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Autor Tommie
 - 21. April 2015, 11:31:39
Zitat von: der-neue92 am 20. April 2015, 19:12:10in dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz heißt es:

"...Es garantiert dem Betroffenen, dass er innerhalb einer Schutzzeit von bis zu acht Jahren nur auf eigenen Wunsch versetzt oder aus der Bundeswehr entlassen werden darf.

Nach Beendigung der Schutzzeit kann er einen Anspruch auf Weiterverwendung als Berufssoldat oder Beamter geltend machen, wenn er zu diesem Zeitpunkt von einer verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % betroffen ist und sich anschließend in einer sechsmonatigen Probezeit bewährt hat..."

Tja, da haben Sie leider eine alte Version erwischt ;) ! Aktuell ist das hier richtig:

http://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__7.html

Somit ist eine Weiterverwendung als Berufssoldat, Beamter im Geschäftsbereich BMVg oder ziviler Angestellter ebendort, bereits ab einem GdS (Grad der Schädigungsfolgen) von 30 möglich bzw. hat der bestreffende Kamerad einen Rechtsanspruch darauf, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind!
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 22:53:18
echt super forum hier - schnelle und hilfreiche antworten
Autor Pericranium
 - 20. April 2015, 22:51:10
Wieso wurde dieser Thread gepinnt?
Autor dunstig
 - 20. April 2015, 22:47:14
Die Einstellung erfolgt Quartalsweise.
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 22:34:52
Jetzt weiß ich schonmal mehr - danke dafür

eine letzte Frage.

Wie ist das mit der Einstellung als Feldwebel im Truppendienst beim Heer. Da ist das Einstellungsdatum doch irgendwann im Juli wenn ich mich recht erinnere oder? Da ich bis ende August einer anderen Tätigkeit nachgehe, wäre es für mich ja eh erst im Juli 2016 möglich einzutreten oder?

Autor mailman
 - 20. April 2015, 20:15:04
Lesen und verstehen, wo steht da, das man eine Stelle bekommt? Und in der Regel geht es eben nach der Laufbahn für die man die Vorrausetzungen  erfüllt.

Der E-Schein ermöglicht einen an einem Auswahlverfahren für eine Beamtenlaufbahn teilnzunehmen und zwar garantiert. Sonst müßte man sich regulär bewerben und wird je nach Behörde nach Platzziffer eingeladen oder nicht.

Man darf also an einem Verfahren teilnehmen und hat oft den Vorteil, das man "nur" mit anderen Soldaten in Konkurrenz tritt, aber durchsetzen  muss man sich genauso bzw. auch hier wieder eine gute Platzziffer erreichen.

Dafür erhält man aber auch weniger Übergangsgebührnisse bzw. Zahlungen, wenn das heute noch so ist.

Autor Ralf
 - 20. April 2015, 20:08:42
Da steht nichts von "einstellen", sondern "bewerben":
Zitat"Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um
eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu
bewerben."
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 20:03:15
thx.

ich frage deswegen so genau, da ich gerne eine Feldwebellaufbahn bei den Panzergrenadieren machen würde. Ich werde mich natürlich darüber auch nochmal vom Karriereberater aufklären lassen, nur würde ich halt vorher schon etwas bescheid wissen wollen.

Da ich als Feldwebel dann ja 12 Jahre dabei wäre, kommt für mich ja der Eingliederungsschein in Frage. Auf einem Flyer der BW heisst es:

"Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um
eine Einstellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Beamtin/Beamter zu
bewerben."

Ich habe erst die mittlere Reife gemacht, dann ne Berufsausbildung und dann die Fachgebundene Hochschulreife (BerufsOberSchule) - heisst das dann, das ich als Beamter in den gehobenen Dienst komme, oder kann es auch sein, dass ich in dem mittleren Beamtendienst komme?

Autor Flexscan
 - 20. April 2015, 19:46:43
schau mal hier
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 19:45:25
HABS SELBER GEFUNDEN
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 19:42:34
ja aber ich wusste nicht, dass es so etwas gibt bzw. hab es in google erst nicht gefunden.

könnt ihr mir noch sagen, wie das Gesetz heißt, wo geregelt ist, was passiert wenn man normal nach seiner Dienstzeit ausscheidet.
Man bekommt ja noch ne gewisse Zeit sein Gehalt weitergezahlt usw.

danke
Autor mailman
 - 20. April 2015, 19:34:01
Steht doch alles drin? ???
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 19:12:10
vielen Dank

in dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz heißt es:

"...Es garantiert dem Betroffenen, dass er innerhalb einer Schutzzeit von bis zu acht Jahren nur auf eigenen Wunsch versetzt oder aus der Bundeswehr entlassen werden darf.

Nach Beendigung der Schutzzeit kann er einen Anspruch auf Weiterverwendung als Berufssoldat oder Beamter geltend machen, wenn er zu diesem Zeitpunkt von einer verminderten Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % betroffen ist und sich anschließend in einer sechsmonatigen Probezeit bewährt hat..."
Autor KlausP
 - 20. April 2015, 19:04:54
Für solche Fälle gibt es das Einsatzweiterverwendungsgesetz.
Autor der-neue92
 - 20. April 2015, 19:01:48
Hallo,

mich würde interessieren wie das abläuft wenn man im Einsatz verwundet wird. Sagen wir ich mache ein Feldwebellaufbahn und werde im Einsatz verwundet, ich verliere z.B. ein Bein. Was passiert dann mit mir? Kann ich da auch auf Hilfe von der BW nach meiner Laufbahn hoffen oder bin ich dann auf mich allein gestellt, sobald mein Zeit bei der BW vorbei ist.


Danke