ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Flexscan am 23. April 2015, 17:24:36Der AVZ hängt soweit ich weis vom Grad der Bedrohung ab.
Zitat von: Cally am 23. April 2015, 16:24:47Wie hoch ist der AVZ bei KFOR denn? Im Internet lese ich teils Stufe 2 und teils Stufe 3.
Zitat"Da häufig zu Beginn eines Einsatzes die für die Festsetzung der Stufe des AVZ erforderlichen Informationen über die maßgeblichen Verwendungsverhältnisse im Einsatzgebiet noch nicht zweifelsfrei feststehen, weist BMVg P III 2 regelmäßig an, im Vorgriff auf die Stufenfestsetzung einen Abschlag in Höhe des zu erwartenden AVZ zu zahlen (so genannter ,,Abschlagserlass"). Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung des AVZ und ist nach erfolgter Festsetzung auf den AVZ-Anspruch anzurechnen."