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Zusammenfassung

Autor andy050277
 - 17. April 2015, 15:39:49
Aber der Kinderzuschlag bleibt dir erhalten solang die Kindesmutter es nicht schon bezieht.
Autor F_K
 - 14. April 2015, 15:30:13
Deine Kinder haben in aller Regel Ansprüche gegen Dich (auf Kindesunterhalt), ggf. die Mutter je nach Fallkonstellation.
Der Familienzuschlag entfällt nach BBesG § 40, da ledig und keine Kinder in Deiner Wohnung.
Autor Oizwerg87
 - 14. April 2015, 11:03:39
Hallo,

Bin Saz 8 2 Facher Vater, ledig und meine Kinder leben bei ihrer Mutter.Sie zieht am 01.05.15 in eine eigene Wohnung nun die Frage: Kann ich irgendwo was beantragen das mir zusteht oder habe ich irgendwelche Ansprüche?Da ja der Familienzuschlag dann weg fehlt.

Bitte um viele hilfreiche Tipps

Mfg Oizwerg