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Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.
Zitat von: B.S. am 10. April 2015, 18:53:35
Die ganze Neckermannscheiße sollte einfach abgeschafft werden, dann würden solche Fäden - wär das schön! - überflüssig.
Zitat von: HG z.S. am 24. März 2015, 13:39:50Also bis nach Abschluss der Lehrgänge (und im Falle des 26.4 mit einer Prüfung), bevor Deine verpfilchtenden Wehrübungstage stattgefunden haben und Du für geeignet festgestellt wurdest? Dann akzeptiert.
D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.
Zitat von: HGzurSee am 24. März 2015, 14:43:05Auch da gebe ich Dir Recht.
Ich persönlich finde das sehr schade, gibt es doch diese Kennzeichen nicht umsonst...
Zitat von: DadOA am 24. März 2015, 11:37:23Eben nicht! Du wirfst hier den ROA i.W./a.d.W. und §43(3) SLV durcheinander. Die 3 Vorablehrgangsmodule, die für den §43(3) i.V.m. §26(4) SLV durchlaufen werden, durchläuft der Reservist nicht im Status des OA, da die Module keine Laufbahnlehrgänge sind, sondern eine Einstellungsvoraussetzung. D.h. in meinem Fall, dass ich "einfacher" Manschafter ohne OA-Stern bin, bis ich den OLzS vorläufig verliehen bekomme.
Solange der Lehrgang läuft und Du die Prüfung nicht mit Erfolg abgeschlossen hast, bist Du in der Ausbildung der Reserveoffiziere und somit Offizieranwärter, auch wenn Dir der Dienstgrad OLt vorläufig verliehen wurde und Du nicht den Stern bzw. die OA-Kordel trägst.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36Das aber, wie gesagt, auch nur für §43 i.V.m. §26(2) SLV. ResOffz nach §43 i.V.m. §26(4) SLV werden OLt d.R. im Truppendienst – unabhängig eines ggf. höheren Abschlusses oder Berufserfahrung.
es zählt der höchste Abschluss, und die Berufserfahrung AB diesem Abschluss, sofern als solcher tatsächlich gearbeitet wurde.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 12:43:36Wollen wir wetten welcher Dienstgrad es bei Dir nicht wird?