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Autor Adieu
 - 31. März 2015, 00:46:12
Vielen Dank für die Antwort  :)

Besten Gruß!
Autor Schreiberling
 - 29. März 2015, 12:01:41
Hallo!
Die geringfügige Beschäftigung ist unabhängig von der nachzuversichernden Dienstzeit als SaZ zu sehen. Die Angabe einer Nebenbeschäftigung ist hier unbeachtlich.
Der Arbeitgeber (geringf. Beschäftigung) sollte die entsprechenden Zeiten bereits an den Rentenversicherungsträger über die Knappschaft als Einzugsstelle gemeldet haben.
Nach Durchführung der Nachversicherung sollten Sie einen Versicherungsverlauf zugesandt bekommen. In diesem sollte dann auch die geringfügige Beschäftigung aufgeführt sein. Falls nicht, dann eine kurze Info an den Zielversorgungsträger (zuständiger Rentenversicherungsträger). Gegebenenfalls wurde die geringf. Beschäftigung unter einer anderen Versicherungsnummer gemeldet. Wird dann korrigiert.
Autor Adieu
 - 27. März 2015, 20:50:15
Hallo werte Kameraden,

ich bin letztes Jahr aus der Bundeswehr ausgeschieden (SaZ 12). Die WBV hat mir kurz vor meinem Ausscheiden ein Schreiben zugesendet, auf welchem ich mögliche Nebenverdienste eintragen sollte. Dies diente der Nachversicherung (Rentenkasse). Diese Woche fiel mir auf, dass ich einen 400 € Job (Tätigkeit erstreckte sich über 3 Monate) nicht angegeben habe.
Wie soll ich nun verfahren? Die Nachversicherung von insgesamt 1200 € ist mir persönlich relativ egal - viel wird dabei sowieso nicht herumkommen. Muss ich es dennoch melden?

Vielen Dank für die Hilfe!