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Zusammenfassung

Autor Starcook
 - 11. Mai 2015, 12:47:30
Lieber Dominic0103,

dir ist aber schon bewusst, dass du hier andere um Hilfe bittest? Vielleicht überdenkst du dann noch mal deine Wort- und Tonwahl gegenüber so manchem User, der sachlich absolut korrekte Aussagen getroffen hat. Wenn du so vor dem Prüfoffizier oder Psychologen argumentierst, dann kann ich dir jetzt schon sagen, wie es ausgehen wird.

Man wird nicht ohne Grund zu 500€ verdonnert, ohne irgendetwas gemacht zu haben. Und selbst wenn die Situation nicht so eindeutig war, hast du dich in diese gebracht.

Eine Einstellung mit einer solchen Vorstrafe wird als Portepee bzw. Anwärter fast unmöglich sein, daher führt ein ,,eigentlich habe ich ja gar nichts gemacht" definitiv nicht zum Erfolg.

Bzgl. des Rechtsberaters der BW musst du bis zu 12 Monate Bearbeitungszeit einplanen, bei uns sind es im Schnitt 6.
Autor mailman
 - 05. Mai 2015, 18:24:32
Weiterer Unsinn wird gelöscht Hawkeye und führt zur Verwarnung.
Autor mailman
 - 05. Mai 2015, 08:58:39
Können  wir wieder zurück zum Thema?
Autor benny86
 - 05. Mai 2015, 08:21:05
Zitat von: slider am 04. Mai 2015, 21:44:48
Zitat von: mailman am 01. Mai 2015, 13:51:39
ZitatDie aktiven, a.Ds und Reservisten wissen das Soldaten keine Beamten sind. Bei vielen in der Bevölkerung sind die Unterschiede nicht jedem bewußt. Deshalb sehr unnötig, denn jeder versteht was gemeint war.

Das war eine Falschausage und die muss korrigiert werden.

Ja ... kann man aber ordentlich und höflich machen ... oder eben einen arroganten Post in den Thread werfen und sich dann drüber freuen, wie man es den Idioten wieder gezeigt hat.

Willkommen in der weiten Welt des Internets, wo jeder ein großer Hecht ist.
Autor slider
 - 04. Mai 2015, 21:44:48
Zitat von: mailman am 01. Mai 2015, 13:51:39
ZitatDie aktiven, a.Ds und Reservisten wissen das Soldaten keine Beamten sind. Bei vielen in der Bevölkerung sind die Unterschiede nicht jedem bewußt. Deshalb sehr unnötig, denn jeder versteht was gemeint war.

Das war eine Falschausage und die muss korrigiert werden.

Ja ... kann man aber ordentlich und höflich machen ... oder eben einen arroganten Post in den Thread werfen und sich dann drüber freuen, wie man es den Idioten wieder gezeigt hat.
Autor mailman
 - 01. Mai 2015, 13:51:39
ZitatDie aktiven, a.Ds und Reservisten wissen das Soldaten keine Beamten sind. Bei vielen in der Bevölkerung sind die Unterschiede nicht jedem bewußt. Deshalb sehr unnötig, denn jeder versteht was gemeint war.

Das war eine Falschausage und die muss korrigiert werden.
Autor Verteidiger
 - 01. Mai 2015, 12:49:22
Zitat von: Interessent am 30. April 2015, 20:32:05
Zitat von: mikele90 am 30. April 2015, 15:16:41
...Du willst Beamter werden als Feldwebel somit auch mit Führungsaufgaben aber wurdest bestraft weil du gegen einen Beamten Gewalt ausgeführt hast? ...

Was für ein Quatsch. Seit wann sind den Soldaten Beamte?

Und wieder so ein unnötigs zerflücken.
Die aktiven, a.Ds und Reservisten wissen das Soldaten keine Beamten sind. Bei vielen in der Bevölkerung sind die Unterschiede nicht jedem bewußt. Deshalb sehr unnötig, denn jeder versteht was gemeint war. Wie will man ein Vertreter des Staates werden wenn man selbst welche angreit?
Auch mit der Strafzahlung ist es rekevant. Wenn ich mich nicht täusche ist es doch so.
1. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung an gemeinnützige Vereine.
2. Strafbefehl mit Geldstrafe
3. Geldstrafe von einem Richter vor Gericht.
4. Schmerzensgeld an das Opfer durch einen Richterspruch, fast immer verbunden mit einer Gefängnis oder Bewährungsstrafe.
Aber ich kann mich täuschen
Das ganze macht dann bei der Bewerbung einen großen unterschied.
Zum Fall:  Wer mit 19 Polizisten angreift, kann meiner Ansicht nach kein Soldat, Beamter werden. Aber versuchen Sie es. Was für eine Ausbildung haben Sie und was ist Plan B
Autor Interessent
 - 30. April 2015, 20:32:05
Zitat von: mikele90 am 30. April 2015, 15:16:41
...Du willst Beamter werden als Feldwebel somit auch mit Führungsaufgaben aber wurdest bestraft weil du gegen einen Beamten Gewalt ausgeführt hast? ...

Was für ein Quatsch. Seit wann sind den Soldaten Beamte?
Autor StOPfr
 - 30. April 2015, 15:59:26
Zitat von: mikele90 am 30. April 2015, 15:16:41
Also 400€ Schmerzensgeld obwohl ihn nicht verletzt hast ist absoluter quatsch. Der Begriff Schmerzensgeld sagt doch schon alles     (...)    und den pschologen und Offizier davon überzeugst das es einmalig war und nie wieder vorkommen wird, hast du vllt. eine Chance. Die Bundeswehr braucht keine Soldaten die ihrem vorgesetzten eine rein hauen oder es allein nur versuchen.

Du könntest mir und uns einen Gefallen tun und hier und da zusätzliche Satzzeichen und vielleicht sogar mal einen Absatz einbauen. Ansonsten ist nämlich Schmerzensgeld fällig  ;)!
Autor Dominic0103
 - 30. April 2015, 15:44:25
Zitat von: mikele90 am 30. April 2015, 15:16:41
Also 400€ Schmerzensgeld obwohl ihn nicht verletzt hast ist absoluter quatsch.
Mal abgesehen davon, dass es 500Euro waren ist es kein "absoluter quatsch".
Wo auch immer du dein Wissen herholst, bitte überdenke deine Quellen bevor du so einen unnötigen Kommentar von dir gibst.

Wie dem auch sei - ich fühle mich Halbwegs informiert, danke erstmal dafür!
Beworben habe ich mich, alles weitere wird sich zeigen.

Gruß, Dominic
Autor Jens79
 - 30. April 2015, 15:27:17
Cally

Weil es eben wichtig ist was genau das Gericht verhängt hat. Und da kommt es eben auf die Genauigkeit an.

Verstanden haben wir ihn alle.

Es gibt eben doch einen Unterschied zwischen nehmen, gewinnen und erreichen.....
Autor Cally
 - 30. April 2015, 15:17:38
Warum wird sich ständig an sprachlichen Floskeln aufgehalten und Threads regelmäßig deshalb zerflückt? Ich habe den TE verstanden.
Autor mikele90
 - 30. April 2015, 15:16:41
Also 400€ Schmerzensgeld obwohl ihn nicht verletzt hast ist absoluter quatsch. Der Begriff Schmerzensgeld sagt doch schon alles, und zwar das du den Beamten verletzt hast! Es sei denn diese 400€ wurden aus einem anderen Grund auferlegt. Da du aber vor Gericht warst steht das im irgendwo drin, ich bin mir nicht sicher wo genau aber entweder im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister. Aber der Bund wird das sehr kritisch sehen. Du willst Beamter werden als Feldwebel somit auch mit Führungsaufgaben aber wurdest bestraft weil du gegen einen Beamten Gewalt ausgeführt hast? Und ob das mit 19 war spielt keine Rolle. Mit 19 ist man nicht mehr ein jugendlicher sondern erwachsener. Probieren kannst du es . Aber der sicherheitsbeauftragter der am Ende dein führungszeugnis und bzr nach prüft und so einen Eintrag vor findet, bei dem leuchten Alarm Glocken auf. Doch wenn du von Anfang sehr ehrlich bist und auch alles Haar klein angibst in der Bewerbung und dich auch im Psychologen Gespräch nicht um Kopf und Kragen versuchst raus zu reden, sondern volle Einsicht zeigst und den pschologen und Offizier davon überzeugst das es einmalig war und nie wieder vorkommen wird, hast du vllt. eine Chance. Die Bundeswehr braucht keine Soldaten die ihrem vorgesetzten eine rein hauen oder es allein nur versuchen.
Autor ToMA
 - 30. April 2015, 15:01:02
Das hatte sich anfangs aber anders angehört:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 12:31:09
... bin aber trotzdem zu 500Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Dazu trug auch bei:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 12:54:37
Vorsätzliche Körperverletzung, ich hätte versucht einen Polizisten mit meinem Ellbogen zu verletzen.

Erst später relativierte er:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 13:32:38
500Euro zu zahlen ist für mich eine Strafe, egal wie das Gericht es nennt.

Von daher kann ich diejenigen verstehen, die zunächst der falsch gelegten Spur gefolgt sind und dem TE empfehle ich, zukünftig die genauen Termini zu verwenden, da ansonsten Fehlinterpretationen vorprogrammiert sind und das insbesondere deshalb wichtig ist, weil es eben einen nicht unerheblichen Unterschied in der Beurteilung der Sachlage gibt.
Autor slider
 - 30. April 2015, 14:07:55
Der TE hat nie den Begriff Geldstrafe genutzt! Er sagte nur, er empfindet die Zahlung des Schmerzensgels persönlich als Strafe, daran ist nichts falsch.