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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Flexscan am 23. April 2015, 17:24:36Der AVZ hängt soweit ich weis vom Grad der Bedrohung ab.
Zitat von: Cally am 23. April 2015, 16:24:47Wie hoch ist der AVZ bei KFOR denn? Im Internet lese ich teils Stufe 2 und teils Stufe 3.
Zitat"Da häufig zu Beginn eines Einsatzes die für die Festsetzung der Stufe des AVZ erforderlichen Informationen über die maßgeblichen Verwendungsverhältnisse im Einsatzgebiet noch nicht zweifelsfrei feststehen, weist BMVg P III 2 regelmäßig an, im Vorgriff auf die Stufenfestsetzung einen Abschlag in Höhe des zu erwartenden AVZ zu zahlen (so genannter ,,Abschlagserlass"). Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung des AVZ und ist nach erfolgter Festsetzung auf den AVZ-Anspruch anzurechnen."