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Autor ulli76
 - 12. April 2015, 18:13:54
Also- bei so einer langen Krankschreibung hat der Dienstherr natürlich ein Interesse zu wissen, wie es weiter geht.
Dem entgegen steht, dass kzH nicht eine Empfehlung wie bei anderen Krankschreibung ist und der DV das nicht einfach so überstimmen kann.
Jetzt hat der DV aber die Möglichkeit mit dem Truppenarzt zu sprechen ob der Patient den Dienst- und in diesem Fall wäre ein Gespräch mit dem Chef streng genommen Dienst- tun kann oder nicht. Kann dabei keine Einigung erreicht werden, entscheidet der fachliche Vorgesetzte des Truppenarztes.

Die Frage stellt sich auch bisweilen bei Soldaten die kzH geschrieben sind, aber aus welchen Gründen auch immer vernommen werden sollen.
Autor StOPfr
 - 12. April 2015, 18:02:22
Wenn es nicht machbar ist, dann gibt es auch keine Wege und Möglichkeiten.

Der Hinweis war für Flexscan bestimmt, weil ich mir denken kann wie das gemeint war  ;).

Für dich gilt: Du musst dem Befehl nachkommen, am besten unter Berücksichtigung der von ulli76 geschilderten Vorgehensweise.

Autor anonymus1990
 - 12. April 2015, 17:37:35
Inwiefern StOPfr?
Autor StOPfr
 - 12. April 2015, 17:31:33
Zitat von: Flexscan am 12. April 2015, 16:50:27
Wenn es nicht machbar ist, zur Kaserne zu kommen, wird es dann schon Wege und Möglichkeiten geben, wie Du da hinkommst.

Das wird aber schwierig  :D!

Autor ulli76
 - 12. April 2015, 17:09:31
Evtl. kann er mit dem Chef sprechen. Er kann z.B. unter Wahrung der Schweigepflicht dem Chef erklären, mit welchem weiteren Verlauf zu rechnen ist, ob ein DU-Verfahren Sinn macht.
Er kann auch mit dem Chef klären, wie er ein Gespräch zwischen dir und deinem Chef rein medizinisch einschätzt.
Autor anonymus1990
 - 12. April 2015, 17:06:56
Inwiefern vermitteln?
Autor Flexscan
 - 12. April 2015, 17:05:39
Man hat als Soldat übrigens nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten...
Autor ulli76
 - 12. April 2015, 16:59:18
Sprich mal mit deinem Truppenarzt. Sollte er der Meinung sein, dass ein Gespräch mit deinem Chef gesundheitliche Auswirkungen hat, kann er evtl. vermitteln.
Bei kzH ist ja in der Regel "von allen Diensten befreit" angekreuzt. Im Gegensatz zu anderen Krankschreibungen kann der Chef das nicht so einfach überstimmen. Aber dem Befehl einfach nicht nachzukommen, ist keine gute Idee.

Aber ich frage mich echt, wie man auf die Idee kommt, dass der eigene Chef nach 3 Monaten kzH und keiner Besserung des Gesundheitszustandes nicht ein Interesse hat, mit seinem Soldaten zu besprechen was Sache ist und wie es weiter geht.
Und überleg mal- wenn du im Gespräch so zickig warst, wie es hier rüber kommt, dann wundert es mich nicht, dass dein Chef eskaliert hat.

Aber wo die anderen wirklich Recht haben: Natürlich musst du deinem Chef nicht sagen, was du hast.
Autor Flexscan
 - 12. April 2015, 16:50:27
Meine Herren kann doch nicht so schwer sein.
Wenn der Chef zum Gespräch befiehlt hast Du zu erscheinen. Da ist es egal ob per Anruf, Brieftaube oder Fax.

Wenn es nicht machbar ist, zur Kaserne zu kommen, wird es dann schon Wege und Möglichkeiten geben, wie Du da hinkommst.


Manchmal kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Autor Ralf
 - 12. April 2015, 16:44:18
Der stv. Chef ist derzeit dein Chef und somit dein Vorgesetzter.
Ich verstehe nicht, wie man so einer simplen Aufforderung nicht einfach nachkommt. Es ist ach ein Teil der Fürsorge, dass sich Vorgesetzte auch während Krankheitsphasen um ihre Untergebenen kümmern.

Zitat von: anonymus1990 am 12. April 2015, 16:35:34
Ok. Wenn ich dann wirklich hin muss, was habe ich da für Rechte? Kann ich die Aufforderung auch schriftlich verlangen? Einfach aus juristischen und versicherungstechnischen Gründen, da ich in der Krankheitsphase hinbeordert werde.
Wenn ich das lese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Da wundert es mich nicht, wenn das Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten zerrüttet ist.
Autor anonymus1990
 - 12. April 2015, 16:39:00
Zudem muss ich noch hinzufügen: es handelt sich hier um den stellvertretenden Chef. Mit meinem "richtigen" Chef würde ich darüber auch reden, nur der ist erst Mitte Juli wieder da. Zudem sollte ich noch sagen, das ich ein großes Vertrauensproblem in meiner Staffel habe und ich mich deshalb gegen ein Gespräch sträube, welches wie schon gesagt, in meinen Augen nicht fair verlaufen würde.
Autor anonymus1990
 - 12. April 2015, 16:35:34
Ok. Wenn ich dann wirklich hin muss, was habe ich da für Rechte? Kann ich die Aufforderung auch schriftlich verlangen? Einfach aus juristischen und versicherungstechnischen Gründen, da ich in der Krankheitsphase hinbeordert werde. Und kann ich mich vorher auch mit der VP auseinandersetzen bevor ich einen Termin vereinbare?
Autor Flexscan
 - 12. April 2015, 16:25:11
Hier wird im groben beschrieben, was bei nem DU Verfahren passiert.

Zum Gespräch wirst Du wohl hinmüssen. Alles andere wäre Befehlsverweigerung.


Autor F_K
 - 12. April 2015, 16:17:44
Ein DU Verfahren wird eingeleitet, wenn eine Besserung innerhalb eines Jahres nicht absehbar ist.
Das kann nach einem Unfall innerhalb einer Sekunde der Fall sein - und bei 3 Monaten KZH ohne Besserung ist der Verdacht ja wohl auf Tatsachen begründet.
Autor anonymus1990
 - 12. April 2015, 16:13:32
Evtl. hast du das aber auch nur falsch aufgefasst und der Chef will nur wissen, wie es weiter geht.

Ne so ist das nicht. Gefragt hat er nicht einmal abgesehen von der Frage ob ne Besserung eintrifft. Also da er auch lauter wurde (auch als ich nicht sagen wollte, was ich habe) und mit einem DU-Verfahren gedroht hat (was ja meines Wissens erst nach einem Jahr eingeleitet werden kann) glaube ich nicht das ich es falsch aufgefasst habe. Ist jetzt nicht unhöflich gemeint ;-)