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Autor justice005
 - 08. April 2015, 20:49:49
ZitatNoch habe ich keine Rückmeldung von den Ärzten bekommen, leider.

Das ist ärgerlich, aber es ist auch grade Urlaubszeit. Trotzdem kann man vielleicht durchaus mal telefonisch nachfragen.

ZitatAndererseits kann ein Einsatz im Ausland aus dienstlichen Gründen notwendig werden. Da ist halt die Frage, wie die BW ihre Beamtentauglichkeit definiert...

Ich bezweifle, dass es hier unterschiedliche Maßstäbe gibt. Wenn Sie abgesehen von der Glutenintoleranz ansonsten körperlich gesund sind, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das einem Beamtenverhältnis im Wege steht.

Ich drücke weiter die Daumen!

Autor Ralf
 - 08. April 2015, 09:19:36
Dass es durchaus Unterschiede gibt, sehe ich an der Vielzahl der Personalgestellungsabfragen, weil im originären Bereich keine -aus welchen gründen auch immer- geeigneten Kandidaten zur Verfügung standen.
Autor ZivBeamter
 - 08. April 2015, 08:38:25
Erstmal vielen lieben Dank für die Glückwünsche!

Noch habe ich keine Rückmeldung von den Ärzten bekommen, leider.

Einerseits sehe ich es auch so, dass für die Verwaltungstätigkeit grundsätzlich keine Soldatentauglichkeit notwendig ist. Andererseits kann ein Einsatz im Ausland aus dienstlichen Gründen notwendig werden. Da ist halt die Frage, wie die BW ihre Beamtentauglichkeit definiert...

Autor justice005
 - 27. März 2015, 20:30:41
@ ZivBeamter:

Zuerst mal herzlichen Glückwunsch zur Einstellungszusage! Werden Sie Juristin in der allg. Wehrverwaltung oder gehen Sie als Rechtsberaterin in die Rechtspflege der Bundeswehr? Meines Wissens nach gehen von den Juristen nur die Angehörigen der Rechtspflege in den Einsatz, nicht aber die Juristen der allgemeinen Wehrverwaltung.

ZitatDas hat sie - mir gegenüber zumindest - damit begründet, dass ich ja, falls ich in einen Soldatenstatus erhoben werden würde, nicht unbedingt durch die Truppenverpflegung verpflegt werden könnte.

Sie müssen nur beamtentauglich sein und sonst gar nichts. Vor allem kann einem Beamten überhaupt nicht befohlen werden, seinen Status zu wechseln und Soldat zu werden (auch nicht vorübergehend). Alle Rechtsberater im Auslandseinsatz sind dort völlig freiwillig. Ok, die Freiwilligkeit hat insofern sanften Druck, weil eine Nichtbereitschaft für den Auslandseinsatz zu Karrierenachteilen führen kann. Aber ein rechtlich ändert das nichts daran, dass ein Einsatz rein freiwillig ist und daher KANN die Wehrdiensttauglichkeit gar keine Rolle bei einer Einstellung als Beamtin spielen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Argument der Ärztin anfechtbar wäre (§ 33 Abs. 2 GG).

Ich bin kein Arzt, geschweige denn Amtsarzt, daher weiß ich natürlich nicht, welche Kriterien Sie benötigen. Aber als Jurist im Verwaltungsdienst können die medizinischen Voraussetzungen so wild nicht sein.

ZitatSollte ich eher positiv denken und davon ausgehen, dass es klappt oder mich lieber schonmal nach einem anderen Job umschauen?

Positiv denken!  ;)

Autor BulleMölders
 - 27. März 2015, 18:23:12
Da die Medizinischen Zulassungskriterien für einen Beamtenlaufbahn von abhängig vom Dienstherrn sind, hat es nicht viel zu bedeuten ob ein anderer Amtsarzt Sie für "Beamtentauglich" befunden hat.
Soll heißen, nur weil Sie in dem einem Bundesland tauglich für eine Beamtenlaufbahn sind, muss das im anderen oder beim Bund nicht auch so sein. Selbst innerhalb des gleichen Dienstherrn gelten für die unterschiedlichen Bereiche unterschiedliche Kriterien. Ich selber bin Beamter im Verwaltungsdienst, hätte aber auf Grund von Fehlerziffern nie Polizei- oder Feuerwehrbeamter in meinem Bundesland werden können.
Autor ZivBeamter
 - 27. März 2015, 18:13:19
@justice005:
Ich bin neu hier und habe gerade mit großem Interesse deinen Beitrag gelesen, der mich sehr erleichtert. Wo hast du denn die Info her? Ich habe nämlich eine Einstellungszusage als zivile Beamtin (Jurist) bei der Bundeswehr bekommen und war deswegen heute bei der ärztlichen Untersuchung. Die Ärztin dort hat mir einen ziemlichen Dämpfer wegen meiner bestehenden Glutenintoleranz verpasst und meinte, dass sie sich nicht sicher sei, ob ich damit eingestellt werden würde. Das hat sie - mir gegenüber zumindest - damit begründet, dass ich ja, falls ich in einen Soldatenstatus erhoben werden würde, nicht unbedingt durch die Truppenverpflegung verpflegt werden könnte. Da die Ärztin nun erstmal Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten halten möchte und Ostern vor der Tür steht, befürchte ich, dass ich erst nach Ostern ein Feedback bekomme.

Nach deinen Angaben, würde ich eingestellt werden können, da ich damit beamtentauglich sein dürfte (hatte sowas schonmal vom zivilen Amtsarzt bescheinigt bekommen). Klar ist mir allerdings auch, dass ich damit als Soldat nicht tauglich wäre.

Daher meine Frage, woher du die Infos hast =) Sollte ich eher positiv denken und davon ausgehen, dass es klappt oder mich lieber schonmal nach einem anderen Job umschauen?

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende allseits!
Autor justice005
 - 24. März 2015, 17:46:34
Hallo Niko,

Ich muss hier einiges korrigieren, was gesagt wurde.

Als Rechtsberater , also als Beamter des höheren Dienstes, muss man zunächst mal NICHT wehrdiensttauglich sein, sondern nur beamtentauglich. Auf beamtentauglichkeit wird man vor der Einstellung untersucht. beamtentauglich ist man dann, wenn davon auszugehen ist, dass man gesundheitlich dienstfähig das Pensionsalter erreicht und man im Hinblick auf die Beihilfeansprüche keine übermäßigen Gesundheitskosten verursacht. Das ist bei einem Hörgerät Wohl kein Problem. daher dürfte einer Einstellung diesbezüglich nichts im Wege stehen.

Wenn man dann irgendwann in den Einsatz geht, muss man in der Tat Wehrdiensttauglich sein. Da gibt es aber im konkreten Fall auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Das ist im Grunde immer dann möglich, wenn man für die konkrete Aufgabe im Einsatz gesundheitlich geeignet ist und keine gesundheitlichen Schäden durch den Einsatz zu befürchten sind. Auch hier sehe ich beim Hörgerät durchaus gute Chancen.

Selbst wenn man nicht wehrdiensttauglich ist und keine Ausnahmegenehmigung bekommt, gibt es die Möglichkeit, sogenannte einsatzgleiche Verwendungen zu absolvieren, um keine Karrierenachteile zu haben. Dazu gehören beispielsweise zivile Verwendungen in Europäischen Einsatzhauptquartieren etc.

Also von daher, nur Mut.

Autor wolverine
 - 16. März 2015, 17:47:49
Volljurist ist aber höherer Dienst.
Autor niko2000
 - 16. März 2015, 17:47:29
OK,vielen Dank,auch wenn mich das mit den Hörgeräten ärgert,aber es sind ja noch ein paar Jährchen
Autor MaxD.
 - 16. März 2015, 17:46:16
Für eine zivile Laufbahn gibt es keine Musterung.
Autor MaxD.
 - 16. März 2015, 17:43:02
Schauen Sie sich mal die Homepage der zivilen "Abteilung" der Bundeswehr an. Dort wird auch ein Einstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst mit einem Hochschulabschluss angeboten.
Autor niko2000
 - 16. März 2015, 17:41:27
Aber auf der Homepage der bw unter Bewerbung für den nichttechnischen höheren Dienststeht,man solle,fals im Besitz, einen Schwerbehindertenausweis mit ein schicken,also kann ich dich wohl in Dt. eingestellt werden?
Autor F_K
 - 16. März 2015, 17:36:08
Einsatz geht nur als Soldat, vermutlich wird daher keine Einstellung erfolgen, weil eben untauglich ...
Autor niko2000
 - 16. März 2015, 17:33:40
Also könnte ich dann zwar in Deutschland arbeiten,aber nicht ins Ausland, auch nicht als ziviler Beamter?
Autor F_K
 - 16. März 2015, 17:29:55
Ja, Hörgeräte führen zur Untauglichkeit.