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Autor Elvis22
 - 27. April 2015, 15:48:58

Zitat von: Altrec am 27. April 2015, 15:20:41
Ich würde mich hierfür telefonisch beim ärztlichen Dienst vom ACFüKrBw melden.
Wenn ich mich recht entsinne wollten sie keine Einschreiben haben.
In dem Fall hier (kleinere Aufenthalte in Kindesalter ohne bleibende Schäden) hast du schon Recht und ein Anruf wird wohl reichen.
Ansonsten wäre es mir aber herzlich egal ob die Einschreiben haben wollen oder nicht.
Denn mündliche Zusagen (z.B. "ist kein Problem, brauchen wir nicht schriftlich") können dir ganz schnell auf die Füße fallen, da du sie im Ernstfall nicht nachweisen kannst (dafür reicht übrigens auch ein normales Einschreiben nicht aus).
Das nur als kleine Anmerkung zum Thema was jemand will, bzw nicht will.

Kann sich der TE sowieso gleich mal zu Herzen nehmen: Gerade bei der BW würde ich mir relevante getätigte Aussagen immer schriftlich bestätigen lassen. Bin damit verdammt gut gefahren, nachdem ich vorher ein paarmal auf die fresse gefallen bin. Aber das nur am Rande, da es ja nicht die Frage war.
Autor Altrec
 - 27. April 2015, 15:20:41
Ich würde mich hierfür telefonisch beim ärztlichen Dienst vom ACFüKrBw melden.
Wenn ich mich recht entsinne wollten sie keine Einschreiben haben.

Es gibt aber auch noch den guten alten normalen Brief oder wenn man's elektronisch mag, auch das Fax.
Autor mig-mag
 - 27. April 2015, 15:10:57
Ich war wohl als Kind mehrfach wegen Gehirnerschütterung im Krankenhaus (was die Vergesslichkeit rechtfertigt :D ) und als ich noch ein Baby war wegen Leistenbruch, ich nehm an es ist normal, dass man an soetwas keine Erinnerung hat.
Autor Flexscan
 - 27. April 2015, 14:46:09
hehe stimmt.

Von einem angehenden Offizier sollte man eigentlich selbstständiges handeln und denken erwarten dürfen.

Was mich hier allerdings noch mehr wundert, ist die Tatsache, das gleich ein paar Krankenhausaufenthalte "vergessen" wurden.
Bei einem könnte ich es ja halbwegs nachvollziehen. Aber nun gut, jeder ist seines Glückes Schmied.
Autor Elvis22
 - 27. April 2015, 14:37:28

Zitat von: Flexscan am 27. April 2015, 13:57:33
Es gibt so ein komisches Teil was inzwischen Tasten hat.
Mittlerweile ja nichtmal mehr das, da frage ich als angehender Offizier lieber erstmal im Internet nach...
Autor Flexscan
 - 27. April 2015, 13:57:33
Es gibt so ein komisches Teil was inzwischen Tasten hat. Früher war da ne Wählscheibe drauf. Nennt sich Telefon.....
Autor bunterbo
 - 27. April 2015, 13:12:10
Sowas ist kein Problem, sollte aber unbedingt bis zum Dienstantritt erledigt werden.
Idealerweise ruft man da an, da man direkt mit jemanden sprechen kann. Wenn keiner drangeht, kann man eine E-Mail schreiben und evtl. seine Nummer dazuschreiben dass sie einem zurückrufen. Letzenendes muss man aber trotzdem ärztliche Unterlagen (wie bei dir Krankenhausbericht etc.) nachschicken
Autor Elvis22
 - 27. April 2015, 11:30:49
Natürlich gibt's da Möglichkeiten... Wenn ich jemanden über etwas informieren möchte, kontaktiere ich ihn. Im Zeitalter vor dem Internet hieß das: Anrufen, oder am besten schriftlich mit Empfangsbestätigung (Rückschein) - dann bist du auf der sicheren Seite.
Autor mig-mag
 - 27. April 2015, 11:25:50
Hallo, ich war vor einigen wochen in Kölen beim AcFüKrBw
da ich mich für die Laufbahn der Offiziere beworben hatte, beim Arzt wurde ich zu vergangenen Krankheiten und Verletzungen befragt, hab gesagt was da so war und unterschrieben. Allerdings hab ich ein paar Krankenhausaufenthalte vergessen anzugeben, die mir in der Zwischenzeit wieder eingefallen sind. Jetzt würde ich gerne die Angaben vervollständigen, nicht dass da irgendwas kommt und ich gekündigt werde und die Studien und Ausbildungskosten zurückerstatten muss. Gibt es da Möglichkeiten? Ich meine es kann ja auch passieren dass sich der Gesundheitazustand eines Bewerbers in der Zeit zwischen Eignungsfeststellung und Einstellung ändert.

vielen Dank schoneinmal