingegliedert werden, oder wie ist das. Aus welchem Grund auch immer, die fahnenflucht begannen wurde.

Haben Sie Fahnenflucht begangen oder wieso fragen Sie diesbezüglich hier jetzt nach?



Edit: War so frei und habe das nicht in ein nach geändert und den Folgebeitrag gelöscht.
Autor BSG1966
 - 17. September 2017, 04:30:43
Lesen Sie die hier im Thread bisher gegebenen Antworten, dann dürfte sich auch Ihre Frage erledigen. Und versuchen Sie mal das mit der Rechtschreibung etwas zu verbessern.
Autor Demis
 - 17. September 2017, 02:09:10
Also wer fahnenflucht begannen hat, kann nicht wieder in den Dienst der Bundeswehr eingegliedert werden, oder wie ist das. Aus welchem Grund auch immer, die fahnenflucht begannen wurde.
Autor Flexscan
 - 13. Oktober 2014, 16:44:52
nicht füttern....  ::)
Autor wolverine
 - 13. Oktober 2014, 16:16:33
Zitat von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:49:53
die eine  oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen  ;D
Und dann suchen Sie sich genau die als Arbeitgeber aus?! ???
Autor F_K
 - 13. Oktober 2014, 16:03:49
Lieber Sven,

dann viel Erfolg.

Aber, BITTE, BITTE, benutze ein Rechtschreibkontrollprogramm, Deine Texte sind ein Graus, eine LRS ist da keine Entschuldigung.
Autor Sven Brenneisen
 - 13. Oktober 2014, 15:59:29
ich weis das es nicht gerade toll ist das man nicht hinget und habe ja auch meine 5 tage gesessen und habe ja auch daraus gelernt und das ist das wichtigste hatte damals auch noch nicht meien sohn und will nun alles richtig machen und mich voll und ganz aus das was ich dan da tuhe hingeben mit allem was ich kann
Autor F_K
 - 13. Oktober 2014, 15:55:48
Lieber Sven,

eine Disziplinarbusse ist nach drei Jahren zu tilgen (jedenfalls die 5 Tage "Bau"), insoweit spielt dies keine Rolle mehr.
Autor Sven Brenneisen
 - 13. Oktober 2014, 15:49:53
ok dankeschön für den tipp ich habe leider LRS wen ihnen das was sagt ? ok das habe ich mir schon fast gedacht das ich mich darauf einstellen muss auf die eine  oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen  ;D
Autor Pofi
 - 13. Oktober 2014, 15:37:56
Zitat von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:35:41und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Sie hätten die vier Jahre nutzen können um ihre Rechtschreibung auf Vordermann zu bringen... ;)

Versuchen Sie ihr Glück, allerdings werden Sie sich die ein oder andere Frage vom psychologischen Dienst gefallen lassen müssen... ::)
Autor Sven Brenneisen
 - 13. Oktober 2014, 15:35:41
Hallo ich habe mal ne frage und zwar war ich vor 4 jahren bei der bundeswehr und will wider hin. und jetzt kommt meinen frage ich war unerlaubt abwesend und habe auch nen diszi bekommen von 5 tagen bau und habe es auch abgegolten abgesessen und war auch dan fertig. und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Danke für eure antworten .
Autor Timid
 - 22. Oktober 2010, 14:19:13
Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 20:20:26Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist

Es ist zugegebenermaßen schon ein wenig her, dass ich das letzte Mal im Intranet war, aber damals waren die allermeisten Vorschriften, die auf dem Wege verfügbar waren, eben keine VS, und die die es waren, waren auf jeder Seite mit einem VS-Schriftzug gekennzeichnet ...
Autor hbmaennchen
 - 21. Oktober 2010, 21:12:31
Nach Studium der (veralteteten) entsprechenden ZDv-Passagen bin ich ebenfalls überzeugt, dass justice recht hat. Ea MUSS regelmässig abgegeben werden ODER in Ausnahmefällen der RB befragt werden und ggf. Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeigeführt werden.
Autor justice005
 - 21. Oktober 2010, 20:20:26
Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist, hat diese im Netz erstmal gar nichts verloren. Aber wie auch immer, sie hilft hier jedenfalls weiter. Außerdem ist sie veraltet, aber egal.

Dort steht nämlich - wie ich sagte, in Absatz V - : Will der Disziplinarvorgesetzte eine der im Anhang 2 aufgeführten Straftaten nicht abgeben, hat er eine Stellungnahme des zuständigen Rechtsberaters einzuholen. Hält der Rechtsberater eine Abgabe für geboten und schließt sich der Disziplinarvorgesetzte dieser Auffassung nicht an, hat er die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen.

Somit sind wir uns wohl einig, dass der Chef abgeben MUSS, es sei denn, der RB ist mit etwas anderem einverstanden.

ZitatUnd man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.

Der WDA hat damit gar nichts zu tun, die Beratung des komm. General macht der RB. Und in einem von 1000 Fällen schließt sich der General vielleicht nicht seinem RB an, ansonsten aber schon.

ZitatTja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben?

Was damit gesagt werden soll, erschließt sich mir nicht....

ZitatEben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.

Hier ist NUR von der Tätigkeit des RB die rede ! Der RB prüft die BVs, so wie ich es gesat habe. Der WDA hat damit nichts zu tun. Das mit der "ebenengerechtigkeit" erschließt sich mir auch nicht. Selbstverständlich ruft der Rb gleich unten in der Kp an, wenn der dortige Chef unklare oder nicht nachvollziehbare Angaben auf dem BV macht.

ZitatSoso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren.

jetzt wird es wirr....

ZitatWarum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.

Das BV wird ja nicht "geändert". Es wird GEGEBENENFALLS (nicht immer(!)) nachgefragt, was mit dem Fall inhaltlich los ist. Und bei einem Verstoß gegen den Abgabeerlass, der ja nun auch hier für jeden nachzulesen ist, wird nachgefragt. Punkt.

ZitatUnd aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.

Das ist nicht richtig. Aber immerhin sind wir von den 99 Prozent schon mal bei 40-50 % angekommen. Außerdem wird immernoch RB und WDA durcheinandergeworfen.

ZitatWenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).

Meine Aussagen sind absolut korrekt.

Zitatdann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...

Der Vergleich hinkt und das bedarf ja wohl auch keiner näheren Erläuterung. im Inland haben die Feldjäger jedenfalls nicht das geringste mit der Arbeit der RBs zu tun.









Autor Andi
 - 21. Oktober 2010, 19:56:44
Zitat von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:43:27
Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.

Da dürfte wohl bei einem Vorgesetzten auch kein Weg dran vorbeiführen, denn die Abgabe ist hier wegen der Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung schlicht zwingend erforderlich. Bei Mannschaften sieht das aber - zumindest in Bezug darauf - anders aus. Praktisch wäre es für meine Arbeit als Feldjäger schon, wenn das immer die Abgabe dabei wäre.

Ach so, die 14/3 findest du hier.

Gruß Andi