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Autor BulleMölders
 - 29. April 2015, 12:16:58
Zitat von: KlausP am 29. April 2015, 08:26:01
Keine Ahnung, wovon manche nachts so träumen ...
Na ja, davon halt das man als Mannschafter 8 Jahre lang von Lehrgang zu Lehrgang geschickt wird. Schließlich ist die Bundeswehr doch nur noch dazu da um ihre Soldaten zu bespaßen.  :o
Autor KlausP
 - 29. April 2015, 08:26:01
Und was soll der Quatsch? Sie werden als Mannschafter auf genau die Lehrgänge geschickt, die Sie für Ihren jeweiligen Dienstposten benötigen. Beim stinknormalen Jäger wird sich das das in sehr engen Grenzen halten. Wenn Sie Glück haben (und Ihr Chef einen schwachen Moment) könnte es sein, dass vielleicht als Bonbon irgendwann mal ein Führerschein rausspringt. Das war es aber dann auch schon mit Lehrgängen. Keine Ahnung, wovon manche nachts so träumen ...
Autor Tommie
 - 29. April 2015, 07:58:29
Vielleicht wird er ja in den acht Jahren doch noch "EW-gecoded" ;D ?

Anmerkung: So wurden wir "damals(TM)" immer von den "normalen" Jägern bezeichnet: "Einweg-Jäger" anstatt FschJg ....
Autor wolverine
 - 29. April 2015, 07:46:38
Auch innerhalb von 8 Jahren geht ein Jäger nicht auf den Springerlehrgang. Warum auch?!
Autor P.B15
 - 29. April 2015, 07:28:00
Bmi zwischen 25 und 27,5 ist kein normaler BMI sondern leichtes Übergewicht .
Ergo Bmi > 27,5 deutliches Übergewicht ...

Sowas hätte man vor der Musterung wissen und sich dementsprechend vorbereiten können . (Gewichtsreduktion)
Autor Dumdidum
 - 29. April 2015, 06:39:22
Es geht um den erwähnten Sprunglehrgang.
Ich weiß das ich als Jäger auch Jäger bleiben werde und will auch nichts anderes ;)
Aber trotz allem fände ich es ärgerlich wenn ich aufgrund der Musterung, bei der ich minimal zu schwer war (0,3 Punkte beim BMI) , keine bzw weniger Lehrgänge in meiner Bundeswehrkarriere (SAZ8) machen kann/könnte aufgrund des verwendungsausweis als es mir mit nem normalen BMI möglich wäre.
Autor ulli76
 - 28. April 2015, 22:05:13
Wieso sollst du als Jäger Fallschirmspringen?
Achso- FALLS jemand auf die Idee kommst, dich auf den Springerlehrgang zu schicken, gibt es davor die Sprungtauglichkeit- die ausschließenden Gesundheitsziffern sind zwar die gleichen wie bei A500=Fallschirmjäger, aber das sind zwei getrennte Angelegenheiten.
Und wenn du als Jäger eingestellt wirst, wirst du kein Falli, auch wenn du dafür tauglich wärst.
Autor Dumdidum
 - 28. April 2015, 21:46:29
Na ja habe die Verwendung A200 Jäger
Und es gigt ja einige welche dann auch sprungtauglich bei den fallis sind.
Das wäre aber nur mit einem BMI unter 27,5 möglich (laut musterungsarzt).
Von daher dachte ich das ich
a. Einen neuen verwendungsausweis bekomme
Oder
B. Mein verwendungsausweis angepasst wird, dahingehend das ich als Beispiel Fallschirm springen darf........
Autor ulli76
 - 28. April 2015, 21:15:58
Nein und vor allem bringt das nichts. Du wirst ja für eine bestimmte Verwendung eingestellt und es wird nur geprüft, ob du dafür tauglich ist.
Willst du eine andere Verwendung, musst du das beantragen und dann wird wiederum geprüft, ob du für die neue Verwendung tauglich bist.

Achso- ja, gewogen wirst du und die GZ wird evtl. herab gestuft. Aber du bekommst keinen neuen Verwendungsausweis.
Autor Dumdidum
 - 28. April 2015, 20:57:50
*bei der eingangsuntersuchung
Autor Dumdidum
 - 28. April 2015, 20:57:05
Hallo ich habe eine Frage. Ich habe am 01.07.15 meinen Dienstantritt zur GA.
Ich wurde T2 gemustert und hatte leider einem BMI von über 27,5. dieser ist allerdings inzwischen unter 27,5.
meine Frage ist, wird das berücksichtigt bei meiner Untersuchung und die Verwendungen , welche aufgrund des Gewichts gestrichen wurden eventuell wieder möglich? (Also im Verwendungsausweis)
Falls nicht welche Möglichkeit gäbe es , mich erneut wiegen zu lassen  ;D