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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 10. April 2015, 21:01:07
Und warum füttert man einen Troll?
Autor dunstig
 - 10. April 2015, 19:06:44
Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.

Und wie deckt die Bundeswehr dann ihren Bedarf an ausgebildeten Fachkräften?
Autor KlausP
 - 10. April 2015, 18:56:57
Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.

Taschentuch oder auf'n Arm?
Autor B.S.
 - 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.
Autor HG z.S.
 - 25. März 2015, 10:34:51
Richtig. Es mag haarspalterisch erscheinen, aber Offizieranwärter ist eben nicht nur eine Bezeichnung, sondern ein offizieller Status, durch den man eben eine silberne Litze/einen Seestern auf der Schulterklappe zu tragen hat. Diesen Status haben beide §43(3)er-Varianten eben nicht.

Ich bin aktuell also nicht HG OA d.R., sondern einfach HG d.R. – und zwar solange, bis ich (hoffentlich) meinen OLt z.S. d.R. (vorl.) bekomme.
ich finde das auch schade (ich hatte mich deswegen extra erkundigt), aber ist halt so.

Du kannst mich also gerne "Anwärter" nennen, davon werde ich aber keiner... ;D
Autor TheScientist
 - 24. März 2015, 15:25:05
Sorry, das ich mich hier einklinke, ABER...

Ich kann HGzurSee nur voll und ganz zustimmen!

War OTL d.R vorläufig, bin jetzt OTL d.R.

Die Kameraden die den 43.3 i.v. 26 durchlaufen werden nicht als ROA geführt!

Bin gerade auch aus Neugier meine Einstellungsunterlagen durchgegangen. ROA wird nicht erwähnt.

Des Weiteren habe ich folgendes beantragt und unterschrieben:

"Antrag auf Verleihung eines höheren Dienstgrades in der Laufbahn der Truppenoffiziere der
Reserve im Sanitätsdienst gem. § 43 Abs. 3 Soldatenlaufbahnverordnung


Ich beantrage die Festsetzung eines vorläufig höheren Dienstgrades aufgrund meiner durch
Lebens- und Berufserfahrung erworbenen besonderen Eignung für eine militärfachliche
Verwendung.

Nach insgesamt 24 Wehrübungstagen (davon 12 Tage zusammenhängend mit Beurteilung) im
vorläufig höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist, sowie
den Einweisungslehrgängen an der Sanitätsakademie in München, in einem Zeitraum von 3
Jahren, kann mir der vorläufig festgesetzte höhere Dienstgrad endgültig verliehen werden.
Es ist mir bekannt, dass bei Offizieren die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres endet, in dem
sie das sechzigste Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 WPflG). Mit Ablauf der Wehrpflicht
endet die Verpflichtung, aber auch die Möglichkeit der Bundeswehr für Wehrdienst zur
Verfügung zu stehen.[/i]".
Autor HCRenegade
 - 24. März 2015, 15:14:58
Da mich die Nomenklatur hier etwas stört, gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Ich bin 43.3er und wurde NIE (weder schriftlich, noch mündlich) als "Anwärter " bezeichnet. Fakt ist, dass P für die Stehzeiten zwecks weiterer Beförderungen die Ernennung zum vorläufigen DG als Stichtag verwendet. Demnach kann also nie ein Anwärterstatus vorgelegen haben, sondern man zählt vom ersten Tag der vorl. Verleihung als Offz (wenn auch auf Bewährung )
Autor ToMA
 - 24. März 2015, 14:47:25
Zitat von: HG z.S. am 24. März 2015, 13:39:50
D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.
Also bis nach Abschluss der Lehrgänge (und im Falle des 26.4 mit einer Prüfung), bevor Deine verpfilchtenden Wehrübungstage stattgefunden haben und Du für geeignet festgestellt wurdest? Dann akzeptiert.  8)

Zitat von: HGzurSee am 24. März 2015, 14:43:05
Ich persönlich finde das sehr schade, gibt es doch diese Kennzeichen nicht umsonst...
Auch da gebe ich Dir Recht.

Für mich bist Du, wie gesagt, ein Reserveoffizieranwärter!  ;)
Autor Leutnant Werner
 - 24. März 2015, 14:43:05

Ich nehme an den Lehrgängen ebenfalls teil.

Die Lehrgänge werden mit dem alten Dienstgrad bestritten. Ungediente nehmen als Matrose/Schütze/Flieger teil.
Keiner von uns trägt einen Stern bzw. silberne Litzen.

Wir sind während den Lehrgängen für außenstehende nicht als Anwärter für irgendwas zu erkennen.
Auf dem Papier werden wir auch nicht als HG OA oder HG ROA gekennzeichnet, sondern nur als HG (d.R.).

Ich persönlich finde das sehr schade, gibt es doch diese Kennzeichen nicht umsonst...
Autor ToMA
 - 24. März 2015, 14:03:48
HG z.S., wir drehen uns hier im Kreis.

Ich frage mal anders: Bist Du jetzt schon "ausgebildeter" und damit fertiger Offizier?
Wenn nicht, was meinst Du denn, wie sich Dein Status nennt (abgesehen davon, dass sich Vorgediente "vorläufig" OLt nennen dürfen.)?

Meiner Meinung nach bist Du, solange nicht alles abgeschlossen ist, Reserveoffizieranwärter. Wenn nämlich die Lehrgänge ohne Erfolg bleiben sollten, wirst Du keinen Offz-Rang (endgültig verliehen) bekommen. Wie gesagt, selbst die Bw nennt es Ausbildung der Reserveoffizieranwärter .

Du besuchst doch gerade diese Module, oder sehen Deine Module anders aus? Du bist doch OLt z.S. (vorläufig verliehen), oder nicht? Aber von mir aus bist Du auch kein Reserveoffizieranwärter, wenn Du es nicht willst.  ::)

M.E. ist es ohnehin müßig, sich deswegen auseinander zu setzen und ich belasse es jetzt dabei.
Autor HG z.S.
 - 24. März 2015, 13:39:50
Zitat von: DadOA am 24. März 2015, 11:37:23
Solange der Lehrgang läuft und Du die Prüfung nicht mit Erfolg abgeschlossen hast, bist Du in der Ausbildung der Reserveoffiziere und somit Offizieranwärter, auch wenn Dir der Dienstgrad OLt vorläufig verliehen wurde und Du nicht den Stern bzw. die OA-Kordel trägst.
Eben nicht! Du wirfst hier den ROA i.W./a.d.W. und §43(3) SLV durcheinander. Die 3 Vorablehrgangsmodule, die für den §43(3) i.V.m. §26(4) SLV durchlaufen werden, durchläuft der Reservist nicht im Status des OA, da die Module keine Laufbahnlehrgänge sind, sondern eine Einstellungsvoraussetzung. D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36
es zählt der höchste Abschluss, und die Berufserfahrung AB diesem Abschluss, sofern als solcher tatsächlich gearbeitet wurde.
Das aber, wie gesagt, auch nur für §43 i.V.m. §26(2) SLV. ResOffz nach §43 i.V.m. §26(4) SLV werden OLt d.R. im Truppendienst – unabhängig eines ggf. höheren Abschlusses oder Berufserfahrung.
Autor Tommie
 - 24. März 2015, 13:09:02
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36Wollen wir wetten welcher Dienstgrad es bei Dir nicht wird?

Ich halte die Wette mit "F_K" und präzisiere für meinen teil, dass eine "Gartenhecke" wohl eher nicht geben wird ;) ! Ein Hochschulstudium mit Promotion ist im Regelfalle ein wenig anders zu werten als ein berufsbegleitend erworbener "Bätscheller" ...
Autor F_K
 - 24. März 2015, 12:43:36
Liebes Fohlen,

es zählt der höchste Abschluss, und die Berufserfahrung AB diesem Abschluss, sofern als solcher tatsächlich gearbeitet wurde.

Wie viel Berufserfahrung bleibt dann über?

Wollen wir wetten welcher Dienstgrad es bei Dir nicht wird?
Autor ToMA
 - 24. März 2015, 12:05:41
Korrekt, nach 26.2 als Major oder vermutlich sogar OLT.
Autor Meldemichwieeinfohlen
 - 24. März 2015, 12:01:13
@F_K:
Mit Ihrer Vermutung liegen Sie falsch.
@F_K: Habe 23 Jahre Berufserfahrung. U.a. auch in Führungspositionen. Der Bachelor wurde berufsbegleitend abgelegt.

@DadOA:
Denke die Diskussion ist ziemlich müßig. Schließlich redet man über bezüglich der Einstiegsmöglichkeit als Reserveoffizier über Fakten, die nicht interpretationsfähig sind.
Mal ein Beispiel: Der Hochschulprofessor, der Rüstungsingenieur von ThyssenKrupp, oder ein Mensch mit vergleichbaren Qualifikationen/Bildungsniveau bewirbt sich als Reserveoffizier. Eignung Bedartf usw.vorausgesetzt. Glauben Sie wirklich, der geht mit einem Oberleutnant nach Hause? In solch einem Fall wird der Dienstgrad am runden Tisch verhandelt.