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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 27. April 2015, 16:42:23
Um Ralf und F_K noch zu ergänzen... hier mal die GROBE Planung zum Personalbindungszuschlag :

Wie Ralf schon ausführte... für die Feinheiten müssen die Durchführungsbestimmungen abgewartet werden !

1. Schritt

Festlegen des geplanten Anwendungszeitraumes : bis zu 36 Monate

...bezogen auf den Verwendungsbereich (z.B. IT-Personal) in dem Personalmangel festgestellt wird

Voraussetzung dazu:

Das Fehl an Personal in diesem Verwendungsbereich beträgt seit 6 Monaten mindestens 10 %
und
Es wird in einer Prognose festgestellt, dass sich in den nächsten 6 Monaten daran nichts ändern wird

2. Schritt

Festlegen des Zuschlages nach Verwendungsbereichen und Personengruppen

Höhe:

- bis zu 20 % des Grundgehaltes der Stufe 1
- bis zum 48-fachen des Monatsbetrages

Zahlungsweise:

Als Einmalzahlung oder monatlich

3. Schritt

Bewilligung , d.h. individuelle Bescheiderteilung
Autor F_K
 - 27. April 2015, 15:17:42
Das Gesetzgebungsverfahren kann anhand verschiedener Quellen nachvollzogen werden - die BW internen Regelungen erst nach "Erscheinen" z. B. bei Vorschriften online.
Autor gencosman9
 - 27. April 2015, 13:48:53
Servus Ralfs,

gibt es irgendeine "Quelle" in der man den stand der dinge bezüglich des §44 mitverfolgen kann ?

Gruß
Autor Ralf
 - 26. April 2015, 16:45:21
Ja das ist richtig. Weiterverpflichtungen werden nur im letzten Dienstjahr prämiert.

Nachtrag: Und ja, es ist nicht nur so, sondern auch plausibel. Der §43b wurde ursprünglich mit der Intention geschaffen, Neueinstellungen in "Mangelverwendungen" zu fördern, damit diese nicht mehr ein überproportional hohes Fehl haben. Weiterverpflichtungen wurden deswegen vom Erlassgeber aufgenommen, weil diese im letzten Dienstjahr quasi Neueinstellungen gleichkommen, denn dafür bracht dann kein neuer eingestellt zu werden.

Was anderes ist der §44, der Personalbindungszuschlag. Dieser ist für Bestandspersonal gedacht und fördert Weiterverplfichtungen, BS-Übernahmen oder aber soll abwanderungswillige BS zum Bleiben bewegen. Dieser wird zeitnah nach in Kraftsetzung des Artikelgesetzes in Form der Durchführungsbestimmungen des Festlegungserlasses (analog zum 43b) eingerichtet werden.
Autor Nighthunter
 - 26. April 2015, 16:19:56
Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die Prämierung der SAZ Mannschaften mit dem Dienstposten ITSdtSK. Da mir jeder etwas anderes erzählt, hoffe ich, dass mir hier geholfen wird. Bei einer Verlängerung von Z4 auf Z8 stünden mir 4000€ brutto zu. Anfangs wurde mir das Geld versprochen, nun wurde es mir versagt, mit der Begründung "ich war unklug und habe zu früh verlängert". Ich hätte erst im letzten Dienstjahr verlängern dürfen. Ist diese Aussage plausibel?

Gruss